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Staatliche Lohnsubventionen für Taxibetriebe

von Jürgen Hartmann
1. Oktober 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1
Überbrückungshilfe ausgesetzt
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Was tun, wenn einem Taxiunternehmer nach Abzug der Lohnkosten nur mehr 25 Euro pro Schicht übrigbleiben, mit denen Versicherungen, Kraftstoff, Reparaturen etc. bezahlt werden müssen? Ein Taxi Times-Leser sieht hier den Staat in der Pflicht.

Nuri Arslan ist Taxiunternehmer in Gelsenkirchen. Das ist eine Stadt mitten im Ruhrgebiet, in der die Grundgebühr für Taxifahrten derzeit 4,60 Euro beträgt. Der Kilometerpreis liegt zwischen 2,40 € und 2,85 €, abhängig von der Strecke und Uhrzeit. Für Wartezeiten werden 35 € pro Stunde berechnet. Ab dem 5. Kilometer reduziert sich der Preis auf 2,20 € pro Kilometer. Festgelegt wurde dieser Tarif am 1.2.2023 (Quelle: Die große Taxi-Times-Tarifübersicht, erreichbar über diesen Link). Laut Nuri Arslans Erfahrungswerten schafft ein durchschnittlicher Taxifahrer in Gelsenkirchen in einer Schicht etwa 8 bis 10 Fahrten. „Davon sind etwa die Hälfte Krankenfahrten, die nicht länger als fünf Kilometer dauern“, berichtet Arslan gegenüber Taxi Times von seinen Erfahrungswerten.

Für diese Fahrten zahlen die Krankenkassen einen Pauschalbetrag von 12,90 Euro. Das ergibt bei fünf Krankenfahrten einen Umsatz von insgesamt 64,50 Euro. Hinzu kämen fünf Barfahrten, bei denen der Fahrer im Schnitt insgesamt 35 Kilometer unterwegs ist. Diese Fahrten bringen einen Barumsatz von 110,50 Euro. Zusammen ergibt das einen Gesamterlös von 149,50 Euro für eine Schicht.

Auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns (liegt derzeit bei 12,41 Euro pro Stunde) macht Nuri Arslan folgende Rechnung auf: „Bei einer 8-Stunden-Schicht ergibt das einen Lohn von 99,28 Euro. Inklusive Lohnnebenkosten belaufen sich die Gesamtkosten für den Fahrer auf ca. 124,10 Euro pro Schicht.“

Somit bleibt dem Gelsenkrichener Taxiunterehmer nach Abzug dieser Kosten eine Differenz zwischen Umsatz und Lohnkosten von 25,40 Euro. „Von diesem Betrag müssten noch weitere Ausgaben wie Versicherungen, Kraftstoff, Reparaturen, Werbung und andere betriebliche Kosten gedeckt werden. Dabei soll der Unternehmer auch noch einen Gewinn erzielen, erläutert Arslan und kommt zu einem klaren Fazit: „Es wird deutlich, dass die Margen in der Taxibranche äußerst gering, wenn nicht sogar nicht vorhanden sind.“

Damit die Taxibranche weiterhin legal und gemäß den behördlichen Auflagen betrieben werden kann, insbesondere unter Berücksichtigung des Mindestlohns, fordert Nuri Arslan daher ein Eingreifen des Staates. Er hält eine Subventionierung der Branche, insbesondere der Fahrerkosten, für unumgänglich: „Ich schlage vor, dass der Staat die Lohnkosten der Fahrer mindestens zu 50% subventioniert. Dies würde nicht nur die Existenz vieler Unternehmen sichern, sondern auch dafür sorgen, dass die Fahrer zu fairen Bedingungen arbeiten können.“

Nuri Arslan ist sich sicher, dass durch eine solche Subventionierung die Differenz zwischen den Einnahmen und den Betriebskosten ausgeglichen werden könnte, was dann wiederum die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmen stabilisieren und die Branche langfristig vor dem Aussterben bewahren würde.

Ob sich der Taxiunternehmer mit solch einem Vorschlag politisches Gehör verschaffen kann? jh

Beitrags-Symbolfoto: Pixabay

Tags: MindestlohnSubventionenUnternehmerlohn
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 1

  1. Markus Schmid says:
    1 Jahr her

    Dem Staat ist unser Gewerbe doch längst egal. Lieber unterstützt man UBER, BOLT, FREENOW & Co. Ist eben irgendwie hip…

    Antworten

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