Rund die Hälfte der sechsmonatigen Vorbereitungszeit ist vorbei, am 1. Juli gelten für Taxibetriebe in der Steiermark in Österreich einheitliche Taxitarife. Taxiunternehmer wie Verband sehen dies als Chance.
Das Nachrichtenportal „meinbezirk.at“ portraitierte letzte Woche einen Jung-Unternehmer aus Gratkorn. Seine Taxitarife, die aktuell noch frei bestimmt werden können, werden ab 1. Juli behördlich festgelegt sein. Zu diesem Zeitpunkt tritt eine Verordnung in Kraft, die für das gesamte Österreichische Bundesland Steiermark zwei überregional einheitliche Taxitarife definiert. Einer davon für die Landeshauptstadt Graz sowie deren Umlandgemeinden, der andere für sämtliche anderen Gemeinden.
Für Geschäftsführer Markus Gogg ist die Umstellung kein Grund zur Sorge um sein Geschäft in Gratkorn, schreibt meinbezirk.at und zitiert den Jungunternehmer wie folgt: „Wir haben uns von Anfang an auf ein System geeinigt und nie mit den Preisen gespielt. Nun will es das Gesetz, dass einheitliche Tarife kommen. Ich bestimme also keine willkürlichen neuen Preise“. Außerdem sieht Gogg im neuen System sogar einen Vorteil, weil Preisdifferenzen bei unterschiedlichen Taxiunternehmen nicht mehr möglich sind und der Fahrgast weiß, was er zu bezahlen hat.
Auch für die Österreichische Wirtschaftskammer in der Steiermark (WKO) überwiegen die Vorteile einer solchen Verordnung. „Mit dieser Verordnung sorgt Landesrätin Barbara Eibinger-Miedl für Wettbewerbsgleichheit und jeder Konsument kann sich zukünftig sicher sein, dass nur der Preis verlangt wird, der durch den geeichten Taxameter angezeigt wird“, informierte die Wirtschaftskammer die Öffentlichkeit bereits im Dezember letzten Jahres.
„Willkürliche und für die Konsumenten nicht nachvollziehbare Preisgestaltungen sind damit zukünftig ausgeschlossen”, so Fachgruppenobfrau Sylvia Loibner. „Gleichzeitig kann ein verbindlicher Tarif auch als Berechnungsgrundlage für die in vielen Regionen angedachten Mobilitätskonzepte dienen“, betonte damals Peter Lackner, Geschäftsführer der Sparte Transport und Verkehr in der WKO Steiermark.
Die Initiative für den Einheitstarif ging von der WKO Steiermark aus, die damit einen Beschluss in der steirischen Fachgruppentagung umsetzte. Dort hatten sich 71 Prozent für einen einheitlichen Taxitarif für die gesamte Steiermark ausgesprochen. Er sieht einen Grundtarif von 4 Euro vor und einen Kilometertarif, der sowohl nach Uhrzeit als auch nach gefahren Kilometern gestaffelt ist. So kostet beispielsweise bis zu einer fünf Kilometer langen Strecke jeder gefahrene Kilometer 2 Euro, nach fünf Kilometern 1,90 Euro pro Kilometer. In den Nachtstunden ab 20 Uhr sowie Sonn- und Feiertags erhöht sich der Fahrpreise für die ersten fünf Kilometer um 30 Cent, während der Preis ab dem fünften Kilometer identisch zum Tagtarif bleibt. Das Warteentgelt beträgt für jede volle Stunde 30 Euro. Der Grazer Tarif, der bereits ab 1. April gelten soll, ist etwas günstiger.
Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl hatte beide Tarife, der von der Fachgruppe im Vorfeld bereits einer betriebswirtschaftlichen Überprüfung unterzogen worden waren, am 4. Dezember verordnet und dessen Einführung zum 1. April (Graz) bzw. 1. Juli 2018 festgelegt. Die betroffenen Taxiunternehmen haben für die Umsetzung knapp vier bzw. sieben Monate Zeit. „Die Steiermark ist damit nach Wien und Vorarlberg das erste große Flächenbundesland, in dem überregionale einheitliche Taxitarife verordnet wurden“, betonte Fachgruppenobfrau Sylvia Loibner im Dezember. Wie die Beispiele Vorarlberg und Salzburg, wo ebenfalls weitläufig Tarife verordnet sind, oder auch Deutschland zeigen würden, führe ein verbindlicher Taxitarif zu mehr Transparenz und letztlich auch zu mehr Preissicherheit für die Konsumenten. jh
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