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Taxiunternehmer muss wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis

von Nicola Urban
7. August 2017
Lesedauer ca. 2 Minuten.
4

Foto: Landgericht München

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Ein Schöffengericht hat einen Regensburger Taxi-Unternehmer zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Er soll die Sozialversicherungsträger um über 157.000 Euro gebracht haben. Weil er zudem seine Angestellten zu Falschaussagen gedrängt habe, wurde aus der Bewährungs- sogar eine Gefängnisstrafe.

Der Angeklagte ließ seine Fahrer offenbar teilweise schwarz fahren und hat so die Sozialversicherungsträger innerhalb der letzten fünf Jahre um über 157 000 Euro geprellt. Einem Bericht der „Mittelbayerischen Zeitung“ zu Folge soll der 59-Jährige laut Anklage seine Fahrer in 261 Fällen nicht in vollem Umfang angemeldet haben. Vor dem Schöffengericht bestritt der Unternehmer sämtliche Anschuldigungen: „Alle meine Beschäftigten waren ordnungsgemäß angemeldet.“

Einige seiner Arbeitnehmer haben ihn allerdings in der Vergangenheit beim Hauptzollamt belastet und angegeben, eine Umsatzbeteiligung von 50 Prozent als Lohn erhalten zu haben und damit mehr, als in den Arbeitsverträgen und der Lohnabrechnung auftauchte. Der Angeklagte hatte hierfür eine Erklärung für das Gericht. Fahrer mit finanziellem Engpass hätten zwischendrin mal die Hälfte ihrer Umsätze einbehalten dürfen. Allerdings nur vorrübergehend. Das überschüssige Geld musste aber zum Monatswechsel wieder an ihn zurückgeführt werden.

Bei der Verhandlung ruderten die meisten Fahrer von ihren früheren belastenden Aussagen zurück und bestätigten die Angaben ihres Chefs. Eine Fahrerin zeigte sich auch dann noch loyal, als die Staatsanwältin sie auf ihre Wahrheitspflicht und die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage hinwies.

Die Vertreterin der Anklage hielt den plötzlichen Umschwung der Zeugen für eine abgekartete Aktion: „Seltsam. Keiner hat bei der Polizei etwas von einer Rückzahlung der entnommenen Umsätze gesagt. Und hier vor Gericht kommen plötzlich mehrere Zeugen damit daher. Man hat den Eindruck, der Angeklagte war ein halber Heiliger, der ohne jede Gegenleistung Darlehen gab und endlos stundete.“

Allerdings half der Taxi-Unternehmer ihrer Ansicht nach nicht selbstlos und auf seine Kosten, sondern auf Kosten der Sozialversicherungsträger. Deshalb forderte sie zweieinhalb Jahre Haft ohne Bewährung. Der Verteidiger hingegen forderte Freispruch. Das Gericht verknackte den Taxiunternehmer zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ohne Bewährung. Zudem muss er 93.000 Euro an die geschädigten Krankenkassen als Wertersatz zahlen. Der vorsitzende Richter Dr. Alexander Guth verhängte die Strafe ohne Bewährung, da der Angeklagte versuchte, die Ermittlungen zu behindern und seine Arbeitnehmer „sehenden Auges in eine Falschaussage getrieben“ habe.

Symbol-Foto: Landgericht München

 

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Tags: GerichtTaxiTaxifahrer
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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Kommentare 4

  1. Hans-Peter Kratz says:
    8 Jahren her

    War das der selbe Richter und die selbe Staatsanwältin wie bei Hoenes?

    Antworten
    • Gerd Wagner says:
      8 Jahren her

      Das war doch in Regensburg und nicht in München. Sehr eigenartige Frage !!

      Antworten
  2. Heinz Kwasny says:
    8 Jahren her

    Das ein Taxiunternehmer bestraft wird, weil er das System betrügt, kann man nachvollziehen.
    Das dem entgegen die Bosse der Autoindustrie nicht einmal auf der Anklagebank landen, obwohl Sie Millionen Autokäufer und das System betrogen haben, zeugt von einem durch Fetternwirtschaft und Seilschaften geprägtes krankes System.

    Antworten
  3. Grieb Roland says:
    8 Jahren her

    ..:)) gang und gebe in der Taxibranche,..zumindest in Großstädten…was in der Taxibranche stellenweise gelogen und betrogen wurde und noch wird, geht auf keine hundert Kuhhäute…und: ..nach gesetzlichen Richtlinien geführte Unternehmrn sind vom ersten Kilometer an schon Bankrott.. Fahrer können gemäß der gesetzlichen Richtlinien nur mit Zuzahlung seitens der Unternehmer bezahlt werden, und das tut beileibe keiner.. die gefahrenen Umsätze langen meist nicht mal um H4 Lohn zu bezahlen… und die Damen und Herren vom Zoll sind so katastrophal unbedarft in dieser Thematik und ähnlichen, daß man sagen kann „null Ahnung“!!! Außer sich aufplustern können die nichts… oft genug selbst erlebt!! ..groß Galama mit geschwellter Brust, und wenn man spezifische Fragen stellt, sind die nicht mal fähig kompetente Antworten zu geben… die Instanz die kontrolliert, muß thematische Kompetenz haben..

    Antworten

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