Inklusionstaxis sollen im Sozialgesetzbuch verankert werden, die Nutzung für Berechtigte kostenfrei sein. Mit dieser Forderung bohren der Taxiverband VSPV und der Sozialverband Deutschland dicke Bretter. Jetzt ist klar: Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will nicht mitbohren, weshalb der VSPV jetzt nochmal Redebedarf sieht.
Im März 2026 hatte Bärbel Bas Post bekommen. Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen (VSPV) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) hatten in einem gemeinsamen Schreiben die Verankerung eines Inklusionstaxis als entgeltfreie Beförderungsleistung fest im neunten Sozialgesetzbuch angeregt – inklusive einer klaren Finanzierung durch den Bund.
Jetzt kam eine Antwort aus dem Arbeits- und Sozialministerium und sie kam persönlich von der Ministerin Bärbel Bas (SPD). Der Inhalt war allerdings ernüchternd, denn Frau Bas lehnt die Forderung ab. „Die von Ihnen vorgeschlagene Einbeziehung des Individualverkehrs (Taxiverkehr) ist in dieses bestehende System nicht möglich und würde eine neue eigenständige Sozialleistung begründen“, zitiert der VSPV in einer Pressemeldung den zentralen Satz des Antwortschreibens.
Unmittelbar nach der Antwort, so heißt es in der Pressemitteilung weiter, habe sich Patrick Meinhardt, Generalbevollmächtigte und Leiter des Hauptstadtbüros des VSPV, mit der SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier verständigt, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Mit dem klaren Ergebnis, dass man bei diesem Thema weiter am Ball bleiben wolle. „Das Inklusionstaxi ist unser gemeinsames Herzensthema. Wir wollen dieses als gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Sozialgesetzbuch verankern; denn nur mit dem Inklusionstaxi kann echte Mobilitätsteilhabe deutschlandweit sichergestellt werden“ macht Meinhardt unmissverständlich klar.
Auch Frau Engelmeier ist weiterhin motiviert, für die Sache zu kämpfen und betont, dass trotz der Absage ein wichtiger nächster Schritt gemacht wurde: „Unser Anliegen ist direkt bei der Ministerin angekommen und nicht im Ministerium durchgereicht worden; vielmehr hat Bärbel Bas persönlich geantwortet und sich klar hinter unserer Grundaussage gestellt, dass die tatsächliche Möglichkeit, sich selbstbestimmt fortzubewegen, eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe ist und dass dem barrierefreien Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs eine zentrale Bedeutung zukommt. Damit ist genau das passiert, was wir wollten: Die Tür ist geöffnet und wir starten eine breite Diskussion!“

Neben einem Diskussions- sieht der VSPV auch noch einen erheblichen Informationsbedarf. Sascha Waltemate, Geschäftsführer des VSPV, warnt: „Das BMAS würde einen Kategorienfehler begehen, wenn es das Taxi nicht als ÖPNV betrachtet und damit eine gefestigte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht berücksichtigt. Es wird keine „neue Sozialleistung“ begründet, sondern lediglich hunderte lokale Bürokratiemonster zur Teilhabe durch eine einfache des Bundes ersetzt. Da scheint es noch einigen Redebedarf zu geben. Wir haben sehr bewusst eine eigene Broschüre zu diesem Thema entwickelt, die gerade bei allen unseren Gesprächen den Ministerien, Parteien und Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.“
Als nächsten Schritt wollen der Taxi- und der Sozialverband nun das Bundesverkehrsministerium an Bord holen und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales persönliche Gespräche führen. Auch der Kontakt zu den Abgeordneten solle intensivierte werden – mit dem Ziel sowohl die Verkehrsminister- als auch Sozialministerkonferenz beim Inklusionstaxi zu sensibilisieren, da politische Initiativen sowohl vom Bund als auch von der Länderebene kommen können. Initiativen, für deren Umsetzung man Geduld braucht, wie Patrick Meinhardt betont: „Uns war von Anfang an bewusst, dass das ein Langstreckenlauf und ein Bohren dicker Bretter ist.“ jh
Das Beitragsfoto zeigt Bärbel Bas (mitte). Es ist ein offizielles Pressebild. Foto: photothek








Alle schreien nach Gleichberechtigung, aber keiner will sie bezahlen! Wenn Taxiunternehmen schon in Vorkasse gehen, um ihre Fahrzeuge für mindestens 7.000 bis 8.000 € Brutto für nicht-umsetzbare Kunden umbauen lassen, ist es ihr gutes Recht von den betroffenen staatlichen Stellen eine angemessene Unterstützung oder Förderung zu erhalten! Hierzu zählt entweder das ohne wenn-und-aber Aufnehmen einer Zusatzpauschale in JEDEN Taxitarif in Höhe von min. 15 € pro Fahrt als Rollstuhlzuschlag oder die Finanzierung der Mehrkosten in Form einer monatlichen Sammelrechnung an die jeweilige Stadt oder Kommune. Warum? Da es mit hoher Sicherheit in diesen Fällen wieder zu Anschuldigungen von den Sozialverbänden bezüglich „Diskriminierung“ kommen wird! Die aktuelle Praxis getreu dem Motto „Bau sie gerne ihr Fahrzeug um, aber eine Unterstützung unserseits gibt leider nicht …“ kann aus unternehmerische Sicht nicht länger hingenommen werden und erfordert wohl langsam Mal eine rechtliche Klärung vor Gericht mit Auswirkung auf Bundesebene!