Erst kürzlich erreichte Taxi Times ein Bericht über den Neubau eines Taxibetriebssitzes in Baden-Württemberg. Eine Million wurde investiert, von der ein Drittel der Summe über eine „ELR-Förderung“ bezuschusst wurde. ELR-Förderung – was ist das und wie kommt man an solche und ähnliche Fördertöpfe?
Welcher Unternehmer kennt das nicht: Nebenan schießt ein riesiger Neubau aus dem Boden, ein Nachbar elektrisiert mal eben seine Flotte, ein dritter saniert seinen Betriebssitz – und zur Finanzierung heißt es immer: „So teuer war das gar nicht, ich konnte ne fette Förderung nutzen“. Wer seine dringend notwendigen betrieblichen Investitionen plant und kalkuliert und dann seinen Steuerberater fragt, ob es dafür nicht noch irgendwo zumindest eine klitzekleine Förderung gibt, bekommt oft zu hören, dass die passende Förderung schon wieder ausgelaufen ist oder die Fördermittel erschöpft sind, die Bedingungen für den eigenen Betrieb nicht passen, man im falschen Bundesland lebt oder die angefragte Investition zu groß oder zu klein ist. Dies scheint also nicht der richtige Weg zu sein, um selbst von solchen Förderungen zu profitieren und man denkt – oft nicht zum ersten Mal: Was mache ich bloß falsch, dass andere immer so ein Glück haben und ich nicht?
Mit Glück hat dies allerdings wenig zu tun, tatsächlich ist es die Bereitschaft, ganz anders als gedacht an das Thema heranzugehen. Ich weiß, dass mein Fuhrpark dringend elektrifiziert werden sollte, dass ich dringend eine Ladeinfrastruktur am Betriebssitz brauche, um nicht an öffentlichen Ladepunkten Schlange stehen und hohe Preise zahlen zu müssen oder die technische Ausstattung meines Betriebes saniert werden muss? Dann sollte ich als allererstes schauen, welche Fördertöpfe ich anzapfen kann und das Projekt dann an die Förderbedingungen anpassen.
Dies kann ich tun, indem ich selbst regelmäßig Internetseiten wie die der Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) prüfe, die unter diesem Link zu finden ist. Daneben gibt es die entsprechenden Seiten der Bundesländer und auch vieler weiterer Präsenzen. Wer nun beispielsweise die genannte Förderbank des BMWE durchforsten will, sollte einfach alle Förderprogramme prüfen, die ihm dort auf Bundes- oder Länderebene angeboten werden. Auch wenn ein Programm vielleicht nicht perfekt auf die bisherigen eigenen Pläne zugeschnitten ist: Vielleicht inspirieren dessen Bedingungen ja zu neuen Ideen, wie man zum Nutznießer der Programme werden kann.
Wenn ich der Meinung bin, dass dieses regelmäßige Studium meine eigenen Möglichkeiten überfordert, kann ich natürlich auch eine Agentur und damit einen Profi mit dieser Aufgabe betrauen. Ein solcher Profi war im letzten Herbst beim Podcast „Taxi to go“ von Jens Marggraf und Babett Mahnert zu Gast und schilderte sehr anschaulich, wie leicht es sein kann, von solchen Fördertöpfen zu profitieren, wenn man einfach nur die Suche nach möglichen Förderungen auf der eigenen Prioritätenliste ganz weit nach vorn stellt. Der angesprochene Podcast ist hier zu finden und gibt noch viele weitere Tipps, wie sich diese Tools nutzen lassen.
Nun aber zur ELR-Förderung, die das oben genannte Unternehmen für sich genutzt hat. Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein Förderprogramm des Landes Baden-Württemberg. Beschrieben werden die Möglichkeiten des Programms wie folgt:
„Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei nachhaltigen, strukturverbessernden Maßnahmen in Gemeinden vor allem des ländlichen Raumes. Die Förderung von Investitionen konzentriert sich auf die folgenden Schwerpunkte:
- Wohnen: Erhaltung und Stärkung der Ortskerne,
- Grundversorgung: Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen,
- Arbeiten: Investitionsmaßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen,
- Gemeinschaftseinrichtungen: Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen.
- Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte durch die Gemeinden.
Als Unternehmen werden Ihre Investitionen in den Programmschwerpunkten „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Wohnen“ gefördert.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Zuwendungen unter EUR 5.000 werden nicht bewilligt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 40 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 750.000 je Projekt,
- bei Projekten mit Beihilferelevanz je nach Förderschwerpunkt bis zu 20 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 200.000,
- bei sonstigen Projekten ohne Beihilferelevanz bis zu 30 Prozent Ihrer förderfähigen Aufwendungskosten, jedoch maximal EUR 100.000 je Projekt.“
Taxi ist wertvoll, weil es Arbeitsplätze schafft und im Bereich der Mobilität die örtliche Grundversorgung garantiert. Davon konnte der Taxiunternehmer auch die Politik überzeugen und so die angebotene Dienstleistung im ländlichen Raum als Teil der örtlichen Grundversorgung klassifizieren lassen und auf dieser Ebene die angebotene Förderung voll ausschöpfen. Ob dies auch anderen Unternehmen im Ländle gelingen kann, ist sicherlich auch stark vom Engagement der örtlichen Politik oder den örtlichen Wirtschaftsförderern abhängig. In jedem Fall wird dazu sicherlich neben dem Studium der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördertöpfe auch ein gutes Netzwerk vor Ort notwendig gewesen sein. Die Existenz und die Pflege eines solchen Netzwerks stellt sich so als zweite wichtige Säule für die Nutzung von Förderungen dar. rw
Beitragsbild: Remmer Witte