Nachdem der FPN beim BMF Alternativen zur einfachen TSE-Lösung aufgezeigt hat, kommt nun scheinbar endlich wieder Bewegung in die Diskussion. Das BMF teilte jetzt mit, dass es an einer „Nichtbeanstandungsregelung“ arbeite.
Nach einem Schreiben der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V. (FPN) scheint das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Gesprächsfaden über die geplante Umsetzung der Kassensicherungsverordnung zum kommenden Jahreswechsel endlich auch wieder lösungsorientiert aufzunehmen. Das BMF stellt in einem Antwortschreiben eine „Nichtbeanstandungsregelung“ für solche Unternehmen in Aussicht, denen die Umsetzung zum Jahreswechsel noch nicht gelungen ist. Zur von der FPN vorgeschlagenen POS-Lösung wurde allerdings noch kein Wort verloren.
Noch vor wenigen Tagen hatte der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) die Kommunikation des BMF im TSE-Streit in Absurdistan verortet, nachdem dieses die Duldung einer auf ein Jahr verkürzte Abschreibung der notwendigen Investitionen schon als positives Entgegenkommen gegenüber der Branche zu verkaufen versucht hatte (Taxi Times berichtete).
Kurz vorher hatte die FPN das BMF angeschrieben und eine Vielzahl technischer und praktischer Bedenken im Detail geltend gemacht und dafür die Probleme und technischen Gegebenheiten auch grafisch dargestellt (Taxi Times berichtete). Die FPN hatte vor allem darauf verwiesen, dass aktuelle Ausstattungen in Taxen und Mietwagen mit einer Technische-Sicherheits-Einrichtung (TSE) im Sinne der Kassensicherungsverordnung so ausgestattet werden könnten, dass damit dem Sicherungsinteresse der Finanzverwaltung vollständig entsprochen werden könne. Die FPN hatte sich bei dieser Gelegenheit auch noch einmal für das INSIKA-System starkgemacht und die Optionen zur Kombination aktuell verbauter POS-Systeme mit einer TSE erläutert. POS (Point of Service) meint Softwarelösungen, bei denen neben den Tariffahrten aus dem Taxameter auch Kurier- oder andere Festpreise registriert werden können, die inzwischen im Sinne einer Registrierkasse von vielen Mehrwagenunternehmen genutzt werden. Während der Taxameter also nur Taxameterfahrten zum Taxitarif aufzeichnet, werden hier die gesamten Tageseinnahmen korrekt registriert. Auf diese Weise könnte die Ausrüstung der ganzen Flotte mit komplett neuen Systemen vermieden werden.
Wie die FPN jetzt mitteilte, hat das BMF nun am 12. September mit einigen erfreulichen Ausführungen auf diese Schreiben reagiert. In diesem Schreiben teile das BMF mit, dass es dem Umstand gerecht werden wolle, dass die „flächendeckende Aufrüstung“ der EU-Taxameter nicht bis Anfang 2024 gelingen werde. Das BMF arbeitete (daher) an der Formulierung für eine Nichtbeanstandungsregelung. Zu dem konstruktiven Lösungsansatz der parallelen Sicherung der POS-Datensätze, eventuell auch mit einer zweiten TSE, hat sich das BMF bisher leider noch nicht geäußert.
Eine Nichtbeanstandungsregelung würde so zunächst nur bedeuten, dass die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Kassensicherungsverordnung nicht schon direkt ab dem Stichtag am 1. Januar 2024 zu der möglichen Schätzung führen werde, die Prüfer wären dann jedoch lediglich angewiesen, dieses Versäumnis seitens der Steuerpflichtigen, wie es im schönen BMF-Deutsch ja meist heißt, für einen noch unbestimmten Zeitraum nicht zu beanstanden. Die Industrie und die Unternehmen hätten dann etwas mehr Zeit, beispielsweise sechs Monate, um ihre Taxameter gesetzestreu aufzurüsten.
Nach wie vor unberücksichtigt blieben so jedoch die Bedenken der Branche besonders außerhalb der Metropolen, dass ihnen zukünftig ein Nachbearbeitungswahnsinn bevorstünde, wenn ein einziger TSE-Datensatz aus dem Taxameter tatsächlich alle Einnahmen lückenlos dokumentieren müsse.
Allerdings ist auch diesbezüglich die Tür für einen neuen Dialog trotzdem wieder einen ganz kleinen Spalt geöffnet worden. Nach FPN-Angaben schreibt das BMF: „Auch hinsichtlich technischer Vorgaben herrscht der Grundsatz der Technologieoffenheit. Die technische Umsetzung der TSE kann grundsätzlich auf unterschiedliche Arten erfolgen, etwa lokal (z. B. via USB-Token oder (μ) SD-Karte) oder online (als „Cloud“-Lösung), solange die notwendigen Sicherheits- und Interoperabilitätsanforderungen des BSI erfüllt sind und im Rahmen der Zertifizierung nachgewiesen werden. Auch können mehrere Geräte eine gemeinsame TSE nutzen. Hinsichtlich des Einsatzes einer Cloud-TSE in einem Taxi oder Mietwagen werde vom BMF darauf hingewiesen, dass die Eignung der Architektur für den tatsächlichen Anwendungsfall in jedem Einzelfall zu prüfen wäre. Die Fachvereinigung weist auch darauf hin, dass sie es nicht aufgegeben habe für eine Förderung für die Umrüstung einzusetzen.
Diese Antwort aus dem BMF zeigt in seiner sehr technischen Formulierung jedoch auch, dass man seitens des BMF offensichtlich bisher immer noch nicht die grundsätzliche Problematik der digitalen Einnahmeursprungsaufzeichnung ausschließlich durch die Taxameter und Wegstreckenzähler realisiert hat. Trotzdem spätestens durch die Einführung der Tarifkorridore in München nun auch die erste Metropole das Korrekturproblem der Datenaufzeichnung bekommen hat, sucht man im BMF immer noch nach einem Entgegenkommen bei der technischen Sicherung als nach struktureller Anpassung an die Branchenrealität. Und diese wäre tatsächlich wohl am ehesten durch eine zweite TSE zur Sicherung der POS-Daten gegeben, wobei man sich dann natürlich eigentlich auch die erste TSE im Taxameter gleich ganz sparen könnte.
Auch wenn es also definitiv viel zu früh ist, um die Sektkorken knallen zu lassen, immerhin gibt es wieder einen Dialog und das BMF scheint auch zur Kenntnis genommen haben, dass es wohl mehr oder weniger das gesamte Gewerbe schätzen müsste, wenn seine geplanten Regelungen unverändert zum kommenden Jahreswechsel umsetzen würde. Die FPN schließt ihre Pressemeldung somit auch mit dem Statement: „noch ist das Problem nicht gelöst“. rw
Hinweis der Redaktion: Alle bei Taxi Times bisher veröffentlichten Beiträge zum Thema TSE-Pflicht finden Sie hier.
Beitragsfoto: Grafik: Remmer Witte