Seit 2015 war Uber in Genf verboten, jetzt darf der amerikanische Anbieter wieder in den Schweizer Süden zurückkehren. Die Auflagen sind jedoch hoch und nehmen Rücksicht auf die Unterschiedlichkeit zwischen den Taxianbietern und der Vermittlung von Mietwagen.
Um die Genehmigung wieder zu erlangen, müssen die Uber-Fahrer ab sofort ebenfalls eine Prüfung ablegen und einen Taxi-Führerschein erlangen. Eine weitere Einschränkung sind die Vorteile im Straßenverkehr: Nur Taxifahrer dürfen weiterhin die Busspuren nutzen und spontane Fahrgäste am Fahrbandrand aufnehmen. Die Fahrer des amerikanischen Auftragsvermittlers müssen herfür jedoch keine Jahresgebühr zahlen.
Für Uber selbst gibt es noch eine gravierende Änderung, die dem Mutterkonzern durchaus schmerzen dürfte. Die abrechende Firmierung muss in der Schweiz registriert sein und auch die entsprechenden Steuern vor Ort zahlen. Das derzeitige Modell über eine Sammelgesellschaft in den Niederlanden kann somit nicht mehr in Genf aufrecht erhalten werden.