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Start Kontrollen

Uber-Mietwagen: Am Bahnhof gewartet und Einsteigerin mitgenommen

von Jürgen Hartmann
30. September 2026
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Uber-Mietwagen: Am Bahnhof gewartet und Einsteigerin mitgenommen
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Samstagmorgen, 6 Uhr: Eine Dame muss vom Essener Hauptbahnhof nach Köln. Sie steigt bei einem unerlaubt bereitstehenden Mietwagen ein. Ein Taxifahrer hat Fotos gemacht und die Behörden informiert. Was können diese nun tun? Eigentlich eine ganze Menge.  

Mietwagen, die für Plattformen wie Uber und Bolt unterwegs sind, müssten eigentlich nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Dass dies nicht geschieht, ist tägliche Praxis. So auch am vergangenen Samstag in Essen am Hauptbahnhof. Dort wartet ein Taxifahrer auf der ersten Position, als er von einer Dame nach dem Preis für eine Fahrt nach Köln gefragt wurde. Da ihr das Angebot des Taxifahrers wohl zu teuer schien, ging sie von dem Taxi-Halteplatz zu einem auf dem nahegelegenen Parkplatz wartenden Mietwagen mit Bonner Kennzeichen. Dessen Fahrer hatte zuvor einen Fahrgast zum Hauptbahnhof gebracht und ist anschließend auf dem Parkplatz stehen geblieben, anstatt seiner gesetzlichen Rückkehrpflicht nachzukommen. Nach der Preisverhandlung nahm der Bonner Mietwagen die Dame als Einsteiger auf – ohne dass die Dame über eine Plattform-App bestellt hatte.

Der Vorgang wurde von den Taxifahrern fotografiert. Die Bilder wurden an die zuständigen Aufsichtsbehörden in Bonn und Essen übermittelt und der Vorfall wie oben geschildert berichtet. Der Wortlaut der Meldung liegt der Taxi-Times-Redaktion vor und wird nachfolgend auszugsweise im Original wiedergegeben.

„Ich bitte die Stadt Bonn, diesen Bonner Uber-Mietwagen mittels Einsicht in das Fahrtenbuch und die digitalen Daten aus der Uber-App im Hinblick auf die Missachtung der gesetzlichen Rückkehrpflicht zu überprüfen. Dieser Bonner Uber-Mietwagen wird häufig in Essen gesehen und kehrt vermutlich, wie auch weitere Uber-Mietwagen aus Bonn, nicht zum Betriebsgelände in Bonn zurück, sondern arbeitet vermutlich ständig in Essen. Viele auswärtige Uber-Mietwagen setzen inzwischen Fahrpersonal aus Essen ein, so dass sie niemals, noch nicht einmal zum Schichtende, zum Betriebsgelände zurückkehren. 

Ferner bitte ich die Aufnahme der Einsteigerin zu sanktionieren. Der Fahrer hat damit vermutlich einen dreistelligen Umsatz erzielt, der dem Essener Taxifahrer und seiner Firma […] entgangen ist.

Bitte überprüfen Sie auch, ob die Fahrt von Essen nach Köln am 26.9.2026 gegen 6 Uhr im Fahrtenbuch und in der Buchhaltung des Unternehmens als Einnahme dokumentiert wurde. Durch die Auswertung der digitalen Daten der Uber-App lässt sich nachträglich die Bewegung des Mietwagens von Essen nach Köln nachweisen. Sollte die Fahrt von Essen nach Köln nicht im Fahrtenbuch und in der Buchhaltung dokumentiert worden sein, ist davon auszugehen, dass der Fahrer oder die Firma oder beide die Fahrt schwarz gemacht haben.

Die Stadt Essen und die Polizei Essen weise ich zum wiederholten Male darauf hin, dass sich ständig zig Uber-Mietwagen, insbesondere aus anderen Städten an vielen Stellen innerhalb des Stadtgebiets widerrechtlich bereitstellen statt ihrer gesetzlichen Rückkehrpflicht nachzukommen. 

Das gilt insbesondere für den Parkplatz Freiheit und den Platz vor dem Parkhaus Freiheit an der Südseite des Essener Hauptbahnhofs. 

Diese Plätze haben sich nun schon seit Monaten als widerrechtliche Uber-Halteplätze etabliert und Uber-Mietwagen warten dort zahlreich auf neue Aufträge und Einsteiger zum Schaden des Essener Taxigewerbes. […]

Ich sehe täglich zahlreiche Uber-Mietwagen, die sich im gesamten Stadtgebiet bereitstellen statt ihrer gesetzlichen Rückkehrpflicht nachzukommen. […]

Ich bitte nun die Stadt Essen und die Polizei Essen zum wiederholten Male, Kontrollen im Essener Stadtgebiet im Hinblick auf Uber-Mietwagen durchzuführen, die sich widerrechtlich im Essener Stadtgebiet bereitstellen, statt ihrer gesetzlichen Rückkehrpflicht nachzukommen.“

Im Beitragsfoto ist zu sehen, wie eine Dame, die sich zuvor bei einen Taxifahrer nach dem Fahrpreis erkundigt hat neben bekannten Fahrzeug, dass als Mietwagen agiert steht. Wenig später wird sie einsteigen. Jetzt liegt es an den Behörden, das illegale Handeln des Fahrers zu sanktionieren. Foto: Privat

Tags: BahnhofBonnEinsteigerEssenMietwagen
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 4

  1. Igor Isaev says:
    3 Wochen her

    Am Düsseldorfer Flughafen ist das zu Normalität geworden. Die Uber Fahrer sprechen die Passanten aktiv an .

    Antworten
  2. J. Chronor says:
    3 Wochen her

    Verbale Wattebällchen aus Verzweiflung und Wut über die andauernden Rechtsbrüche durch diese Fake/Pseudo-Taxis sind genügend in die Luft gepustet.

    Hier gibt’s nun mal einen harten Puck, der nur endlich auch mal ins Ziel gebracht werden muss.

    Antworten
  3. OLiver Gurk says:
    2 Wochen her

    Das Problem ist doch auch die Ordnungsbehörde und die Kontrollen. Den wen es um eine Fahrt mit einem privaten Pkw in Deutschland geht, ist die entscheidende Frage nicht, ob die Dame den Fahrer kennt, sondern ob es eine private, unentgeltliche Fahrt war oder eine Beförderung gegen Entgelt.
    Nach § 1 PBefG gilt das Gesetz grundsätzlich für entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung. Unentgeltliche Fahrten mit einem Pkw sind ausdrücklich ausgenommen. Eine gelegentliche private Fahrt mit einer Bekannten ist daher grundsätzlich erlaubt. Die persönliche Bekanntschaft allein beweist aber weder, dass die Fahrt privat war, noch dass Geld geflossen ist. § 1 PBefG
    Die Behörde muss einen möglichen Verstoß im Bußgeldverfahren nachweisen; der Fahrer muss nicht seine Unschuld beweisen. Die Behörde kann sich dabei aber auch auf Indizien stützen – etwa wiederholte Fahrten, Absprachen, Werbung oder Aussagen von Beteiligten. Ein fehlender Zahlungsbeleg beendet die Sache also nicht automatisch. Umgekehrt reicht es nicht, nur zu vermuten, dass bezahlt wurde. § 46 OWiG
    So würde ich vorgehen:
    1. Die Behörde schriftlich bitten, den konkreten Vorwurf, die Rechtsgrundlage und die Beweismittel zu nennen.
    2. Falls bereits ein Bußgeldverfahren läuft, Akteneinsicht beantragen. Das ist nach § 49 OWiG möglich. § 49 OWiG
    3. Den tatsächlichen Ablauf knapp und wahrheitsgemäß schildern: War es eine einmalige private Fahrt? Wurde ein Fahrpreis oder eine sonstige Gegenleistung vereinbart oder gezahlt? Gab es eine Vermittlung, Werbung oder regelmäßige Fahrten?
    4. Nicht spekulieren und keine Angaben zu Dingen machen, an die man sich nicht sicher erinnert. Im Bußgeldverfahren muss man sich nicht zur Sache äußern; bei Fristen oder einem konkreten Bescheid sollte man diese aber unbedingt beachten.

    Das heißt wie weiß man nach das es keine private Fahrt bzw .eine Ohne Entgelt war ????

    Antworten
  4. Mario Höhne says:
    2 Wochen her

    Das sind die 30% Cash, die der Uberfahrer benötigt. Neben seinen 30%Provison und 30% Aufstockung vom Amt. Das die Behörden nicht eingreifen, grenzt schon an Unterlassung oder Beihilfe…

    Antworten

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