Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Termin für eine weitere Runde im Verfahren UberBlack gegen Taxi bekanntgegeben.
Wie Alexandra Decker, die Anwältin des klagenden Berliner Taxiunternehmens, gegenüber Taxi Times mittelte, werde am Donnerstag, 11. Oktober um 9 Uhr zur Verhandlung geladen. An diesem Tag könnte dann auch das endgültige Urteil fallen.
Die Urteilsverkündung war bereits am 18. Mai 2017 erwartet worden, damals jedoch verwies der BGH die Sache an den Europäischen Gerichtshof EuGH. Die Argumentation Ubers, dass man als technische Plattform nicht zwingend der nationalen Gesetzgebung unterliege, wollte der BGH vom EuGH klären lassen. Dort war zu diesem Zeitpunkt ein ähnliches Verfahren anhängig, bei dem eben diese Frage bei der Bewertung von UberPOP in Spanien geklärt werden sollte.
Im daraus resultierenden Urteil hatte der EuGH dann im Dezember 2017 Uber nicht als technische Plattform, sondern als Verkehrsdienstleister eingestuft, womit klar war, dass bei den nationalen Verfahren gegen Uber auch nationales Recht anzuwenden ist. Zu einer identischen Einschätzung kam der Generalanwalt des EuGH auch bei einer Klage aus Frankreich.
Da der an den EuGH weitergereichte „deutsche Fall“ eine ähnliche Fragestellung hat wie die spanische Causa, ließ man das Verfahren bis zur Urteilsverkündung im Fall Spanien zunächst ruhen und wies es danach an den BGH zurück.
Der 11. Oktober wird nun zeigen, ob UberBlack endgültig in Deutschland verboten wird. Uber hatte das Produkt schon seit dem ersten Verbot im Jahr 2015 vom Markt genommen, allerdings nur in Berlin, während es in München nach wie vor angeboten wird. Uber ist deutschlandweit aktuell nur in diesen beiden Städten aktiv, sorgt dort aber für massiven Unmut bei den Taxi-Kollegen, weil die Uber-Partner nachweislich gegen die Rückkehrpflicht verstoßen und die Behörden dagegen nichts unternehmen. Deshalb versucht eine Münchner Taxiunternehmerin, ein Verbot von UberX vor Gericht zu erreichen. Uber konnte ein Urteil dazudurch juristische Verzögerungstaktiken bisher immer wieder aufschieben. jh
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Foto: Tom Buntrock
Aber wie kann ein Unternehmen, welches keinen gewerblichen Standort in dem Land, wo er gerade wütet, das Gericht mit seinen Problemen belästigen. Wenn uBER in den jeweiligen Ländern einen Standort hätte, würde ich mir das ja noch einreden lassen, aber er agiert aus einem Land, der mit unseren Gesetzen nix am Hut hat, also muss er froh sein, mit Heiler Haut davon zu kommen . . . .