Update am 7. Dezember 2020: Der unten im Text beschriebene Taxiunternehmer hat bisher immer noch kein Geld erhalten.
Meldung vom. 16. November 2020:
Mit staatlichen Hilfen versucht die Bundesregierung, die negativen Folgen der Corona-Einschränkungen aufzufangen. Doch wieviel Geld kommt dabei tatsächlich heraus und wann wird es ausgezahlt? Ein Berliner Taxiunternehmer hat uns seine Berechnungen zur Überbrückungshilfe I anonymisiert zur Verfügung gestellt.
Der Unternehmer hat zwei Taxikonzessionen und drei Angestellte. Er hatte im Juni 2019 Einnahmen in Höhe von 12.388,51 Euro. Ein Jahr später erzielte der Unternehmer im selben Monat coronabedingt nur mehr einen Umsatz von 3.040,75 Euro. Das ergibt eine 75,46 prozentige Abweichung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Somit steht ihm eine Förderung in Höhe von 80 Prozent seiner Fixkosten zu.
Was genau als Fixkosten anerkannt wird, ist bei der Überbrückungshilfe I genau geregelt. Der Berliner Taxiunternehmer konnte beispielsweise Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen angeben, Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben.
Im Juli 2019 erreichte der Unternehmer einen Umsatz von 8.476,73 Euro, der sich im Juli 2020 um 52,67 Prozent reduzierte. Die Überbrückungshilfe I definiert bei diesem Wert den Anteil an förderbaren Fixkosten in Höhe von 50 Prozent. Im August 2019 erwirtschaftete der Taxiunternehmer einen Umsatz von 9.743,18 Euro, der dann im gleichen Monat ein Jahr später um 48,20 Prozent einbrach. Daraus resultiert ein Anteil förderbarer Fixkosten in Höhe von 40 Prozent.
Zusammengerechnet hatte der Berliner Taxiunternehmer für die drei Monate von Juni bis August 2020 einen Anspruch auf 4.455,77 Euro an staatlicher Unterstützung. Erstellt und elektronisch beantragt wurde die Überbrückungshilfe I Mitte September durch einen Steuerberater. Er hatte für seine Leistung 500 Euro in Rechnung gestellt, die in der oben genannten Summe enthalten sind. Zieht man also von 4.455,77 Euro 500 Euro für den Steuerberater ab, bleiben knapp 4.000 Euro übrig. Pro Monat wird der Berliner also mit 1.318,59 Euro für seine Umsatzverluste entschädigt. Kurzarbeitergeld und Unternehmerlohn sind dabei nicht berücksichtigt. Die Summe ist steuerbar, muss also in der Steuererklärung für 2020 als Gewinn ausgewiesen werden.
Das Geld wurde dem Taxiunternehmer rund drei Wochen nach Antragstellung überwiesen. Diese flotte Bearbeitung trifft allerdings nicht auf alle Fälle zu. Ein weiterer Berliner Taxiunternehmer, dessen Antrag auf Überbrückungsgeld zeitgleich und vom selben Steuerberater abgegeben wurde, wartet noch heute auf seine Unterstützung. Er betreibt in Berlin 1 Taxi, das er selbst fährt und mit einem festangestellten Fahrer besetzt. Bei ihm wurde nach Abzug der Steuerberaterkosten eine Fördersumme von 2.328,30 Euro errechnet. Pro Monat stehen ihm also 776,10 Euro zu.
Bedingt durch den zweiten Lockdown hofft der Unternehmer täglich auf den Eingang des Geldes auf seinem Konto. Schlimmstenfalls kann es noch bis 30. November dauern. Diesen Tag hat die Bundesregierung als Deadline angesetzt. Sie verspricht, dass bis dahin alle beantragten Gelder der Überbrückungshilfe I ausbezahlt sein sollen. jh
Anmerkung der Redaktion: Der Berliner Taxiunternehmer mit zwei Konzessionen und drei Angestellten musste von Juni bis August Umsatzeinbußen von 18.406,77 Euro hinnehmen. 3.955,77 Euro wurden ihm davon erstattet. Das sind etwas mehr als ein Fünftel. Gerade Berlins Taxiunternehmer werden aktuell dreifach bestraft. Zum einen durch den November-Lockdown, bei dem die dafür versprochene Novemberhilfe wahrscheinlich mal wieder am Taxigewerbe vorbeigeht, zum anderen durch die Konkurrenz von mittlerweile fast 5.000 acht- und verantwortungslos zugelassenen und größtenteils rechtswidrig agierenden Mietwagen in Berlin und last but not least nun auch noch durch den Wegfall des Berliner Flughafens Tegels. Zur Erinnerung: Gerade einmal 250 der aktuell rund 7.300 Berliner Taxis dürfen sich am neuen Berliner Flughafen BER aufstellen.
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