Die Bundesregierung will die bestehende Pflicht zur Arbeitsaufzeichnung verändern: Künftig sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme elektronisch und manipulationssicher aufgezeichnet und elektronisch aufbewahrt werden. Was wird dies die Taxiunternehmer kosten?
Diese Frage hat die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen innerhalb des Niedersächsischen Verkehrsverbands GVN in einem Rundschreiben an seine Mitglieder gestellt. Die im Verband organsierten Taxi- und Mietwagenunternehmen sollen eine Einschätzung abgeben, welche Auswirkungen sowohl auf bürokratischer wie auch auf finanzieller Ebene die geplante Verschärfung der Arbeitsaufzeichnungspflicht für den Betrieb hätte.
Da die Regeländerung auch Angestellte betreffen wird, die auf Minijob-Basis beschäftigt sind, will der GVN zudem wissen, ob Minijobs als eine Beschäftigungsmöglichkeit in den Unternehmen genutzt werden und falls ja, in welchem Umfang und in welchen Bereichen dies geschehe.
Hintergrund der Abfrage sind die konkreten Pläne der Bundesregierung, das Mindestlohngesetz zu modifizieren. Dazu zählt neben der Anhebung der Mindestlohngrenze auf künftig 12 Euro ab Oktober auch jene oben erwähnte Neuregelung der nach § 17 Absatz 1 Mindestlohngesetz definierten Arbeitsaufzeichnungspflichten.
Der GVN hofft, durch eine rege Teilnahme die genauen Auswirkungen und die Betroffenheit der Verkehrsunternehmen bewerten zu können. Etwaige negative Auswirkungen will man gegenüber dem zuständigen Bundesarbeitsministerium BMAS zur Sprache bringen.
Gegen die Pläne des BMAS hatte sich auch bereits der Bundesverband Taxi und Mietwagen BVTM kritisch positioniert und eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024 vorgeschlagen. jh
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Hier stellt sich die Frage, wenn betrifft die neue Forderung, die Unternehmen, die ihre schon geltenden Bestimmungen der GoBd erfüllen, haben bei den Dienstleistern der Datenspeicherung sowieso schon das Tool der digitalen Arbeitszeitaufzeichnung enthalten. In den Städten die mit Vermittlungssystemen arbeiten, ist die Aufzeichnung ebenfalls enthalten. Bleiben nur noch die übrig, die willkürlich schon Heute gegen die vorgeschriebene Aufzeichnungspflicht verstoßen, und die sollte man auf diesem Weg aus der Steinzeit holen.
Die Weigerung und weitere Verzögerung des Verbandes zur Erfassung passt genau ins Bild des Gewerbes. Da fragt man sich schon, was denn daran so aufwendig sein soll? Nach welchem System haben denn die Unternehmer bis heute die Zeiten und Löhne ihrer Mitarbeiter erfasst?
Mit einem GPS / GPRS CarKit mit Schnittstelle zum Taxameter (Staus Frei/Besetzt) kann für € 5,00 / Fahrzeug / Monat die Arbeitszeit elektronisch archiviert werden und auch die dynamischen Daten an das MDM Portal (Mobilitätsverordnung ab 01.06.2022) übertragen werden.
Welches Bild Sie auch immer im Kopf haben,vom Gewerbe haben Sie keine Ahnung.Mit 40 Jahren Erfahrung als Unternehmer/ Fahrer sage ich Ihnen,im Gewerbe zählt einzig der Umsatz.Als Fahrer hatte ich eine 12 Std.Schicht meine Provision im Kopf,meine Freiheit und war nichts los,dann war’s halt so.Beim Mindestlohn zählt vor Allem die Anwesenheit.
Der Unternehmer wird jetzt in ein Korsett gezwungen und muss dem F.A sämtliche Daten gratis zur Verfügung stellen.Die erhobenen Daten stellen einen Wert an sich dar.
Zu welch vielfältig anderen Zwecken werden sie in Zukunft genutzt werden?
Ich glaube nicht das Uber und Konsorten dazu bereit wären.
Danke für Ihren Leserkommentar. Wir finden allerdings, dass weder Fahrer und erst Recht nicht Unternehmer den Erlös und nicht nur den Umsatz im Kopf haben sollen. Zu den – zumindest aus betriebswirtschaftlicher Sicht – wirklich Ahnungslosen zählt, wer nur umsatzorientiert handelt.