Ein New Yorker Gericht hat festgestellt, dass Uber für drei Fahrer Arbeitslosenversicherungsbeiträge abzuführen hat. Das gelte, so die Urteilsbegründung, auch für „ähnliche Fälle“. Außerdem könnten nach einem anderem Grundsatzurteil des obersten Gerichtes Kaliforniens Uber-Fahrer in Zukunft die selben Benefits wie Angestellten zustehen.
Das Urteil bestätigte ein Urteil des Arbeitsgerichtes vom letzten Jahr, nach dem für die drei klagenden Fahrer Anspruch auf Teilnahme an der staatlichen Arbeitslosenversicherung besteht. Es würden ganz deutlich die Merkmale eines Angestelltenverhältnisses überwiegen, da der Fahrtenvermittler den Fahrern weitgehende detaillierte Weisungen gibt und deren Einhaltung kontrolliert. Uber macht zum Beispiel Vorgaben zur Disziplin oder wie ein Fahrzeug beschleunigt oder abgebremst werden soll.
Das Unternehmen legte Berufung ein und verteidigte seinen Standpunkt, dass die Laientaxifahrer unabhängige Selbstständige seien. Mit der rechtlichen Einstufung der Fahrer als Angestellte sind diese auch berechtigt, weitere Ansprüche gegen Uber zu erheben, wie Mindestlohn auch in umsatzschwachen Zeiten oder die Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen einzufordern. Auf Grund der erheblichen Mehrkosten könnte Uber dann seine Dumpingpreise nicht mehr anbieten.
Die Gewerkschaften feierten das Urteil, welches Ubers Geschäftsmodell im Heimatland und Kernmarkt USA stark gefährdet, als Sieg. Uber gab an, es hätte keine Auswirkungen auf seine Praxis, da es nur für drei Fahrer gelte. Allerdings hat genau das die Berufungskammer des Arbeitsgerichtes in seinem Urteil explizit festgestellt: Auch andere Fahrer, die unter „ähnlichen Umständen“ bei Uber beschäftigt sind, haben Anspruch auf Arbeitlsosenversicherung. Daraus steht Uber in New York eine Welle von Nachforderungen ins Haus – nicht die erste Welle übrigens.
Uber hat auch gegen dieses Urteil der Berufungskammer Berufung angekündigt; die nächste Instanz wäre, nach einem formalen Widerspruch, der Supreme Court von New York. Der Supreme Court von Kalifornien hat allerdings auch bereits in einem verbindlichen Grundsatzurteil entschieden, das Fahrer der ‚Gig-Economy‘ wie Angestellte zu behandeln sind. Nach einhelliger Meinung von Juristen und Branchenkennern ist das Geschäftsmodell Ubers nicht länger weiterzuführen, wenn die Urteile umgesetzt werden. Gegen letzteres versucht sich Uber jedoch durch sogenannte Schlichtungsklauseln in den Verträgen mit seinen Fahrern zu schützen – ein Vertragsbestandteil, der juristisch ebenso umstritten ist. prh
Symbolfoto: Philipp Rohde
Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden
…ach schau an .. selbst die Amis , die eigentlich für jegliche Freiheit im Geschäfts- und Privatleben stehen , haben es erkannt. Ubers Geschäftsmodell basiert nur auf Ausbeutung. Ein Wolf im Schafspelz bleibt halt ein Wolf , auch wenn er sich inzwischen noch mehr bemüht, nicht mehr so zu erscheinen. Also liebe Kollegen. Auch wenn der kurze Gewinn winkt und alles schön verpackt ist: Einfach mal rechnen ! Im besten Fall geht ihr mit plus minus raus. Wenn das Geschäft sich wirklich lohnen würde , würden die Konzerne alles selber machen und euch nicht brauchen! Taxi und Mietwagen gehören zum Gelegenheitsverkehr und somit rechnet es sich nicht Angestellte anzustellen. Wenn es sich für die nicht lohnt, dann sicher erst recht nicht für die Mietwagenunternehmer .Die wollen alle nur abschöpfen … die Frage ist nur wie viel da geht. Und bei Uber geht es halt nicht.