Immer wieder kommt es zu Beschwerden über zugeparkte Halteplätze für betriebsbereite Taxis. Nicht nur verschämt ganz hinten, sondern auch dreist mitten auf der Halte wird geparkt, und das nicht nur von egoistischen Privat-Autofahrern, sondern häufig auch von Taxifahrern.
In vielen Städten, Kommunen und Gemeinden reichen die Flächen von Taxihalteplätzen für konzessionierte Taxis oft nicht aus. Die widerrechtlich abgestellten Fahrzeuge verschärfen dieses Problem häufig noch, immer wieder auch geparkte Taxis, die dort unerlaubt stehen, statt sich bereitzuhalten – und den anderen so genau den Raum wegnehmen, der eigentlich eines der Privilegien des Gewerbes ausmacht.
Es ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). In dieser sind Taxistände ausschließlich für betriebsbereite Taxis mit Fahrer vorgesehen. „Betriebsbereit“ bedeutet, dass der Fahrer sich im oder unmittelbar am Fahrzeug befindet und jederzeit Fahrgäste aufnehmen kann. Ein abgestelltes Taxi ohne Fahrer erfüllt diese Voraussetzung naheliegenderweise nicht. In der Regel kostet das Parken auf Taxiständen mindestens 55 Euro. Mit Behinderung (z. B. wenn kein Taxi mehr halten kann) deutlich mehr, und bei Wiederholung kann es richtig teuer werden.

Zuständig sind in der Regel die Ordnungsämter, in akuten Fällen kann auch die Polizei eingeschaltet werden. Gerade in größeren Städten wie Berlin gibt es Außendienste, die auf solche Meldungen reagieren, vor allem, wenn konkrete Behinderungen vorliegen.

Winker und Einsteiger sind für das Taxigewerbe schon fast zur Rarität geworden. Wo man früher bei einer am Straßenrand stehenden Person mit „Suchblick“ mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen konnte, dass sie Ausschau nach einem freien Taxi hält, ist heute eher das Warten auf einen bestellten Mietwagen die Regel, in Städten mit Tarifkorridor zunehmend häufig auch nach einem über eine Plattform-App bestellten Taxi, bei dem der Spielraum beim Festpreis standardmäßig bis zur Schmerzgrenze nach unten ausgereizt wird. Um so wichtiger ist es geworden, den Fahrgästen das, was man als Taxigewerbe anzubieten hat, gut sichtbar auf dem Silbertablett zu präsentieren. Dazu gehört auch ein übersichtlicher Taxihalteplatz mit Taxis, die ausnahmslos bereitstehen.
Findet der Fahrgast stattdessen ein Kuddelmuddel aus geparkten und vielleicht betriebsbereiten Taxis vor, schadet das indirekt dem gesamten Gewerbe, weil Vertrauen verloren geht. Ein Taxistand, den man erst „abklappern“ muss, wirkt unorganisiert und unzuverlässig.
Auch mit Blick auf die Fahrgäste sollte daher klar sein: Ein Taxi am Taxistand muss sofort verfügbar sein, ansonsten darf es dort gar nicht stehen. Alles andere untergräbt die Basis des Gelegenheitsverkehrs: spontane, verlässliche Mobilität als öffentliches Verkehrsmittel – Taxi ist wertvoll. hs/ar
Beitragsfoto: Axel Rühle







