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Start Arbeitsrecht

17 Millionen Euro Nachzahlung in Frankreich – Uber legt Berufung ein

von Wim Faber
24. Januar 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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17 Millionen Euro Nachzahlung in Frankreich – Uber legt Berufung ein
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Ein französisches Gericht hat bestätigt, dass Uber seinen Fahrern zahlreiche Kosten erstatten muss, da diese nur von selbstständigen, nicht aber von angestellten Fahrern zu tragen seien. Das will Uber wieder einmal nicht hinnehmen.

Uber wurde Freitag von einem Gericht in Lyon verurteilt, rund 17 Millionen Euro Schadensersatz und entgangenen Lohn an eine Gruppe von 139 Uber-Fahrern zu zahlen, die das Gericht überzeugt hatten, zu Unrecht als Selbständige statt als Angestellte behandelt worden zu sein. Der Anwalt der Fahrer spricht von einer „historischen Entscheidung“, aber es überrascht nicht, dass Uber Berufung einlegen will.

Das Gericht in Lyon bezog sich in seinem aktuellen Richerspruch auf ein Urteil des französischen Berufungsgerichtshofs von 2020, in dem damals entschieden worden war, dass Uber-Fahrer als Arbeitnehmer anzusehen sind. Das bedeutet unter anderem, dass Uber alle arbeitsbedingten Kosten – wie Fahrzeugbeschaffung und Treibstoff – für seine Fahrer übernehmen soll. Zudem solle Uber, in Frankreich mit insgesamt etwa 30.000 Fahrern auf der Plattform, auch Überstunden bezahlen.

Uber sieht sich mit ähnlichen Klagen in den Niederlanden und mehreren anderen Ländern konfrontiert. In den Niederlanden befindet sich das Unternehmen in einem langwierigen Rechtsstreit darüber, ob Fahrer, die für das Unternehmen fahren, als Arbeitnehmer anzusehen sind. Im September 2021 hat das Gericht in Amsterdam in einer von der Gewerkschaft FNV initiierten Klage festgestellt, dass dies der Fall ist und Uber sich daher auch an den Tarifvertrag für Krankentransporte und Taxis halten muss. Aber Uber legte Berufung ein und muss dem Urteil nicht folgen, bis weitere Gerichtsverfahren abgeschlossen ist. Insbesondere die Nutzung verschiedener Funktionen der Uber-App und das (einseitige) Beschwerdeverfahren weisen laut Gericht ausdrücklich auf ein Arbeitnehmerverhältnis hin.

Auch das Europäische Parlament ist der Meinung, dass Plattformen wie Uber und Lebensmittel- und Paketzusteller wie Deliveroo und Amazon ihre Fahrer wie normale Angestellte behandeln sollten. Sie haben Anspruch auf eine Renten- und Krankenversicherung sowie eine Berufsunfallversicherung. Die Entschließung des Parlaments – angenommen mit 524 Ja-Stimmen, 39 Nein-Stimmen und 124 Enthaltungen – ermutigte die Europäische Kommission, den Entwurf einer Richtlinie für Plattformarbeit vorzulegen, zu dem sich nun noch das Europaparlament und der Europäische Rat äußern müssen. Dieser Entwurf enthält eine Reihe von Fragen zum Verhältnis zwischen Plattform und Fahrer. Diese Plattformarbeiter seien im Prinzip „normale Arbeitnehmer”, es sei denn, sie selbst wollen das nicht oder die Plattform beweist das Gegenteil. Die neue Plattform-Gesetzgebung in Belgien (seit dem 1.1. 2023) beruht bereits auf änhlichen Fundamenten wie in der EU-Entwurfs-Richtlinie. wf

Beitragsfoto: Pexels (Bastian Neves)

Tags: BerufungFrankreichGerichtsurteilScheinselbstständigkeitUber
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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