Ein Wiener Bezirksgericht hat die dritte Strafe in Höhe von 80.000 Euro verhängt. Insgesamt fordert das Exekutionsgericht nun bereits 220.000 Euro Strafe von Uber.
Zusammen mit den ersten Strafen in der Höhe von 20.000 Euro und 120.00 Euro wurden damit bisher Strafen in der Höhe von 220.000 Euro verhängt.„Der wirtschaftliche Nutzen, den die verpflichtende Partei aus ihrem Verhalten zieht, rechtfertigt keine geringere Geldstrafe“, heißt es abermals im aktuellen Beschluss des Exekutionsgerichtes für die Innere Stadt Wien von 23.08.2018. Taxi 40100 hat in den vergangenen Monaten dutzende Verstöße von Uber-Fahrern und Uber-Unternehmern dokumentiert, die sich nicht an die Auflagen der Einstweiligen Verfügung vom 25. April 2018 hielten. Gemäß dieser Verfügung ist es den Mietwagen von Uber untersagt, Bestellungen, die nicht am Betriebsstandort des Unternehmens eingehen, auszuführen und somit einen Taxidienst zu erbringen.
„Die Gerichte haben nun bereits in sieben von bisher zehn eingereichten Beschlüssen gegen Uber entschieden“, so Dieter Heine, Rechtsanwalt von Taxi 40100. Und: „Für Uber wird es eng. Wir gehen davon aus, dass der österreichische Staat dem fortgesetzten illegalen Verhalten von Uber mit aller Härte entgegentreten wird.“
„Uber hält sich nach wie vor nicht an die gerichtlichen Auflagen und missachtet somit die Gesetze unseres Staates“, so auch Taxi-40100 Geschäftsführer Christian Holzhauser.
Uber kann gegen die jeweiligen Beschlüsse Rekurs und aufschiebende Wirkung einlegen. Wird ein solcher nicht eingebracht oder abgewiesen, wird die „Exekutionsbewilligung“ rechtskräftig und Uber muss zahlen. prh
Symbolfoto: Simi/Taxi Times
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