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OLG Wien bestätigt: Uber betreibt systematischen Rechtsbruch

von Philipp Rohde
10. Juli 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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BILD zu OTS - Taxi 40100. v.l.n.r.: Manfred Schmid, Mag. Christian Holzhauser

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Das Wiener Oberlandesgericht hat die einstweilige Verfügung vom April, die Uber verantwortlich für Rechtsbrüche sieht, bestätigt. In ihr wurden Strafen angedroht, wenn sich die Laien-Taxis nicht an die Vorschriften halten. Nun wird das Wiener Bezirksgericht entscheiden, wie die gesammelten Verstöße bestraft werden.

„Dies ist nunmehr schon die dritte Entscheidung des OLG Wien, die darlegt, dass das Verhalten von Uber und den angeschlossenen Mietwagen rechtswidrig ist,“ heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei Vavrovsky Heine Marth, deren Mandantin die Taxizentrale ‚40100‘ ist. Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes von Ende April sah Uber als Auftraggeber für die vielfältigen Verstöße der Auftragnehmer mitverantwortlich – „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“ nannte es das Gericht.  Anwalt Dieter Heine sagte, diese Gesetzesverstöße wohnten dem System inne, das den abhängigen und schwächeren Mietwagenunternehmen von dem übermächtigen Vertragspartner Uber diktiert würde.

Das Handelsgericht folgte der Argumentation und drohte bei Zuwiderhandlung Uber Strafen von bis zu 100.000 Euro je Einzelfall an. Uber setze seinen Betrieb aus, aber nur so lange, bis sie die Geschäftsbedingungen online geändert hatte, um so die Verantwortung auf die Laien-Taxifahrer und Mietwagenunternehmer abzuwälzen, und nahm den Betrieb wieder auf. Uber beantragte den Rekurs, aber das Oberlandesgericht bestätigte die Begründung des Handelsgerichtes. Am Freitag entschied fast gleichzeitig der Oberste Gerichtshof in Wien, dass Uber, Firmensitz in Amsterdam, die österreichische Verfügung umzusetzen hat. Auch hier versuchte das vielfach kritisierte Unternehmen, ein Schlupfloch in den Gesetzen zu finden. „Jetzt steht es 3:0“ freute sich Rechtsanwalt Heine. „Das OLG Wien hat sich einmal mehr klar zur Rechtswidrigkeit des Uber-Systems geäußert.“

Rechtsanwalt Dieter Heine, Foto: Taxi Times

In der Zwischenzeit gingen die Verstöße durch die illegal als Taxis betriebenen Mietwagen weiter, auch ganz offen. Sogar die Presse berichtete von den Tricks der Fahrer, getrieben durch Dumping-Löhne auf Provisionsbasis. Etliche Verstöße wurden von den lizensierten Taxifahrern gesammelt und dokumentiert. Heine und sein Team brachten mittlerweile zahlreiche Vorfälle zur Anzeige. Die ordentlichen Unternehmer und ihre Fahrer dürfen nun hoffen, dass das Bezirksgericht in Wien Uber durch die Verhängung von Strafen zur Räson bringen könnte. Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100, möchte Uber-Mietwagen zu „gewerberechtskonformen Verhalten“ anhalten und „die Grundbedingungen für fairen Wettbewerb und gegen Sozialdumping“ wieder herstellen.

Dieter Heine ist siegesgewiss: „Durch die Entscheidung des OGH ist auch sichergestellt, dass Uber für die unserer Ansicht nach zahlreichen Verstöße gegen die nunmehr bestätigte einstweilige Verfügung zur Verantwortung gezogen werden wird und sich nicht über formal-juristische Spitzfindigkeiten aus der Affäre ziehen kann. Uber behauptet zwar, sein System seit April 2018 geändert zu haben, jedoch wurden vielfache Verstöße gegen die EV bekannt, die bereits zu Strafanträgen beim Exekutionsgericht geführt haben.“ prh

Foto: Taxi 40100

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: GerichtsurteilOGH WienÖsterreichTaxi 40100 WienUberVavrovsky Heine MarthWien
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Philipp Rohde

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Kommentare 1

  1. e-snap says:
    7 Jahren her

    Es ist schon erstaunlich , dass alle Gerichte sagen Uber arbeite überall illegal und Uber immer noch überall einfach weiter macht ! Das zeigt doch nur , dass Uber auf alles scheisst . Alle die ein wenig rechnen können, müssten doch feststellen , dass sich Uber garnicht rechnet. Aber weiter so Uber… vielleicht schaffst du es bald aus illegal einfach ein legal zu machen , wenn die Gesetzgeber aufgeben …

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