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Uber muss in Wien die ersten 20.000 Euro Strafe zahlen

von Philipp Rohde
1. August 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Taxi Demo in Wien Foto: Irfan Kuna

Taxi Demo in Wien Foto: Irfan Kuna

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Das Bezirksgericht hat auf Grundlage einer vom OLG bestätigten Einstweiligen Verfügung die erste Strafe gegen Uber verhängt.

Laut einer Pressemitteilung der klagenden Taxizentrale ‚40100‘ sind dem Gericht bereits sechs Anträge auf Exekution mit insgesamt 170 Verstößen vorgelegt worden. Uber sagte gegenüber dem ‚kurier.at‘, man „evaluiere die nächsten Schritte“, so sei nicht geprüft worden, ob tatsächlich ein Verstoß vorliege. Die Einstellung des Betriebes in Wien sei derzeit kein Thema.

„Obwohl Uber durch die einstweilige Verfügung durch das Gericht klare Auflagen gesetzt wurden, hat sich das US-Unternehmen einfach über die geltenden Gesetze unseres Landes hinweggesetzt und sie ignoriert. Diese erste Strafe ist also mehr als gerechtfertigt“, so Christian Holzhauser, Geschäftsführer von Taxi 40100. Und: „Wir werden weiterhin prüfen, ob Uber weiter gegen die einstweilige Verfügung verstößt.“

Die einstweilige Verfügung des Handelsgerichtes von Ende April sah Uber als Auftraggeber für die vielfältigen Verstöße der Auftragnehmer mitverantwortlich. Fahrzeuge im Auftrage Ubers hielten sich nicht an die Rückkehrpflicht und würden Fahrgäste auch außerhalb der Betriebssitzgemeinde aufnehmen. Das Handelsgericht verbot den Betrieb unter Strafandrohung bei Zuwiderhandlung. Uber leiste „Beihilfe zum systematischen Gewerberechtsverstoß“ und agiere wettbewerbswidrig, hieß es in der Begründung.

Uber stellte den Betrieb nach der einstweiligen Verfügung für wenige Tage ein und änderte seine Geschäftsbedingungen. Durch eine eingefügte Klausel versuchte das Unternehmen, die Verantwortung auf die angeschlossenen Mietwagenunternehmen – „Vertragspartner“ – abzuwälzen. Die Rechtsverstöße ließen sich so aber erwartungsgemäß nicht verhindern. Anwalt Dieter Heine sagte, diese Gesetzesverstöße wohnten dem System inne, das den abhängigen und schwächeren Mietwagenunternehmen von dem übermächtigen Vertragspartner Uber diktiert würde. Uber focht die Einstweilige Verfügung an, aber das OLG bestätigte sie auch mit der Strafandrohung von bis zu 100.000 Euro für jeden einzelnen Verstoß.

Kurzkommentar: Nach wie vor ist der von Dara Khosrowshahi postulierte Kurswechsel hin zum gesetzestreuen, verantwortlichen Vorgehen nicht mal ansatzweise zu erkennen. Ubers Hauptaugenmerk scheint schon lange nicht mehr die Dienstleistung, noch die vermeintliche Innovation zu sein. Uber scheint einen anderen Kampf zu führen. Ein ohnehin gesellschaftlich schädliches Geschäftsmodell muss jetzt gegen die Rechtsstaatlichkeit als solche, und somit über demokratisch legitimierte Regeln siegen. Die Motivation: Uber wurde mit Milliarden aufgebläht, und die Investoren müssen zwingend mit Gewinn aussteigen, wenn der Erfolg schwindet. Eine zweite Option gibt es in dem System nicht. Für Uber gilt, das offizielle Scheitern so lang wie möglich rauszuzögern. prh

Symbolfoto: Irfan Kuna, Demonstration in Wien

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Tags: GerichtsurteilÖsterreichStrafeTaxi 40100UberWien
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Philipp Rohde

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