Das am 19. Dezember verkündete Uber-Urteil durch das Landgericht Frankfurt lässt die Taxifahrer und viele Kunden ratlos zurück, weil Uber nach wie vor Fahrten vermittelt. Der Rechtsanwalt der Taxiseite hat jetzt aufgeklärt.
In einem Interview mit dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. – erschienen in dessen „Report“ – erläutert der Rechtsanwalt Herwig Kollar, Vertreter des Klägers „Taxi Deutschland“, die juristischen Hintergründe des aktuellen Verfahrens.
Dabei wird zunächst einmal erklärt, warum das Urteil vom 19. Dezember nicht sofort wirkte. Es handle sich hier um ein Urteil der ersten Instanz, gegen das natürlich Berufung eingelegt werden könne, sagt Kollar gegenüber dem Bundesverband Taxi und Mietwagen. „Damit ist es nicht rechtskräftig. Das heißt in der Praxis, man kann es nicht endgültig vollstrecken. Da gibt es bestimmte Voraussetzungen, dazu gehört die Sicherheitsleistung.“
Deren Höhe werde vom Landgericht bestimmt, so Kollar weiter. Dabei habe es sich um eine Summe von 150.000 Euro gehandelt, die Taxi Deutschland als Klägerin bei Gericht einzahlen musste. „Da muss erst die Gerichtskasse nach einem Beschluss angewiesen werden“, blickt Kollar hinter die Kulissen. „Die Formalitäten geschahen auch relativ schnell, einen Tag vor Weihnachten war das Geld hinterlegt. Durch die Feiertage und den Jahreswechsel habe ich am 10. Januar die Hinterlegungsbescheinigung bekommen. Dann habe ich mir eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils von der Geschäftsstelle des Landgerichts erteilen lassen. Das ist mehr als das einfache Urteil. Und damit sowie der Hinterlegungsbescheinigung über die 150.000 Euro bin ich dann zu der Kanzlei in Berlin gegangen, die Uber vertritt.“
Kollar beschreibt die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung als unspektakulär. Er habe sich eine Bestätigung am Empfang geben lassen und später in seiner Frankfurter Kanzlei noch eine weitere Empfangsbestätigung des Anwalts der Gegenseite vorgefunden. Mit dem Kölner Uber-Urteil, das man bis heute nicht an die Uber-BV in Amsterdam zustellen konnte, habe das nichts zu tun. Kollar erläutert den Unterschied im Interview folgendermaßen: „Wir hatten gegen Uber vor dem Urteil eine vorgerichtliche Abmahnung erwirkt. Daraufhin haben sich die Anwälte aus Berlin gemeldet. Damit gab es das Problem der Zustellung im Ausland nicht. Das ist bei der Einstweiligen Verfügung – wie im Fall in Köln – etwas anders. Da hat der Anwalt wenig Möglichkeiten, dies zu beschleunigen. Denn das läuft direkt über das Gericht. Selbst wenn der Kölner Kollege das Urteil selbst nach Amsterdam bringen würde, wäre dies keine wirksame Zustellung.“
Beide Verfahren haben im Bereich ihrer Vollstreckbarkeit also deutliche Unterschiede, in der Wirkung scheinen Sie aber doch gleich zu verlaufen: Uber macht einfach weiter. Der Fahrtenvermittler hatte wenige Tage nach dem Frankfurter Urteil sein Vermittlungsverfahren geändert, in dem man beispielsweise jetzt jeden Auftrag über ein zwischengeschaltetes Unternehmen abwickelt und den Kunden explizit und mit Bestätigungsfunktion darüber informiert, mit wem er den eigentlichen Beförderungsvertrag abschließt.
Kollar vertritt dazu den Standpunkt, dass diese Änderung nicht reiche, da Uber im Außenverhältnis klar der Vertragspartner sei. „Uber selbst hat keine Mietwagengenehmigung, deshalb verstoßen sie weiter. Das wird nun das Landgericht in dem Ordnungsgeldverfahren zu prüfen haben.“
Ein solches Ordnungsgeldverfahren wolle man sehr bald beginnen lassen, verspricht der Rechtsanwalt und schildert im Interview, wie das nun konkret ablaufen werde: „Der Antrag wird eingereicht, wenn die entsprechenden Fahrtnachweise vorliegen. […] Dann wird dies den Uber-Anwälten zur Stellungnahme zugeleitet und danach wird das Landgericht einen Termin anberaumen und wird über diese Rechtsfrage zu entscheiden haben. Egal, wie die Kammer entscheidet – beide Seiten könnten Berufung einlegen und dann wären wir beim Oberlandesgericht.“
Neben dem Verstoß aufgrund einer fehlenden eigenen Mietwagengenehmigung wurde Uber im Frankfurter Urteil auch zur Unterlassung zweier weiterer Punkte aufgefordert: Zum einen darf der Vermittler keine Fahrten direkt ins Auto des Fahrers schicken, zum anderen muss Uber technisch sicherstellen, dass seine Partner nicht gegen die Rückkehrpflicht verstoßen.
Kollar hat in beiden Fällen klare Vorstellungen, wie Verstöße gegen diese Auflagen bewiesen werden können: „Wenn uns da der Nachweis gelänge, dass ein Uber-Fahrer direkt im Auto den nächsten Auftrag aus der Uber-App annimmt, ohne dass ihn der Unternehmer am Betriebssitz erhalten und weitergeleitet hat, dann könnte man auf diesen Verstoß ebenfalls ein Ordnungsgeld beantragen.“
Gleiches gelte auch für Verstöße gegen die Rückkehrpflicht. Der konkrete Nachweis für den Verstoß wäre hier, „wenn Uber in seinem System sehen kann, dass der betreffende Fahrer irgendwo stehen bleibt oder ziellos umherfährt, und in dieser Situation erteilen sie ihm einen neuen Fahrauftrag.“ Entscheidend sei, dass diese Nachweise auch in einer gerichtsverwertbaren Form vorliegen müssen.
Kollar verrät im Interview, wie man das bisher dokumentiert habe: „Ein Fahrgast bestellt sich ein Uber-Fahrzeug und lässt sich damit von A nach B fahren. Ein anderes Team fährt hinterher. Nach Ende der Fahrt wird der Uber-Fahrer weiter beobachtet. Kurvt er dann im Zielgebiet umher oder wartet auf einem Parkplatz, wird nach zehn bis fünfzehn Minuten eine weitere Uber-Fahrt in diesem Zielgebiet von einer anderen Person in Auftrag gegeben. Nimmt der beobachtete Uber-Fahrer diesen Auftrag an, dann hat man den Nachweis für den Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Wichtig ist, dass man den Uber-Fahrer nicht sofort bestellt, sondern zehn bis fünfzehn Minuten vergehen lässt.“
Kollar stuft dieses Procedere als „nicht immer ganz einfach“ ein und gibt zum Ende des Interviews die klare Marschrichtung der Taxibranche vor: „Es ist ein zäher Kampf, aber wir müssen dran bleiben.“
Unterstützung erhält er dabei vom Bundesverband. Dort werden aktuell die bereits angelaufenen Maßnahmen der einzelnen Gewerbevertretungen der jeweiligen „Uber-Städte“ koordiniert. jh
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Wann wird rechtlich gegen FreeNow vorgegangen? Viele Mietwagenunternehmen fahren mittlerweile mehr Aufträge für FreeNow als für uber. Und FreeNow begeht exakt dieselben Verstöße gegen das PersBefG.
siehe hier: https://taxi-times.com/warum-auch-free-now-verboten-werden-muss/
Wenn jetzt ein oder mehrer Uber-Autos rechtskräftig verurteilt werden und hohe Geldstrafen fällig werden, wer muss die dann bezahlen? Uber hat mit seinen Vertragpartnern sicherlich ausgemacht, dass sie sich an alle gesetzliche Bestimmungen zu halten haben. Tun sie dass nicht, so werden sie doch vertragsbrüchig und müssen Uber, falls zuerst Uber an die Staatskasse löhnen muss, schadensersatzpflichtig, oder?
Noch ein anderer Gedanke: Durch seine hohe Kapitalkraft kann Uber seinen ziemlich offensichtlichen Rechtsbruch formaljuristisch lange vor Gericht in der Schwebe halten. Für viele kleine Taxifahrer ist dieser Zustand existensbedrohend.
UBER VERHÄLT SICH RECHTSTAATSZERSETZEND!
,Uber und Free Now Arbeiten Zusammen . SIE sind sehr Aktiv im Berlin.. Für uns als Taxi fahrer. Wir warten manchmal zwei Stunde nachts auf Ein Kunde. Das macht uns kein Spaß mehr
eine Klage gegen Free Now ist ebenfalls geplant. https://taxi-times.com/warum-auch-free-now-verboten-werden-muss/
Es hat sich nichts geändert. Bin Taxifahrer in München und kann sehen, wie Uber Mietwagen in Ruhe am Straßenrand stehen und auf den nächsten Auftrag warten. Sie bemühen sich nicht einmal darum es zu verheimlichen. So viel zum Nachweis. Sie wissen es passiert ihnen eh nichts.
Als ich meine Unternehmerschein gemacht habe hiss es so dass der Mietwagen dürfen nicht als Konkurrenz zu Taxis auftreten.
Weil Taxi Tarif durch ein Bundes Gesetz geregelt wird, und kann nicht über Oder unterschritten werden,
Ich hoffe dass das ihnen hilft.
Ich weiß nicht ob hat sich etwas geändert oder nicht?
Laut Aussage eines aufmerksamen Kölner Kollegen, der ein Gespräch mit einem Uber-Fahrer führte soll die App, welche ja angeblich neu programmiert wurde, um zu gewährleisten, dass nur, wer sich erkennbar auf der Rückfahrt befände, eine neue Fahrt bekommen kann, auszutricksen sein.
Er habe gesagt dass das System ganz leicht zu umgehen sei. Die App schickt ja nach jeder gemachter Fahrt wieder zurück zum Firmensitz, aber wenn man sich ständig ausloggt und wieder einloggt dann bekäme man wieder frische Aufträge.
Wenn ich das Personentransportgewerbe von Pkw über Bahn , bis zum Bus betrachte , so komme ich zu dem Schluss, dass die Behörden , offenbar bedingt durch den Generationswechsel , jegliche Sorgfalt vermissen lassen und das Taxigewerbe im Besonderen , schlicht am sterben ist. Hier tummelt sich derzeit mit Ausnahmegenehmigungen alles, was gerade Lust darauf hat, jeder tut was er will und ein Schutz ist nicht mehr gegeben. Selbst das Personal wandelt sich extrem, so dass man das Gewerbe kaum wieder erkennt . Es ist erschreckend zu beobachten , dass es an manchen Taxiständen zugeht, wie auf einem orientalischen Basar. Da werden Leute im vorbeigehen angesprochen, orientalische Musik hallt über die Plätze und man unterhält sich lautstark über mehrere Fahrzeuge hinweg in den jeweiligen Landessprachen. Natürlich nutzen das Firmen wie Uber gnadenlos aus und auch VW und Mercedes und diverse Stadtwerke mischen da freudig mit , da es sich alles zu einem rechtsfreien Raum entwickelt
Lieber Kollege, deine Beobachtungen sind für mich zum wiederholten Mal Anlass, auf bessere Qualifizierung, sprich Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung in unserem Beruf zu drängen.
Wir können uns nur dann auf Dauer durchsetzen, wenn wir in der Lage sind, den Bedürfnissen unserer Kunden zu entsprechen.
Und unser Aufgabenfeld muss wachsen.
Ridesharing, Sammelfahrten und kooperative Ergänzungen im Bereich öffentlicher Nahverkehr müssen von uns genauso alltäglich gemeistert werden wie die bisher alltägliche Taxifahrt von A nach B.
Dazu brauchen wir alle Kollegen mit kundenorientiertem Verhalten.
Das lässt sich nun mal nur durch Ausbildung erreichen, wenn es nicht von Natur aus als menschliche Grundeigenschaft vorhanden ist.
Deshalb ist die für Mietwagen eingetretene Dequalifizierung durch Abschaffung der Ortskundeprüfung im Grunde ein positives Abgrenzungskriterium fürs Taxigewerbe.
Unser Beruf stellt hohe Anforderungen in der Praxis.
Das sollte sich auch in den formalen Zugangsberechtigungen zum P – Schein wiederfinden.
Dass in unserem Gewerbe vor allem ein Mangel an Fahrpersonal festzustellen ist, hat m. Ea. auch damit zu tun, dass die Strukturen zu Anwerbung und Ausbildung verbesserungsfähig sind.
Es bleibt auch hier viel zu tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrter Kunde,
das Personenbeförderungsgewerbe ist ein Gewerbe, bei dem die sogenannten ZUGANGSBEDINGUNGEN ZUR AUSÜBUNG DES GEWERBES im Vergleich zu anderen Branchen und Gerwerken sehr, sehr niedrieg sind.
Dies hat zum einen zur Folge, dass immer weniger gut qualifiziertes Personal mangels anderer Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt ins Gewerbe strömen, zum anderen, dass die Qualität auch auf Seiten der Betreiber wegen mangelnder Kenntisse immer weiter zu wünschen übrig lässt. Beides kann aber nur auf Seiten der Betreiber wieder behoben werden!
Doch dazu bedarft es auch der Unterstützung von Behördenseite aus.
Wenn für den Betrieb eines Mietwagenunternehmens nicht einmal mehr eine Ortskundeprüfung von nöten ist, wie soll dann die Qualität gesteigert werden? Es ist doch gearde das Kapital eines gut geschulten Fahres, zu wissen, wann er welchen Weg zum Zielort wählen muss, damit er seinen Kunden in angemessener Zeit UND zu einem angemessenen Preis zum Zielort bringen kann. Das geht aber nicht mit dem blosen einschalten des Navigationsgerätes im Auto, sondern nur mit GUTER ORTSKENNTNIS.
Das da die rein theoretische Ausbildung am Stadtplan nicht ausreichend ist, habe auch ich schmerzlich feststellen müssen, als ich meine erste Taxifahrt mit Kunden machen musste und da gab es noch kein Navi, sondern nur einen Stadtplan. Es bedarf schon einiger Zeit, bis man SEINE STADT im Griff hat. Wer aber nur mit eingeschaltetem Navi fährt, der wird meiner Meinung nach NIE IN DER LAGE SEIN, richtig Taxi oder Mietwagen fahren zu können. Andererseits stellt diese theoretische Ausbildung am Stadtplan aber die Grundlage für alle weiteren Bemühungen eines Fahres dar, sein Wissen um die Ortskenntnis zu verbessern. Wer aber schon nicht einmal mehr weiß, wie man mit einem Stadtplan umgehen muss, der kann im Falle eines Computerausfalls bei der Navigation sofort einhängen und nach Hause fahren, den der wird sein Ziel wohl i.d.R. nie erreichen.
Ein ebenso wichtiger Punkt zur Qualitätsverbesserung ist das ERSCHEINUNGSBILD eines jeden Einzelnen von uns in der Öffentlichkeit. Unrasiert, in ungepflegter Kleidung und u.U. noch mit einem (un-)angenehmen Körpergeruch behaftet, kann man bei Kunden genausowenig einen Blumentopf gewinnen, wie mit einem Auto in Hammerschlagoptik. Dies sind aber alles Punkte, die Ihr, liebe Kolleginnen/-en als Unternehmer selber in der Hand habt, zu ändern.
Bedingt durch das weltpolitische Geschehen haben viele Menschen die Flucht aus ihren Heimatländern angetreten und ein Teil dieser Menschen ist nun bei uns in Deutschland angekommen. Auch diese Menschen wollen eigentlich nur eins: ein ruhiges Leben ohne Sorgen um ihr tägliches Überleben haben zu müssen, führen. Dazu bedarf es aber eines Jobs, der ihnen dies hier bei uns auch gewährleisten kann. Da bietet sich das Taxi- und Mietwagengewerbe, der Kioks oder das Gastronomiegewerbe wegen der oben schon dargestellten Gründe geradezu an, denn die meisten Migranten haben zwar zum großen Teil sehr gute Ausbildungen in ihrer Heimat genossen, doch ihr Abschlüsse werden hier nicht anerkannt, so dass Sie auf andere, geringqualifiziertere Berufe ausweichen müssen, um ihren Lebensunterhalt selber bestreiten zu können.
Ich will hier nicht darüber diskutieren, ob dies ein von unseren Behörden gewollter Zustand ist oder nicht, sondern ich will darauf hinaus, dass gerade dieser Personenkreis in unserem Gewerbe immer stärker vertreten ist, um nicht zu sagen, fast schon die Mehrheit bildet. Dagegen habe ich auch nichts einzuwenden. Im Gegenteil, wenn der Deutsche an sich sich „zu fein für diesen Job ist“, dann muss er sich nicht wundern, wenn ihn plötzlich andere machen.
Was mich aber an diesem Umstand stört, ist die Tatsache, dass es vielen Mirgranten an ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache fehlt. Dieser Mangel wird von unseren Kunden neben der mangelhaften Ortskenntnis am meisten bemängelt. Der Ball zur Behebung dieses Mangels liegt also wieder bei jedem Betroffenen selbst. Mir bleibt da nur eins zu sagen: Liebe Kolleginnen und Kollegen mit Migrationshintergrund, lernt ordentliches Deutsch, wenn Deutschland eure neue Heimat werden soll. Nur so werdet ihr auf Dauer auch die ständigen Anfeindungen von „ewig Gestrigen“ und vorurteilsgesteuerten Menschen auf Dauer überwinden und ein friedliches nebeneinander erreichen können. Letztendlich geht es dabei nicht nur um Euch, sondern auch um die Zukunft eurer Familien hier in Deutschland.
Was für mich aber an dieser Stelle genauso wichtig ist: es hilft, unser ALLER ANSEHEN in der ÖFFENTLICHKEIT erheblich zu VERBESSERN.