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Start Beförderungsrecht

Uber reagiert auf Verbot mit neuem Geschäftsmodell

von Jürgen Hartmann
23. Dezember 2019
Lesedauer ca. 3 Minuten.
8
Uber reagiert auf Verbot mit neuem Geschäftsmodell
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Nur wenige Tage nach dem Unterlassungsurteil durch das Landgericht Frankfurt am Main hat der US-Vermittler eine Änderung des Geschäftsmodells für Deutschland angekündigt.

„Wir haben unser Vermittlungsmodell komplett neu aufgesetzt, um den Anforderungen des Urteils des Landgerichts Frankfurt zu entsprechen“, wird Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler im Nachrichtenportal „n-tv“ zitiert. Als wichtigste Änderung wolle man künftig in jeder Stadt nur mehr mit einem einzigen Mietwagenunternehmer zusammenarbeiten. Dieser solle auch die Fahrpreise festlegen.

Darüber hinaus wurde laut Uber-Angaben die Software umprogrammiert. Künftig wird ein Fahrer seinen Auftrag erst dann sehen, wenn er zuvor beim Betriebssitz eingegangen ist und er von dort an das Fahrzeug disponiert wurde. Zudem wurde ins System ein Mechanismus eingebaut, über den die Einhaltung der Rückkehrpflicht überwacht werden soll. Erfolgt keine unmittelbare Rückkehr, soll der Fahrer von weiteren Aufträgen gesperrt werden.

Uber reagiert auf das Verbot mit kleinen Änderungen. Reicht das? Foto: Pixabay

Mit den Änderungen sieht sich Uber berechtigt, auch nach der Vollstreckung des Urteils weiterhin Fahrten und Aufträge zu vermitteln, da man der Meinung ist, die drei Unterlassungspunkte des Gerichts damit umgehen zu können.

Anmerkung der Redaktion: Plötzlich wird alles gut, könnte man aus Uber-Sicht meinen. Man nehme ein Unternehmen als Strohmann und baue in die Software Verbesserungen ein. Doch es bleiben noch viele Fragen offen: Warum hat man die Änderungen nicht schon vor Jahren entwickelt, als klar war, dass die aktuelle Praxis rechtswidrig ist? Dass es nun so schnell geht, zeigt, dass man längst einen Plan B in der Schublade hatte. Es zeigt auch, dass Uber mit diesen Änderungen indirekt eingesteht, dass man bisher bewusst illegal agiert hat.

Nächste Frage: Neu ist die Idee mit dem Exklusivunternehmen nicht. In Berlin und anderen Städten ist die Firma Enno Safedriver der Steigbügelhalter. Doch auch dort läuft es nicht immer regelkonform. In Düsseldorf wurde dem Unternehmen bereits die Mietwagenkonzessionen entzogen.

Dritte Frage: Was passiert mit all den Einzel- und Kleinunternehmern, die bisher (ausschließlich) für Uber unterwegs waren? Agieren die weiterhin als (Schein-)Selbstständige weiter, nur mit dem Unterschied, dass ihre Aufträge nun von einer anderen Firma kommen? Müsste man dann nicht die gleiche Unterlassungsklage sofort gegenüber dem Uber-Exklusivpartner auf den Weg bringen?

Uber hat (mal wieder) aus einem Gerichtsurteil viel gelernt und schnell die notwendigen Besserungen eingeführt. Gebessert hat sich das Unternehmen dadurch nicht. Es agiert nach wie vor nach dem Motto: Gesetze interessieren erst dann, wenn ein Gericht Recht spricht. Für diesen demokratiefeindlichen Raubtierkapitalismus darf ein Personenbeförderungsgesetz auf keinen Fall liberalisiert werden.

Hinweis in eigener Sache: Diese und andere Neuigkeiten aus der Taxibranche können Sie auch jede Woche in unserem kostenlosen Newsletter nachlesen. Am besten gleich anmelden.

Tags: Ennoo SafedriverLandgericht FrankfurtUber-Verbot
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 8

  1. Tom says:
    5 Jahren her

    Ich bin der Meinung, dass das von Uber überarbeitete Softwaregschichtl erst dann greifen darf, wenn es vom Gericht abgesegnet wird!

    Antworten
  2. Marc says:
    5 Jahren her

    Herr Mohnke und seine Ausbeuterbeztriebe waren doch auch bisher der Partner von Uber. Wirklich was geändert haben die damit doch nicht, außer dass sie es jetzt plakativ in der App anzeigen. Uber arbeitet jetzt also nur mit einem Mietwagenunternehmen zusammen, Ennoo dafür dann aber mit allen anderen… Ich hoffe, dass die deutschen Gerichte sich dieses schmieren Theater nicht gefallen lassen.

    Antworten
  3. Goodwill says:
    5 Jahren her

    Deutsche Gerichte.Haha.Was sind Gesetzt wert wenn sie nicht durchgesetzt werden?Wir leben in einer Zeit in der nur noch das Geld regiert.

    Antworten
  4. Tom says:
    5 Jahren her

    Ich bin der Hoffnung das das Theater der monopol Anbieter endlich ein Ende nimnt und man an der Rückkegrpflicht endlich etwas ändert. Alleine aus Umweltsicht. Was bringt es den Wagen erst leer zum Firmensitz zurück zu schicken, um ihn dann zum nächsten Auftrag zurück zu ordern. Dieses Gesetz macht alles kaputt. Jeder taxi Unternehmer hat doch die Wahl ob er nun als taxi oder Mietwagen unterwegs sein will.

    Antworten
    • Redaktion says:
      5 Jahren her

      Lieber Tom, mit diesen Argumenten sind Sie leider nicht allein, aber die Tatsache, dass es von vielen Menschen immer wieder aufgeführt wird, ändert nichts daran, dass die Argumente falsch sind. Zum Beleg sei an dieser Stelle an ein „Schwarzbuch Neue Mobilität“ hingewiesen, über das wir in diesem Beitrag berichtet haben: https://taxi-times.com/neue-mobilitaet-ein-schwarzbuch-klaert-auf/.

      Antworten
  5. Johnny says:
    5 Jahren her

    FREE NOW vermittelt Auch Aufträge An Uber Auto. Normalerweise solche Urteil muss AN Free Now

    Antworten
  6. Easy taxi says:
    5 Jahren her

    Das ist doch Unsinn die Behörde unternimmt nichts da gegen bin in Köln unterwegs habe schon viele ortnugsamt Mitarbeiter angesprochen die haben alle keine Info darüber es sind wider in der zeit wo ich dieses geschrieben habe 3 Uber Fahrzeuge an mir vorbei gefahren Gl , BM , SU und ein k Kennzeichen sieht das die Polizei eigentlich nicht

    Antworten
  7. DIECKMANN THOMAS says:
    5 Jahren her

    ….warum wird nach dem offizellen UBER-VERBOT die UBER-APP nicht einfach abgeschaltet?

    herzlich

    THOMAS DIECKMANN aus BERLIN, TXIFAHRER,…

    Antworten

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