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Start E-Taxi

Münchner E-Taxi Förderung geht in die Verlängerung

von Simon Günnewig
8. Juli 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Münchner E-Taxi Förderung geht in die Verlängerung
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Ursprünglich hätten die letzten Anträge für die Münchner E-Taxi Förderung am 31.8.2020 gestellt werden können, doch die Stadt hat nachgelegt.

Update 9.7.2020:

In einer Sitzung des Münchner Stadtrats wurde am 7. Juli die Verlängerung der E-Taxi Projekts beschlossen. Anstatt bis zum 31. August 2020, wie ursprünglich vorgesehen, können nun die Förder-Anträge bis zum 31.12.2021 eingereicht werden. Ziel der Beihilfe ist es, dem Münchner Taxigewerbe den Umstieg auf das E-Taxi schmackhaft zu machen. Wie das Münchner Referat für Gesundheit und Umwelt mitteilte, soll die E-Taxi Subvention aber auch ein Baustein sein, um dem städtischen Klimaschutzziel, bis zum Jahre 2035 klimaneutral zu werden, einen Schritt näher zu kommen.

Gemeinsam mit Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern hatte Stefanie Jacobs 2017 das E-Taxi Projekt gestartet. Trotz nur 27 Münchner E-Taxis glaubt sie weiterhin an das Projekt. Foto:Taxi Times

Aber, wie die Referentin für Gesundheit und Umwelt Stephanie Jacobs hinweist, spricht noch mehr für die E-Taxi Unterstützung: „Das Taxi-Gewerbe wird aktuell durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich schwer betroffen. Daher ist es umso wichtiger, dass wir hier den Münchner Taxiunternehmen unter die Arme greifen und gleichzeitig unsere Klimaschutzziele voranbringen.“ Wie bislang unterstützt die Münchner E-Taxi Förderung jeden gefahrenen Besetztkilometer mit 20 Cent. Maximal können so bis zu 40 Prozent des Netto Fahrzeugpreises auf diesem Weg refinanziert werden.

Neu angepasst wurde auch die vorgeschriebene Haltezeit der E-Taxis. Aus bislang 36 Monate Nutzungsdauer wurden jetzt 48 Monate. Hinter dieser Entscheidung steckt die Idee, den E-Taxis, die übrigens auch über einen Brennstoffzellenantrieb verfügen dürfen, über einen längeren Zeitraum die Abschöpfung der Besetztkilometerpauschale zu ermöglichen. Für die Taxiunternehmer bedeutet das im Gegenzug, dass sie ihr Fahrzeug, auch wenn die maximale Fördersumme erreicht wurde, trotzdem vier Jahre halten müssen. Diese Änderungen sind ab dem 1. September 2020 gültig. Ebenfalls neu ist, dass auch bestehende Förderverträge auf Wunsch über den Zeitraum von 48 Monaten die E-Taxi Förderung in Anspruch nehmen dürfen.

Der mit zwei Millionen Euro dotierte Fördertopf aus Mitteln des Integrierten Handlungsprogramms zur Förderung der Elektromobilität in München (IHFEM) birgt derzeit noch große Ressourcen. Seit dem Start des E-Taxi Projekts im September 2017 sind lediglich 27 begünstigte E-Taxis auf Münchens Straßen unterwegs. Gemeinsam haben sie, so die offizielle Pressemitteilung „bislang rund 1,2 Millionen Kilometer im
Stadtgebiet Münchens emissionsfrei zurückgelegt“. Es bleibt also noch viel Luft nach oben. sg

Foto: pixabay

 

Tags: E-TaxiE-Taxi FörderungIFHEMMünchenReferat für Gesundheit und UmweltRGUStephanie Jacobs
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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