In einer fast dreistündigen Expertenanhörung haben heute im Bundestag Politiker aller Parteien insgesamt zwölf Sachverständige zu deren Einschätzung der PBefG-Novelle befragt. Einen hohen Nachbesserungsbedarf sahen dabei alle, auch der Vertreter des Bundesverbands Taxi.
Politische Jubiläumssitzungen scheinen derzeit sehr eng mit dem Taxi verflochten zu sein. Vor rund eineinhalb Wochen stand die PBefG-Novellle bei der eintausendsten Sitzung des Bundesrats auf der Tagesordnung, heute im Bundestag war es exakt die einhundertste Sitzung des Verkehrsausschusses in dieser Legislaturperiode, und auch hier ging es um das geplante Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts.
Konkret stand eine öffentliche Anhörung auf dem Programm, bei der insgesamt zwölf Sachverständige aus verschiedenen Bereichen, Organisationen und auch der Privatwirtschaft von jeweils einem Bundestagsabgeordneten jeder Partei befragt wurden. In zwei Fragerunden konnte jeder Politiker in maximal drei Fragen an maximal drei Experten stellen.
Für die CDU fragte der PBefG-Experte Michael Donth, für die SPD Detlef Müller, für die AFD abwechselnd Leif-Eric Holm und Dirk Spaniel, für die FDP Torsten Herbst. Andreas Wagner von den Linken und für die Grünen Stefan Gelbhaar. Zu den Expert*Innen zählten je eine Vertreterin der Gewerkschaft ver.di, des Sozialverbands VdK sowie der Verbraucherzentrale.
Zudem hatten der Deutsche Landkreistag, der deutsche Städtetag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund ihre Vertreter gesandt. Verbandsseitig waren der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen VDV sowie der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. vertreten, dazu noch jeweils ein Repräsentant von Uber, Moia und des Düsseldorfer Instituts for Competition Economics.
Ähnlich kontrovers wie bei der bisherigen politischen Debatte fiel auch die Einschätzung der Sachverständigen zur Novelle aus. Einig waren sich alle aber darin, dass der aktuelle Entwurf noch Verbesserungspotenzial hat, sei es nun aufgrund der zu ungenau definierten sozialen Kontrollen, der geplanten Datenerfassung oder auch künftigen Genehmigungspflicht für Plattformanbieter.
Thematisiert wurde auch das Thema Rückkehrpflicht sowie die Vorausbuchungsfrist (scheint sich als offizieller Begriff für die vom BVTM geforderte Vorbestellfrist zu etablieren). Hierzu bezog Herwig Kollar, Vizepräsident des BVTM, in seinen insgesamt knapp zehnminütigen Ausführungen Stellung. „Man brauche sowohl die Rückkehrpflicht als auch die Vorausbuchungsfrist vor allen Dingen in den Ballungszentren.
Robert Henrich, CEO von Moia, betonte dagegen in seinen Ausführungen mehrmals, dass die privaten Pooling-Anbieter auch unter den ermäßigten Steuersatz fallen sollten und zudem das Recht auf Einzelplatzvermietung ausschließlich dieser neuen Verkehrsart zugesprochen werden sollte.
Erschreckend aus Sicht des Taxigewerbes waren die Aussagen von Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale-Bundesverband e. V. Sie zitierte eine Seniorin, die froh sei, dank Moia endlich wieder ins Theater zu kommen und berichtete von Studien, wonach 80 Prozent der Befragten das Taxi zu teuer sei. Zudem vertrat Frau Jungbluth die Auffassung, dass aus Kundensicht weniger Regulierung das Beste sei.
Dies zeigt, dass die Botschaft, die Kollar während der Anhörung betonte, den Verbrauchern offenbar noch nicht bewusst ist: „All diese Regulierungsbestimmungen werden immer – auch von der Rechtssprechung und der Verwaltung – unter dem Gesichtspunkt „Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen und der Verbraucher gesehen.“ jh
Vorankündigung: Alle Fragen an die zwölf Sachverständigen sowie deren Antworten werden wir in Kürze hier veröffentlichen.
Beitragsbild: Screenshot Deutscher Bundestag
Die Befragung in voller Länge können Sie über diesen Link sehen.
Ein Fazit von Herwig Kollar zur Anhörung finden Sie hier.
Wen schützen vermeintliche Verbraucherschützer eigentlich? Frau Jungbluth möchte den Verbraucher vor dem Taxiunternehmer schützen, der sie unter Umständen selbst fährt und ihr dafür nur den Preis berechnen darf, den eine Behörde festgelegt hat, um Frau Jungbluth als Verbraucherin zu schützen. Frau Jungbluth meint, der Taxiunternehmer, den sie persönlich im Taxi kennenlernen kann und die Behörde, die den Preis festlegt, seien für den Verbraucher gefährlicher als ein Konzern aus dem Silicon Valley, der auf der ganzen Welt in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist und hunderttausende von Fahrern weltweit zu Demonstrationen für den Erhalt ihrer blanken Existenz auf die Straße zwingt. Frau Jungbluth meint, die haben es alle nicht verstanden, aber sie schon. Frau Jungbluth sollte die von ihr zitierte Seniorin fragen, warum sie denn von Moia zur Zeit nicht zum Arzt gefahren werden kann, aber der Taxiunternehmer sie dort hin bringt, obwohl er von seinem Einkommen zur Zeit seine Miete nicht bezahlen kann, aber Robert Heinrich vom VW-Konzern sein volles Managergehalt bezieht, obwohl kein einziges Moia-Fahrzeug auf der Straße ist.