Dieser Beitrag wurde am 23.6.21 aktualisiert (siehe unten)
Mit dem Webinar Driving Innovation vor Ort (Nord) eröffnete der BVTM seine aktuelle Veranstaltungsreihe zum neuen Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Bei dem allgemeinen Streifzug durch die Veränderungen nahm das Thema Tarifkorridor einen breiten Raum ein.
Neben Herwig Kollar als Verbandspräsident standen aus der Taxi-Branche im Norden Christian Brüggmann aus Hamburg und Ingo Heuermann aus Bremen als Experten Rede und Antwort zur PBefG-Novelle und der Zukunft des Gewerbes. Zusätzlich stellte sich Christian Meyer vom BVTM-Partner Telekom für eine digitale Expertise zur Verfügung und Dominik Eggers moderierte die Veranstaltung.
Nach einer kurzen Einführung aus Sicht der beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen stellte Christian Meyer für die Telekom die vielfältigen Aktivitäten des Unternehmens im Umfeld der Taxibranche vor, insbesondere natürlich in Bezug auf das Hamburger Zukunftstaxi und den im Herbst im Hamburg stattfindenden ITS Weltkongress.
So testet die Telekom derzeit ein WLAN für das Taxi, mit dem Kunden und Fahrpersonal frei surfen können und den Unternehmen gleichzeitig die Option geboten wird, ihre Fahrgäste auch online mit Werbeblöcken zu erreichen. Gleichzeitig will man im Sektor Wallboxen aktiv sein sowie Schnellladeoptionen verfügbar machen, die sich Taxler noch vor der Anfahrt an die Säule reservieren können.
Letztendlich plant die Telekom hier ein umfassendes Digitalangebot fürs Taxigewerbe und man fragt sich fast, was die Branche selber denn überhaupt noch tun soll, außer dass sie die Fahrten als solche übernimmt. Etwas beunruhigend klang dabei im Übrigen die Idee, möglicherweise Betriebshöfe mit Ladeoptionen für das Gewerbe zu gestalten, denn darunter kann man sich natürlich auch die zukünftig PBefG-konformen „Abstellorte“ für ansonsten rückkehrpflichtige Mietwagen vorstellen, die parallel ebenfalls über einen großen Elektrizitätshunger verfügen werden. Offen blieb im Übrigen, wie man sich eine angeregte Sammlung der CO2-Ausstossdaten einzelner Taxis vorstellt, denn im Ergebnis wird das rollende Taxi diese Daten zwangsläufig in die Höhe treiben, während stehende Taxis so zu “guten“ Taxi werden.
Anschließend bot Herwig Kollar dann einen Rundgang durch das neue gesetzliche Zuhause der Taxibranche an, indem er viele Neuerungen des PBefG detailliert vorstellte. Das Thema GBV (gebündelter Bedarfsverkehr) als zentrale Neuerung des PBefG ließ er dabei jedoch aus, um den Rahmen der Veranstaltung nicht zu sprengen. Sein Vortrag ließ sich so in vier Säulen nach den Paragraphen 1, 3, 47 und 49 sowie das Sonderthema der Fachkunde gliedern.
Kollar stellte zunächst klar, dass zukünftig nun auch Vermittler in den Geltungsbereich des PBefG einbezogen werden, wobei Vermittler, die nicht gleichzeitig als Beförderer auftreten, trotzdem auch zukünftig nicht genehmigungspflichtig seien. Ob sich allerdings alle Geschäftsmodelle der neuen Mobilitätsanbieter hinter dieser Befreiung verstecken könnten, erschien Kollar dabei fraglich. Er ging vielmehr davon aus, dass speziell Uber und Co durchaus bald doch noch einer Genehmigungspflicht unterliegen könnten. Dies würden aber wohl erst Gerichte entscheiden können, sobald eine erste Genehmigungsbehörde eine solche Genehmigung irgendwann tatsächlich einfordere.
Beim Thema Mobilitätsdaten stellte Kollar die Unterscheidung zwischen statischen und dynamischen Mobilitätsdaten klar und hob die Notwendigkeit hervor, dass die Branche noch einiges tun muss, um bei den dynamischen Daten den Zeichen der Zeit gerecht zu werden. Letztendlich wolle der Kunde zukünftig die gesamte Mobilitätskette buchen und da müssten sich auch die Taxis oder zumindest die Zentralen mit Echtzeitdaten einfügen, wobei Einzelunternehmen nicht betroffen seien. Kollar verspricht sich diesbezüglich viel von der Kooperation mit der Telekom, die als IT-Dienstleister sicherlich Lösungen beisteuern könne.
Besonders interessant seien die möglichen Interpretationen des neuen Tarifkorridors. Auf Basis dessen, dass Taxi-Tarife stets auskömmlich sein müssten, sei es sehr wichtig, diesem Instrument keinen Dumpingwettstreit im Gewerbe zu ermöglichen. Insofern erhoffe er sich von den Kommunen, die Interesse an der Nutzung dieses Werkzeugs zeigten, dass diese dies nur in sehr enger Kooperation mit dem Gewerbe täten und stellte auch klar, dass Preisverhandlungen direkt mit dem Fahrpersonal am Taxistand mit dieser Regelung nach wie vor nicht möglich seien.
Unklar sei derzeit allerdings, wie solche Preise auf Basis eines Tarifkorridors im Taxameter erfasst werden sollen und zusätzlich sei eine nachhaltige Dokumentation jeder Vereinbarung notwendig. Der Tarifkorridor sei ursprünglich als Herzenswunsch der FDP in die Novelle geraten und müsse nun sehr bedächtig interpretiert werden. Ein Korridor, der beispielsweise Spielräume von plus/minus vierzig Cent ließe, berge da das Risiko, dass Großkunden sofort versuchen könnten, diesen Spielraum ungefragt regelmäßig für sich in Anspruch zu nehmen.
Der Bremer Ingo Heuermann konnte sich hier eine Möglichkeit vorstellen, zukünftig dort, wo ein solcher Korridor festgelegt sei, innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens dann dem Wunsch einiger gewerblicher Kunden nach einer Festpreisvereinbarung nachzukommen, den diese lediglich für ihr betriebsinternes Genehmigungsverfahren benötigten. Preisnachlässe seine da gar nicht das Ziel. Christian Brüggmann hielt es für realistisch, dass gerade die Stadt Hamburg hier zum Vorreiter einer ersten Interpretation des Korridors werden könne.
Zu guter Letzt berichtet Kollar dann auch über die Entwicklung bei der Fachkunde. Der BVTM favorisiere dabei eine Prüfung, beispielsweise durch die IHK, die ja auch die große Fachkunde für die Unternehmerprüfung abnähmen. Der Fragenkatalog müsse sich nach gesetzlicher Vorgabe im Wesentlichen auf Fragen zur Sicherheit beschränken, Fragen zur Gewerbekunde oder zu regionalen Aspekten hätten da eher keinen Platz. Wo Unternehmen auch diese Kompetenz stärken wollen, müssten sie dann zusätzliche Eigeninitiative bei der betriebsinternen Mitarbeiter*innen-Schulung zeigen.
Es gäbe inzwischen allerdings auch Stimmen, die lediglich eine Seminarteilnahme ohne Prüfung forderten. Der BVTM zeige sich gegenüber einer solchen Lösung ebenfalls offen, betonte Kollar und wies auch darauf hin, dass dem Verband zu allen inhaltlichen Fragen zur Fachkunde lediglich eine beratende Funktion gegenüber dem Bund-Länder-Ausschuss zukäme.
Mit seinem Schlusswort schrieb Kollar dann dem Gewerbe noch ins Pflichtenheft, dass jedes Unternehmen, welches sich nicht zeitnah mit dem Thema Elektromobilität auseinandersetze, möglicherweise schon in vier oder fünf Jahren endgültig abgehängt werde. Der Branche müsse klar sein, dass Genehmigungsbehörden ihm schon bald Konzession verweigern könnten, denn das neue PBefG böte nunmehr auch die Option, ökologische Standards für das Gewerbe festzusetzen. rw
Anmerkung der Redaktion: Es ist gut, dass sich der BVTM in diesen schwierigen Zeiten sehr um seine Mitglieder bemüht und dabei auch regionale Aspekte betont. Und es ist gut, dass besonders auf die technischen Neuerungen verwiesen wird, denn der Zug der Zeit beschleunigt derzeit rapide. Durch den Rückzug des Gesamtverbands Niedersachen (GVN) als großer Landesverband im Norden war auf dem ersten Webinar der Viererkette dabei allerdings ein klar städtisch orientierter Fokus festzustellen und ländliche oder kleinstädtische Taxithemen fanden in diesem Webinar keinen Platz. Taxi in Deutschland ist eben nicht nur Hamburg, Bremen, Berlin oder München, sondern auch Sandhausen und Kleinkleckersdorf (sorry Sandhausen, aber Ihr seid es ja gewohnt). Die Referentenbesetzung der kommenden drei Webinare lässt hoffen, dass die folgenden Veranstaltungen den ländlichen und kleinstädtischen Bereich mindestens ebenbürtig berücksichtigen.
Aktualisierung am 23.6.2021: Der BVTM hat seine Webinar-Reihe zur PBefG-Novelle in vier Regionen aufgeteilt. Zu allen vier Webinaren gibt es eine inhaltliche Zusammenfassung sowie ein Veranstaltervideo.
Schwerpunkt Nord: BVTM informiert zum PBefG (zum Video)
Schwerpunkt West: mit Video und Links auf einzelne PBefG-Erläuterungen
Schwerpunkt Ost: Verhängnisvolle Kann-Regelungen (zum Video)
Schwerpunkt Süd: Gebündelter Bedarfsverkehr als Chance, Tarifkorridor vs. Eichrecht (zum Video)
Einem an sich informativen Webinar verpasste der Bremer Taximultifunktionär Heuermann einen ganz bitteren Beigeschmack zum Thema „Kleine Fachkunde“. So schwadronierte er süffisant über eine möglicherweise vier- oder sechstündige Samstagsveranstaltung, an deren Ende „die Teilnehmer dann möglicherweise wieder aufgeweckt“ werden und „dann ist der Nachweis erbracht“. Zudem sei er persönlich nicht unglücklich darüber „auch wenn es eine reine Alibi-Funktion wird“, um erfolgreicher mit anderen Dienstleistern bei der Personalaquise zu konkurrieren. So zeigt der Vorstand des Bremer Taxi-Rufs – einer Zentrale, die immerhin vor vielen Jahren durch ein bemerkenswertes Servicetaxikonzept von sich Reden gemacht hat – wohin die Reise bei der kleinen Fachkunde gehen soll. Wer sich so einem Wettbewerb stellen möchte, macht klar: Es wird eine Taxifahrt nach Nirgendwo.
Was will man von eine Regelung zu Gunsten von Mehrwagenunternehmen sonst erwarten.
Es gibt nur sehr wenige Zentralen, die „Interne Prüfungen“ verpflichtend anbieten. Diese Betriebe arbeiten i. d. R. sehr erfolgreich.
Der Rahmen ist gesteckt. Jeder muss selbst etwas daraus machen.