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Uber-Fahrer sind Angestellte, nicht selbständig

von redaktion
28. Oktober 2016
Lesedauer ca. 1 Minute.
1
Uber kann gerichtlich gegen Londoner Regulierungsbehörde vorgehen

Foto: Wim Faber

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Ein heute gesprochenes Urteil schreibt vor, dass Uber-Fahrer in Groß-Britannien die Rechte von Arbeitnehmern in Anspruch nehmen dürfen.

Das berichtet das Portal „Leigh day“ und spricht von einem  historischen Sieg der Uber-Fahrer. Das „London Central Employment Tribunal“, vergleichbar mit unseren Arbeitsgerichten, hat eine „Grundsatzregel“ aufgestellt, die tausende Uber-Fahrer in GB betrifft. Diese seien nämlich nicht als Selbständige, sondern als Angestellte mit Arbeitnehmerrechten zu behandeln. Somit steht ihnen unter anderem sowohl der gesetzliche Mindestlohn als auch bezahlter Urlaub zu.

Uber hatte sich im Verfahren damit gerechtfertigt, dass man lediglich ein Technologie-Unternehmen und kein Taxivermittler sei, so dass die Fahrer ja nicht für Uber, sondern für sich selber arbeiten würden – und somit selbständig.

„Das Gericht hat die zentrale Bedeutung der Uber-Fahrer an der Erfolgsgeschichte des US-Unternehmers anerkannt“, freut sich Nigel Mackay von Leigh Day, der die klagenden Uber-Fahrer vertreten hat. Die Fahrer seien Teil des Uber-Geschäftsmodells. Sie müssten oft sehr lange arbeiten und würden dabei gerade nur so viel Geld verdienen, um ihre Unterhaltskosten zu decken. Dieser Arbeitseinsatz der Fahrer habe Uber erst zu dem Milliarden-Unternehmen gemacht, das es heute sei.

Seitens des US-Unternehmens wurde mittlerweile angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. jh

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Kommentare 1

  1. Taxi Mackenbach says:
    9 Jahren her

    So und nicht anders!!! Mal sehen wie lange es Uber noch macht…

    Antworten

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