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Amtsgericht Nürnberg verhängt zwei Haftstrafen im IHK-Bestechungsprozess

von Axel Rühle
12. Dezember 2023
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Amtsgericht Nürnberg verhängt zwei Haftstrafen im IHK-Bestechungsprozess
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Ein 54-jähriger früherer Mitarbeiter der Nürnberger Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch sein Helfer muss ins Gefängnis.

Weil er gegen Schmiergeldzahlungen etlichen Anwärtern auf einen Unternehmerschein durch die Prüfung „half“ (Taxi Times berichtete), hat ein Schöffengericht des Amtsgerichts Nürnberg den ehemaligen Prüfer wegen Bestechlichkeit in 17 Fällen und zweifacher Steuerhinterziehung verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitgeteilt hat.

Das Gericht ordnete außerdem die Einziehung von rund 111.000 Euro bei dem Verurteilten an. Das sei die Summe der Bestechungsgelder, die er angenommen hat. Dem Mitarbeiter war 2018 von der IHK nach Bekanntwerden der Manipulationen fristlos gekündigt worden.

Der Hauptbeschuldigte gilt aber nur als Drahtzieher in dem Fall. Einen weiteren Angeklagten hat das Gericht wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er hatte Prüflinge aus Berlin angeworben, nach Nürnberg gebracht und einen Scheinwohnsitz für sie angemeldet.

Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten war bereits am ersten Prozesstag im Oktober gegen eine Geldauflage eingestellt worden. Auch ihm war Beihilfe vorgeworfen worden.

Bei den Taten, die die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten vorgeworfen hatte, sei der Prüfungsausschuss nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen. Zwischen 2016 und 2018 hatte der Verurteilte gesonderte Prüfungstermine für angehende Taxiunternehmer angesetzt. Gegen Bezahlung hatte er alle Prüflinge bei Sonderprüfungsterminen bestehen lassen, indem er ihnen bei den Aufgaben half. Anschließend hatte er unrechtmäßig Prüfungsbescheinigungen ausgestellt. Dabei war die außergewöhnliche Durchfallquote von 0 Prozent aufgefallen. Nachdem ein Teilnehmer Beweise an Florian Bachmann, den Vorsitzenden des Taxiverbandes Bayern, geliefert hatte, hatte Bachmann Anzeige bei der Staatswanwaltschaft erstattet und die Sache war ins Rollen gekommen.

Wie der Bayerische Rundfunk meldet, wurden im Amtsgericht Nürnberg heftige Vorwürfe laut: Zu dem Korruptionsskandal habe es nur kommen können, weil „blauäugige“ Vorgesetzte „verantwortungslos“ gehandelt hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ar

Beitragsbild: Amtsgericht Nürnberg; Foto: Wikipedia (Magnus Gertkemper)

Tags: BestechungHaftstrafeIHK-SkandalNürnbergSteuerhinterziehungUnternehmerprüfung
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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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Kommentare 2

  1. Müller says:
    1 Jahr her

    hallo das urteil im taxibestechungsfall wurde so auch nicht rechtskräftig. das lg. nprnberg hat im berufungsverfahren am 6.6.24 mildere urteile erlassen

    Antworten
    • Redaktion says:
      1 Jahr her

      Lieber Taxi-Times-Leser, danke für den Hinweis. Wir sind dem nachgegangen und haben heute darüber berichtet: https://taxi-times.com/berufungsurteil-ende-des-nuernberger-ihk-krimis/

      Antworten

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