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Start Krankenfahrten

Brandenburgische Unternehmer frustriert über „Machtgehabe“ der Krankenkassen

von Remmer Witte
29. Januar 2024
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Brandenburgische Unternehmer frustriert über „Machtgehabe“ der Krankenkassen
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Nachdem es früher noch Gespräche mit den Leistungserbringern gab, wurden die neuen Entgelte zum Jahreswechsel nun einseitig von den Krankenkassen festgelegt. „Kein Verhandlungsergebnis!“ kritisieren die im TVB organisierten Unternehmen.

Die brandenburgischen Vorstandsmitglieder des länderübergreifenden Taxiverbands Berlin, Brandenburg e. V. (TVB) haben sich bei einem Treffen Mitte Januar in Berlin zu den aktuellen Themen ihrer Mitglieder ausgetauscht. Vorherrschend war dabei der Frust über das Zustandekommen einer aktuellen Vergütungsanpassung durch die Krankenkassen zum Jahreswechsel 2023/24.

Bis zum Februar 2023 hatten noch mehrere Gesprächsrunden zwischen den Vertretern der Fachabteilungen der Krankenkassen und einer vom TVB-Vorstand ausgewählten Gruppe von Unternehmern seitens der Leistungserbringender stattgefunden. Deren Ziel war es, die gültigen Zuschläge beizubehalten, höhere Entgelte zu erzielen und eine für alle Beteiligten gültige neue Rahmenvereinbarung zu erarbeiten. Es wurde verabredet, die Gespräche vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit fortzusetzen, um zum Januar 2024 eine neue Vereinbarung zu erzielen.

Nur unter dieser Maßgabe stimmten auch die Leistungserbringer zu, bis zu diesem Zeitpunkt Stillschweigen über Inhalte, Art und Weise etc. der Gespräche zu wahren. Die TVB-Delegation hielt sich strikt an diese Vereinbarung und unternahm parallel mehrfach den Versuch, neue Treffen zu vereinbaren. Immer wieder wurden sie dabei durch den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vertröstet, seitens der AOK Nordost gab es sogar überhaupt keine Reaktion.

Ende vergangenen Jahres wurden den Unternehmen dann – nur wenige Tage vor Weihnachten – eine neue Vergütungsvereinbarung zugesandt, die die Kassen jedoch einseitig ohne Rücksprache mit den Verbandsvertretern festgelegt hatten. Verbandsseitig hatte zu diesem späten Zeitpunkt niemand mehr die Zeit, deren Inhalt mit den Vertretern der Kassen zu diskutieren oder sogar noch Änderungen zu bewirken. Unter dem Druck, die eigene Existenz zu erhalten, hätten sehr viele Unternehmen die vorgelegten Vergütungsvereinbarungen dann postwendend unterschrieben – was auch aus Verbandssicht mehr als nachvollziehbar erscheint.

Mike Kehrer, Krankenfahrten-Experte im TVB-Vorstand; Foto: Brandenburg-Ambulanz

„Diese Vergütungsanpassungen durch die AOK Nordost und den vdek Berlin-Brandenburg sind eine einseitige Festlegung durch die Krankenkassen. Sie sind kein Verhandlungsergebnis.“ Diese Feststellung gegenüber seinen Mitgliedern ist TVB-Vorstandsmitglied Mike Kehrer, selbst Krankentransportunternehmer, dabei sehr wichtig. „Diese Art und Weise des Umgangs mit den Unternehmen müssen wir hiermit öffentlich anmahnen.“  Der TVB weist die Unternehmen überdies darauf hin, dass sie bei kommenden Veränderungen der Situation, beispielsweise weiteren Preis- oder Steuererhöhungen, von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen können.

Aus Sicht der Verbandsvertreter war dabei genau die beschriebene  Hauruck-Bestätigung vieler Unternehmen von den Krankenkassen so kalkuliert. Kehrer: „Sie haben ihre Herrschafts- und Machtposition als Körperschaften des öffentlichen Rechts missbräuchlich ausgespielt, frei nach dem Motto: Friss oder stirb!“ Des Weiteren beklagen die brandenburgischen Verbandsvertreter, dass ihnen die den Unternehmen versprochene Unterstützung durch die Landtagsfraktionen verschiedener Parteien gefehlt habe. Diese habe letztendlich nicht im Geringsten stattgefunden, und auch die Bemühungen der Kammern der IHK seien weitestgehend im märkischen Sande verlaufen.

Kehrer vermutet im Übrigen auch ein Missverständnis seitens der Krankenkassen hinter deren sturem Verhandlungsgebaren. „Viele unserer Betriebe sind gar nicht oder nur mit Teilen am ÖPNV beteiligt. Das immer wieder von der AOK Nordost angeführte Argument der Ergänzungsleistung weisen wir somit zurück. An dieser Stelle wiederholen wir nochmals ausdrücklich unsere Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft und fordern von den politisch Verantwortlichen für diese Situation eine Stellungnahme und aktives Handeln.“

Eine kleine positive Nachricht sei nun, dass der vdek seinerseits zugesagt habe, zumindest dieses Jahr wieder an Gesprächen teilzunehmen. „Wir hoffen daher, dass die Zahl der Mitgliedsunternehmen weiter anwächst und wir gemeinsam unsere Unverzichtbarkeit bei der Krankenbeförderung untermauern können“, so Kehrer gegenüber Taxi Times. rw

Beitragsfoto: https://taxi-neustadt-mutas.de mit freundlicher Genehmigung Waldemar Mutas

Tags: KrankenfahrtenMike KehrerTaxiverband Berlin Brandenburg e.V.
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Das SGB verpflichtet die Krankenkassen zwar, auch mit Taxi- und Mietwagenanbietern Krankenfahrtentgelte auszuhandeln, es fehlt jedoch eine Regelung für den Fall der Nichteinigung. In anderen Bereichen der Medizin steht den Verhandlungspartnern gesetzlich eine Schiedsstelle zur Verfügung, die Kompromisse erzwingen kann – nur den Taxlern nicht. Dadurch verschärft sich das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zwischen David, den Taxlern, und Goliath, den mächtigen Krankenkassen. Aktuell existiert ein Flickenteppich länderspezifischer Entgeltvereinbarungen, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Das Publikum bestätigte dies sofort: Die Spanne reicht von 1,75 € pro Kilometer im Nordosten bis 2,70 € im Südwesten. Einzelne Krankenkassen oder ihre Verhandlungsführer versuchen sich immer wieder durch besonders rigides Vorgehen zu profilieren. 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Kommentare 2

  1. Gisela Spitzlei says:
    2 Jahren her

    Statt gemeinsam mit dem Verband für halbwegs wirtschaftliche Verträge zu kämpfen, haben viele unterschrieben, obwohl die genannten Preise in keiner Weise bei ordnungsgemäß geführtem Betrieb rentabel sind. Damit haben die Kassen erneut ein Argument, dass Billigpreise doch ok sind und immer noch genug überbleibt, sonst würde der Unternehmer nicht unterschreiben. Schließlich ist der „Unternehmergewinn“ ja so hoch, dass man noch nicht einmal als Selbstfahrer für sich Fahrerlohn einkalkuliert 🙁

    Alle, die gerechte Preise fordern, werden dann als gierig von den Kassen abgekanzelt.

    Antworten
  2. Petra Sieg says:
    2 Jahren her

    Taxi Sieg aus Obernburg,
    wir sind 28 Jahre bis zum 30.07.23 ohne einen KK-Vertrag Patienten gefahren. Haben immer Hin- und Rückfahrt mit Taxitarif abgerechnet plus Wartezeit nach Tarif. Nur so kann man Überleben.
    Warum unterschreiben die Taxi-Unternehmer überhaut so einen Vertag.
    Aber man hat dann eben mehr Fahrten wie der Mitbewerber, nur blöd dass man kein Geld mehr verdient.
    Grüße aus Obernburg
    Petra + Günni Sieg

    Antworten

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