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TaBeA-DB-Fahraufträge – Fluch oder Segen fürs Taxigewerbe?

von Remmer Witte
12. August 2024
Lesedauer ca. 5 Minuten.
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TaBeA-DB-Fahraufträge – Fluch oder Segen fürs Taxigewerbe?
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In der WhatsApp-Gruppe „Eine Stimme für das Taxi“ tauschten sich kürzlich einige Taxi-Times-Abonnenten über das Potenzial der Bahntaxi-Fahrten aus. Was manche zufrieden macht, ist für andere eher unbefriedigend. Woher kommt die unterschiedliche Betrachtungsweise?

Die Historie kurz vorweg: Die Deutsche Bahn (DB) ist seit Jahrzehnten ein attraktiver Kunde für das bundesdeutsche Taxi, da sie oftmals für verspätungsbedingt gestrandete Fahrgäste Gutscheine zur Weiterfahrt mit dem Taxi ausstellt und zahlt, wenn deren Anschlüsse nicht mehr erreicht werden können. Seit 2020 haben DB und der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) als Rahmenvertragspartner der DB das Abrechnungssystem TaBeA  erarbeitet, bei dem ein QR-Code auf dem Gutschein im Taxi eingelesen wird. Die Abrechnung wurde so digitalisiert.

Teil des TaBeA-Deals ist die Anlieferung geprüfter Abrechnungsdaten als Paket, sodass die DB einfach nur eine Komplettsumme an seinen alleinigen Abrechnungspartner Taxi Deutschland auskehren muss. Ebenfalls Teil des Deals ist, dass der DB jeweils nur der nächste Weg in Rechnung gestellt wird. Ausnahmen gelten für zeitabhängige Fahrten zu Flughäfen oder Fähren und bei anderen verkehrsbedingt notwendigen Umwegen oder Staus, wobei auch dort zumindest für die Rückfahrt der nächste Weg für die Gesamtfahrstrecke berücksichtigt wird. Das Potential der bundesweiten TaBeA-Kooperation soll mittelfristig auch weiteren Großkunden verfügbar gemacht werden, die verständlicherweise wenig Lust haben, mit jedem Taxler einzeln abzurechnen. Insofern steckt tatsächlich noch ein gewaltiges Potential für das Taxi im TaBeA-Konzept.

Im Rahmen der TaBeA-Kooperation obliegt es Taxi Deutschland sicherzustellen, dass nur die optimale Fahrstrecke für die Berechnung der Fahrpreise berücksichtigt wird und auch nur von der DB legitimierte Voucher abgerechnet werden. Dies hat leider besondere Bedeutung, da es in der Vergangenheit Taxler und DB-Mitarbeiter gegeben hat, die ein illegales Betrugsmodell auf Basis überhöhter Gutscheinabrechnungen für sich entwickelt hatten, bei der die DB ganz erheblich geschädigt worden war.

In Zusammenarbeit mit FMS hat Taxi Deutschland hier dann eine Software entwickelt, die den Namen TaBeA trägt. Die Software prüft zunächst, ob ein von DB Mitarbeitern im Servicepoint oder auch an Bord des Zuges online ausgestellter Fahrauftrag innerhalb des Pflichtfahrgebietes des Abfahrtbahnhofs erledigt wird. In diesem Fall wird kein Fahrpreis vorgeben, sondern der Taxameterfahrpreis bei Fahrtende abgefragt. Wird das Pflichtfahrgebiet dagegen verlassen, errechnet die Software die gesamt zurückzulegenden Kilometer (inkl. Rückfahrt) und übermittelt dann zu Fahrtende den zugrunde zu legenden Nettofahrpreis. Müssen verkehrsbedingte Umwege gefahren werden, beispielsweise weil sich die Fahrzeit über den nächsten Weg um mehr als 30 Prozent verlängert, berücksichtigt die Software für die Fahrgastfahrt den zeitlich günstigeren, aber weiteren Weg.

Für die Weiterleitung der Fahrpreise an das durchführende Unternehmen hat Taxi Deutschland die großen Zentralen vor Ort beauftragt. Wer innerhalb eines solchen Netzwerkes fährt und den QR-Code auf den Gutscheinen gleichzeitig online über seine Vermittlungssoftware einlesen kann, kann mit seiner Zentrale direkt abrechnen. Wer zwar eine geeignete Vermittlungssoftware nutzt und sich dort auch für die Abrechnung der QR-Code-Bahnfahrten angemeldet hat, ansonsten aber ohne Partner arbeitet, kann in der Regel ebenfalls mit den örtlichen Abrechnungszentralen abrechnen. Für diese Dienstleistung berechnen die Abrechnungszentralen einen Pauschalbetrag von fünf Prozent des Fahrtvolumens.

Im Rahmen dieser Dienstleistung haben diese Zentralen den ordentlichen Fahrtablauf zu prüfen und ggf. zu korrigieren, falls entweder längere Fahrtwege als von der Software angenommen notwendig waren oder aber auch, falls der offensichtliche Fahrweg insbesondere innerhalb des Pflichtfahrgebietes erhebliche Umwege enthielt. Dies kommt im Navi-Zeitalter natürlich durchaus regelmäßig vor, vornehmlich wenn im Navi nicht der nächste, sondern der schnellste Weg voreingestellt ist. Außerdem gelten die Gutscheine außschließlich für Fahrten zum jeweiligen Zielbahnhof, viele Fahrer bringen ihre Fahrgäste aber direkt nach Hause, worauf die Software dann aufgrund der flachen GPS-Angaben am Fahrziel schon automatisch einen Prüfauftrag generiert, der eine manuelle Freigabe notwendig macht.

Das Gleiche gilt übrigens auch, wenn der QR-Code-Voucher nicht direkt am Startbahnhof aktiviert wird. So sollen Überzahlungen vermieden werden, beispielsweise, weil der Fahrgast überraschenderweise doch noch bis Frankfurt mit dem Zug fahren konnte, bevor er mit dem Taxi nach Darmstadt fährt, ob der Gutschein schon ab Köln gegolten hätte.

Ein weiterer wichtiger Teil des TaBeA-Deals war, dass nur das Taxi tatsächlich mehr oder weniger flächendeckend auf ca. 50.000 Fahrzeuge an fast allen Bahnhöfen der Republik zurückgreifen kann. Man kann sich denken, dass sich sicherlich auch Anbieter hätten finden lassen, die einen günstigeren Tarif als den von DB und BVTM vereinbarten im Rahmen der europaweiten Ausschreibung hätten anbieten wollen. Insofern konnte vor allem das Alleinstellungsmerkmal der 50.000 verfügbaren Einheiten die Waagschale trotzdem zugunsten des Taxis senken.

Im Umkehrschluss war es damit auch nötig, zunächst  auch noch solche Taxis bei TaBeA mit einzubinden, die noch über keine digitale Schnittstellen im Fahrzeug verfügen. Um auch diesen eine Abrechnungsoption zu schaffen, hat der BVTM bundesweit Regionalabrechnungspartner festgelegt, die hier als Abrechnungspartner zur Verfügung stehen (siehe untenstehende Grafik, die ausführliche Adressdaten dieser Regionalpartner sind auch hier zu finden).

Diese Dienstleistung für die nicht digitalisierten Taxler ist entsprechend noch etwas umfassender, da hier die bei anderen TaBeA-Teilnehmern verfügbaren digitalen Fahrdaten vollständig fehlen und so zusätzlich oft auch ein höherer Kommunikationsaufwand für die Abrechnung entsteht. Daher hat man für solche analogen Abrechnungen eine erhöhte Pauschale von 10 Prozent festgelegt und zusätzlich 15 Euro als Mindestbetrag festgelegt. Diese 15 Euro basieren auf dem durchaus realistischen durchschnittlichen Mitarbeiterzeitaufwand pro nicht digitalisierter Fahrtabrechnung von 15 bis 30 Minuten pro Auftrag für die Digitalisierung und Prüfung. Den bisher nicht digitalisierten Taxlern steht es aber natürlich jederzeit frei, sich nun ebenfalls zu digitalisieren und einem Vermittlungspartner anzuschließen, um so langfristig Kosten zu sparen.

Aktuell zwischen DB und BVTM für das Taxi vereinbarter Fahrpreis bei Fernfahrten außerhalb der Pflichtfahrgebiete sind 1,06 Euro pro gefahrenem Kilometer, 1,20 Euro für Großraumfahrzeuge, wenn vier oder mehr Fahrgäste mitfahren. Für Fahraufträge Innerhalb der Pflichtfahrgebiete kommen dagegen die jeweiligen besetzkilometerbasierten Taxitarife zur Anwendung. Bei 1,06 Euro netto pro Einfachkilometer ergeben sich nach Adam Riese so 2,52 Euro brutto für den Fernfahrtbesetztkilometer. Dies ist aktuell ein Fahrpreis, der für die meisten Taxler selbst bei Nachtfahrten durchaus kostendeckend sein sollte, auch wenn sie noch eine fünfprozentige Abrechnungsgebühr abziehen müssen.

Und selbst nicht digitalisierte Einzelunternehmer werden mit einer so dotierten Fernfahrt trotz des erhöhten Pauschalbetrages noch ein gutes Geschäft machen, haben sie doch bewusst sowohl auf die Einstellung von Mitarbeitern als eben auch auf die Digitalisierung verzichtet und so Kosten gespart, die andere schon auf Basis derselben Taxitarife zusätzlich leisten mussten. Das aber erklärt wohl gleichzeitig auch die unterschiedliche Wahrnehmung des TaBeA-Deals im Taxi-Deutschland. rw

Anmerkung der Redaktion: Die WhatsApp-Gruppe „Eine Stimme für das Taxi“ wird vom Taxi-Times-Verlag verwaltet. In diese Gruppe werden ausschließlich Leser aufgenommen, die ein Premium-Abo für 66 Euro abgeschlossen haben. Das Premium-Abo beinhaltet den Bezug der vier Taxi-Times-Printausgaben pro Jahr, den barrierefreien Zugang zu allen Inhalten unter www.taxi-times.com sowie eine Ermäßigung auf alle Workshop-Angebote des Verlags.

Neben den Tipps und Anregungen, die sich die Gruppenmitglieder untereinander geben, informiert auch die Taxi-Times-Redaktion in regelmäßiges Updates über die Neuigkeiten aus dem Taxigewerbe. Besonders wertvolle Unterhaltungen fasst die Redaktion immer wieder zusammen. Zu erkennen ist dies am stets gleichen Beitragsfoto: einem Megaphon auf gelbem Hintergrund, das auch gleichzeitig das Symbolfoto der WhatsApp-Gruppe ist.

 

Beitragsfoto: Remmer Witte, Graphiken: BVTM

Tags: BahntaxiBVTMDeutsche BahnTaBeA
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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Kommentare 2

  1. Karlheinz Hofbauer says:
    1 Jahr her

    Außerdem gelten die Gutscheine außschließlich für Fahrten zum jeweiligen Zielbahnhof, viele Fahrer bringen ihre Fahrgäste aber direkt nach Hause, worauf die Software dann aufgrund der flachen GPS-Angaben am Fahrziel schon automatisch einen Prüfauftrag generiert, der eine manuelle Freigabe notwendig macht.

    Bedeutet : Wenn der Fahrgast 5 KM vor seinem Zielbahnhof wohnt,
    darf ich ihn aber dort nicht aussteigen lassen sondern muss ihn zum Zielbahnhof fahren,
    damit abrechnungsmässig alles den Vorgaben entspricht.
    Von dort aus kann er dann bei strömenden Regen mit seinem Fahrad nach Hause fahren.
    😂😂😂😂😂😂😂😂
    diesen Mist mache ich nicht mit !!!!!!

    Antworten
  2. kehrentaxi says:
    1 Jahr her

    Wenn du die Vorgaben nicht erfüllst, kannst du keine ordendliche Abrechnung erwarten. Wenn, dein löbliches Mitgefühl für diese Fallkonstruktion so groß ist, fahr zum Zielbahnhof, beende die Fahrt regelkomform und fahre ihn auf dem Nachhauseweg zu seiner Adresse.

    Antworten

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