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Berner Gemeinderat setzt sich für den Erhalt des Taxigewerbes ein

von Simon Günnewig
26. März 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1
Berner Gemeinderat setzt sich für den Erhalt des Taxigewerbes ein

Der Berner Gemeinderat Matthias Aebischer, Melanie Mettler, Marieke Kruit, Ursina Anderegg und Alec von Graffenried. Foto: Bern.ch

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Mit einer sogenannten Motion wurde in Bern eine Überarbeitung des Gesetzes für Taxis und Limousinendienste (TLG) gefordert. Der Berner Gemeinderat besticht in seiner Stellungnahme mit Durchblick und Weitsicht.

In einer Gesetzesvorlage, welche die Personenbeförderung im Kanton Bern neu regeln will, soll in groben Zügen die Ortskundeprüfung für Taxis entfallen und Mietwagen auch ohne Bewilligung, sondern lediglich mit einer Meldepflicht ihre Dienste anbieten dürfen. Taxi Times berichtete dazu ausgiebig in einer Meldung.

Jetzt hat der Berner Gemeinderat zu dieser Gesetzesvorlage Stellung bezogen und eine eindeutige Position eingenommen. Es wird Folgendes festgestellt: „Das Taxiwesen ist ein Gemeingut, welches die Mobilität der Bevölkerung zusätzlich zum öffentlichen Verkehr garantieren soll.“  Würde die Bewilligungspflicht für Limousinendienste entfallen, dann hätte das ein Taxisterben zur Folge. Das wäre, gerade für ältere Mitmenschen, ein großer Verlust, aber auch für Touristen, denn, so der Gemeinderat, für sie würden hohe Roaming-Gebühren für die Nutzung der Apps entstehen.

Weiterhin befürchtet man deutliche Sicherheitseinbußen für die Fahrgäste, wenn Limousinendienste nur noch einer Meldepflicht unterliegen würden. Dann würde beispielsweise auch der Auszug aus dem Strafregister nicht mehr überprüft. Der Gemeinderat geht sogar noch weiter in seinen Ausführungen: „Eine alleinige Meldepflicht öffnet zudem aus Sicht des Gemeinderates der Stadt Bern auch Tür und Tor für Schwarzarbeit oder ausbeuterische Arbeitskonstrukte (sog. Scheinselbständigkeiten). Die Stadt Bern galt sogar international als eine der Hauptstädte, die sich gegen die arbeitnehmerfeindliche Uber-Disruption zur Wehr setzte. Mit dem neuen TLG würden dieser Arbeitnehmerschutz massiv zurückgefahren werden.“

Der Gemeinderat führt weiterhin auch Bedenken hinsichtlich der Gleichbehandlung von Taxi und Limousinenservice aus. Das traditionelle Taxigewerbe und Fahrtenvermittler wie Uber bieten aus seiner Sicht eine identische Dienstleistung an, mit dem Unterschied, dass das Taxi Winker aufnehmen dürfe oder auch auf den Busspuren willkommen sei. Diese Vorteile würden aber auch entsprechend vom Taxigewerbe bezahlt. Für die weitere Argumentation hat der Gemeinderat eine bemerkenswerte Schlussfolgerung gezogen. „Angebote wie Uber sind in der Realität gerade keine klassischen Limousinendienste, sondern klassische Taxiangebote. Bei Uber handelt es sich um ein klassisches Taxiangebot, das einfach über eine App vermittelt wird. Jedoch gelten mit dem neuen Gesetz nur für Taxiführerinnen und Taxiführer strengere Regelungen, obwohl es sich um dieselben Dienstleistungen handelt. Hierbei sieht der Gemeinderat der Stadt Bern das Gebot der Gleichbehandlung verletzt und den unlauteren Wettbewerb gefördert.“

Eine Lösung für das entstandene Dilemma bietet der Gemeinderat ebenfalls an. Um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, wäre eine Liberalisierung des gesamten Taxi- und Limousinenwesens mit denselben Regelungen für alle in Betracht zu ziehen. Jedoch solle man gewisse Kontrollfunktionen, wie beispielsweise eine Bewilligungspflicht beibehalten. Der Wegfall der Taxiprüfungen ist nach Ansicht des Gemeinderats der Stadt Bern bereits eine starke Liberalisierung, die auch den Zugang für die Limousinendienste vereinfacht.

Schlussendlich kann der Gemeinderat noch einen interessanten Vorschlag machen. In Bern vertritt man nämlich auch den Standpunkt, dass man durchaus den klassischen Limousinendiensten ihre Bewilligungspflicht erlässt und durch eine Meldepflicht ersetzen könnte. Jedoch würde man Mobilitätsmodellen wie Uber, welche eine de facto Taxidienstleistung erbringen, weiterhin nicht mehr als Limousinenservice einstufen, sondern den Taxiregeln des Gesetzes für Taxis und Limousinendienste (TLG) unterstellen. sg

Beitragsfoto: Der Berner Gemeinderat: Matthias Aebischer, Melanie Mettler, Marieke Kruit, Ursina Anderegg und Alec von Graffenrie. Foto: Bern.ch

 

Tags: Alec von GraffenriedBernGemeinderatGesetz für Taxis und Limousinendienste (TLG)LiberalisiserungMarieke KruitMatthias AebischerMelanie MettlerUrsina Anderegg
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. J. Chronor says:
    8 Monaten her

    Was ist eigentlich ‚TAXI‘? In Bern scheint die Definition nicht klar zu sein.

    Dabei ist es doch im Prinzip ganz einfach: Der Begriff Taxi leitet sich vom altgriechischen Wort ‚tachys‘ ab, bedeutet:
    schnell.

    Was so zu verstehen ist, wenn ich mal schnell wohin will, geht das auch schnell. Ohne lange Warterei. Also halten sich gemäß diesem Kundenwunsch Taxis möglichst immer in der Nähe eines voraussichtlichen Bedarfs auf.

    Das also ist Taxi. So einfach.

    Um genau das zuverlässig zu gewährleisten, hat das Taxigewerbe in den Ländern, in denen es so etwas wie geregelte Rechtsverhältnisse gibt, bestimmte Sonderrechte zur Bereithaltung, aber auch Verpflichtungen.

    Uber &Co picken sich die Vorteile heraus und halten sich nicht an Regeln. Wollen erklärtermaßen dasselbe tun wie Taxis, aber sich nicht an entsprechende Verpflichtungen halten.

    Sie bemühen sich pausenlos, die Allgemeinheit mit haltlosen Behauptungen von Kundenfreundlichkeit und Qualität zu benebeln. In Wahrheit wollen sie überall dem Taxigewerbe seinen Umsatz streitig machen, es erklärtertermaßen töten (Aussage von Uber ex-CEO Travis Cordell Kalanick).

    Dazu werden Mietwagen als Werkzeug missbraucht. Und dabei der falsche Eindruck erweckt, Mietwagen seien gar nichts anderes als Taxis, nur viel besser weil…….. . Lüge!

    Zumindest in Deutschland haben wir eine klare rechtliche Abgrenzung beider Verkehrsmittel.

    Das muss leider immer noch und immer wieder erklärt werden. Denn dieser große wichtige Unterschied zwischen Taxi, Mietwagen und Leihauto ist offensichtlich nicht jedem bewusst. Aber das hab ich an anderer Stelle auseinander sortiert.

    Antworten

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