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Start Beförderungsrecht

Konzessionsstopp in Berlin?

von Jürgen Hartmann
23. September 2025
Lesedauer ca. 2 Minuten.
3
50/50-Lösung: Taxiregelung für die Bereitstellung am Berliner Großflughafen BER beschlossen
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In Berlin liegen derzeit mehrere tausend Anträge für Taxikonzessionen vor. Da die Ertragslage eine solche Schwemme neuer Konzessionen aber nicht zulässt, schlägt das Gewerbe nun eine Maßnahme vor, die in nahezu allen anderen Großstädten schon seit Jahren angewendet wird.

Berlin ist derzeit die einzige deutscge Großstadt, in der Taxikonzessionen nicht kontingentiert sind. Hier werden Genehmigungen erteilt, solange deren Antragssteller die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. In anderen Städten dagegen ist die Zahl der Taxikonzessionen begrenzt.

Die rechtliche Grundlage für diese behördliche Konzessionsbeschränkung ist die Festlegung eines so genannten Beobachtungszeitraums nach § 13 Abs. 4 PBefG. Er dient der Ermittlung der Nachfrageentwicklung im Taxi- und Mietwagenverkehr. Dabei wird geprüft, ob es tatsächlich zusätzlichen Bedarf gibt oder ob die vorhandenen Unternehmen den Bedarf bereits decken.

Gäbe es einen solchen Beobachtungszeitraum auch in Berlin, hätten die Antragssteller für neue Taxikonzessionen keine Möglichkeit für den Erwerb zusätzlicher Konzessionen. Viele dieser Antragssteller kehren derzeit dem Mietwagensegment den Rücken, seit die Behörde dort sehr scharf kontrolliert.

Genau solch einen Beobachtungszeitraum fordert nun das Berliner Taxigewerbe, Das geht aus einer aktuellen Pressemeldung des Bundesverbands Taxi und Mietwagen (BVTM) hervor. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, habe man „die Idee eines befristeten Beobachtungszeitraums“ vorgetragen, „um eine wirtschaftlich nicht tragfähige Taxi-Schwemme in der Hauptstadt zu unterbinden.“

Eine Zulassung von mehreren tausend weiteren Taxikonzessionen würde die prekäre wirtschaftliche Situation des Gewerbes nur noch weiter verschärfen. „Die bestehenden Unternehmer kommen schon jetzt nicht über die Runden“, warnt der Verband.

Bei dem Gespräch mit Tino Schopf wurde auch die Forderung nach einem Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen erneuert. Schopf ist von Anfang an ein großer Unterstützer dieser Forderung. Er zeigte sich auch bei diesem Gespräch „zum wiederholten Male eng verbunden mit den Anliegen des Taxigewerbes und betonte seine Unterstützung für eine nachhaltige und gerechte Regulierung des städtischen Verkehrs“, berichtet der Bundesverband. „Wir freuen uns, mit Tino Schopf einen engagierten politischen Ansprechpartner an unserer Seite zu wissen“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. „Er versteht, dass das Taxigewerbe nicht nur ein Teil der urbanen Mobilität ist, sondern auch ein Garant für soziale Teilhabe, Verlässlichkeit und Verbraucherschutz. Die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen ist überfällig, um ruinösen Wettbewerb zu verhindern und faire Bedingungen für alle Verkehrsformen zu schaffen.“

In einem intensiven Gespräch mit dem Mitglied des Abgeordnetenhauses, Tino Schopf (SPD, rechts oben)), hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. zentrale Anliegen des Berliner Taxigewerbes thematisiert. Im Mittelpunkt standen dabei die Notwendigkeit und Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen –eine entscheidende Maßnahme zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Hauptstadt. Foto: BVTM

Als Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. werde man den konstruktiven Dialog mit der Politik fortsetzen und setze darauf, dass die gemeinsamen Gespräche mit Entscheidungsträgern wie Tino Schopf in konkrete politische Schritte münden. Hermann Waldner, Vizepräsident des Bundesverbands, erklärte: „Wir wissen, dass wir in der Berliner Politik und Verwaltung viel Rückenwind haben, angefangen vom Regierenden Bürgermeister über die Verkehrssenatorin bis in die hinteren Reihen der Regierungsfraktionen. Uns rennt aber auch die Zeit davon. Mindestpreise in Berlin müssen dieses Jahr beschlossen werden, sonst werden die ganzen Erfolge von LaBo und Senat wieder zunichte gemacht.“ jh

Hinweis: In einer ersten Version dieser Meldung war noch davon die Rede, das auch Hamburg unbegrenzt Taxikonzessionen genehmigt. Das war jahrelange Praxis, doch seit gut einem Jahr hat auch die Hansestadt einen Beobachtungszeitraum. 

Beitragsfoto:Wikipedia

Tags: BeobachtungszeitraumBundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)KontingentierungLABOTaxikonzession
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 3

  1. J. Chronor says:
    2 Monaten her

    Der Verdacht auf Mißbrauch der Ämter drängt sich geradezu auf.
    Schon vor einiger Zeit sind die Ämter außerhalb von Berlin mit Anträgen auf Mietwagenkonzessionen überschwemmt worden. Weil’s in Berlin für die Pseudotaxis eng zu werden begann. Und im Umland der großen Städte waren und sind die Behörden nicht vorbereitet, den kriminellen Unfug schon im Anfangsstadium zu unterbinden.

    Weil es rechtsstaatliche Regeln gibt. Deshalb Bürokratie abbauen, abschaffen weil es nicht so funktioniert wie es sollte?

    Und den Raubrittern völlig ungeregelter radikaler Marktwirtschaft das Feld überlassen?

    Effizienz und Konsequenz im Umsetzten und Durchsetzen der Gesetze muß die Lösung heißen.

    Zusätzlich muss endlich auch über ein grundsätzliches Einschreiten gegen die betroffenen Plattformen offen und klar auf höchster Ebene gesprochen werden.

    Jedem Kenner unseres Geschäfts ist die wirtschaftlich prekäre Situation wg der kriminellen Machenschaften der Pseudotaxis geläufig. Die Anträge sollen also offensichtlich die Ämter überlasten. Wieder mal eine der bekannten Tricksereien.

    Antworten
  2. Dieter Löwenstein says:
    2 Monaten her

    Es wurde viel zu Lange die Zeit verschlafen den Taxiunternehmen die Festpreisfahrten zu genehmigen.Aufgrund ieser Tatsache wachsen natürlich die Upp Unternehmen.Und die Rückkehrpflicht für Mietwagen wird nicht konsequent überwacht.

    Antworten
  3. Mario P e t e r says:
    2 Wochen her

    Um ein Uber Fahrzeug kostendeckend bewegen zu können, braucht man mindestens 130 % des Taxipreises: 90 % des Taxipreises sind Kosten, die das Taxi und der Uber „Partner“ gleichermaßen zu tragen haben; bei Uber kommen jetzt als Kosten noch die Vermittlungsprovision (in München 34 % incl. Steuer) , die höhere MWSt (19 statt 7 %), die höheren Betriebskosten und die Rückkehrpflicht dazu; unter 130 % ist also beim besten Willen nichts zu machen; ein rechtmäßiger MBE, der keine illegale Beschäftigung mehr zulässt oder befördert, und deshalb auch nicht unter dem Taxi Preis liegen kann, bedeutet somit also das sofortige Aus für Uber, zumindest in seiner bisherigen Zusammenarbeit mit den Mietwaegen. Ein unter dem Taxi Preis liegender MBE, wäre m. A. nach gleichbedeutend mit etwa einer gesetzlichen Regelung, nach der, wenn einsam gelegene Bauernhöfe überfallen werden, nur noch 70% der „gefundenen“ Wertgegenstände weggeschleppt werden dürfen; bei Nichtbeachtung der neuen Plünderungsordnung wird den Räubern mit mehr oder weniger empfindlichen Konsequenzen gedroht oder auch nicht. Also noch einmal: Ein rechtmäßiger MBE muss kostendeckend kalkuliert werden!

    Antworten

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