Im aktuellen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht ist noch schnell eine Befreiung für plattformbasierte Mietwagen von eben dieser neuen Verordnung vorgesehen. Das wird vom Bundesverband Taxi (BVTM) kritisiert, der bei dieser Gelegenheit auch gleich mal klarstellt, wessen Interessen er vertritt und wessen gerade nicht.
Zunächst einmal liest sich der Entwurf ganz passabel: Es soll eine verpflichtende Ausstattung der Mietwagen mit Wegstreckenzählern geben, die über eine digitale Schnittstelle verfügen. Damit soll auch für Mietwagen eine steuerliche Pflicht zur Anbindung einer TSE geschaffen werden.
Gleichzeitig sorgen jedoch die dann folgenden Ausnahmeregelungen für erhebliche Irritation, denn „Steuerpflichtige, die ausschließlich Leistungen für … eine Plattform im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes erbringen, … seien wiederum … von der Kassenpflicht der Abgabenordnung befreit (Taxi Times berichtete).
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) hat zu dem finalen Referentenentwurf und zur dazugehörigen Ausnahmeverordnung gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen Stellung genommen. Grundsätzlich unterstützte der Bundesverband danach das Ziel, Manipulationen zu verhindern und einen fairen steuerlichen Wettbewerb sicherzustellen. Ausdrücklich begrüßt der Verband, dass über ein EU-Taxameter erfasste Umsätze von der zusätzlichen Kassenpflicht ausgenommen werden sollen.
Besonders wichtig aber sei eine klare Unterscheidung zwischen dem klassischen, lokalen Mietwagengewerbe und plattformorganisierten Mietwagenverkehren. Wo der BVTM auf die Belastungen von Mietwagenunternehmen durch die geplante Wegstreckenzählerpflicht hinweise, vertrete er damit die Interessen kleiner und mittelständischer, häufig inhabergeführten Verkehrsunternehmen – nicht aber die Interessen von Mietwagenunternehmen, deren Geschäftsmodell auf internationalen Vermittlungsplattformen wie Uber oder Bolt basiert.
Der BVTM kritisiert ausdrücklich eine Privilegierung plattformvermittelter Verkehre. Es darf nicht sein, dass klassische Taxi- und Mietwagenunternehmen umfangreiche Aufzeichnungs-, TSE- und Kontrollpflichten erfüllen müssen, während vergleichbare Beförderungsleistungen allein aufgrund ihrer Vermittlung über eine digitale Plattform geringeren Anforderungen unterlägen. Der BVTM fordert daher, die vorgesehene Plattformausnahme aufzuheben oder so einzuschränken, dass sie nicht für Leistungen nach dem PBefG gilt.
Ein weiterer Schwerpunkt der BVTM-Stellungnahme ist eine realistische Prüfung der Kosten und Marktverfügbarkeit der neuen Wegstreckenzähler, angemessene Übergangsregelungen, Augenmaß beim Bußgeldrahmen sowie eine widerspruchsfreie Abstimmung von Abgabenordnung, Kassensicherungsverordnung, Ausnahmeverordnung und BOKraft. Das Credo des BVTM: „Entscheidend bleibt für uns: keine Doppelregulierung für rechtstreue Unternehmen und gleiche steuerliche Wettbewerbsbedingungen für alle tatsächlich ausführenden Verkehrsunternehmen.“
Übrigens ist nicht nur der Taxi-Bundesverband tätig geworden, auch der Geschäftsführer der Lübecker Funktaxen, André Marx, hat dafür gesorgt, „dass das Thema Ausnahmen von der Kassenpflicht ganz oben in der SPD adressiert und zur Kenntnis gekommen ist“, wie er gegenüber Taxi Times berichtet. Marx hat den hochrangigen SPD-Bundestagspolitiker Tim Klüssendorf kontaktiert, dessen Wahlkreis in Lübeck ist und der im Deutschen Bundestag stellvertretendes Mitglied sowohl der Arbeitsgruppe Finanzen als auch im Finanzausschuss ist. Auf einen entsprechenden Post, in dem aus dem Beitrag von Taxi Times zu diesem Thema zitiert wird, hat der Politiker mit dem 100%-Symbol geantwortet. „Ich interpretiere die „100“ als volle Zustimmung“, ist sich Marx sicher. rw
Beitragsfoto: Uber-Fahrer haben viel Technik im Fahrzeug – doch von der Nutzung eines Wegstreckenzählers könnten sich trotz Kassenpflicht befreit werden.





