Am 16. Februar hat die Berliner Senatsverwaltung die Einführung eines Beobachtungszeitraums für Taxi-Konzessionen bekanntgegeben. Doch gilt das auch für Anträge, die vor diesem Datum gestellt wurden? Und auf welcher Datengrundlage basieren die in der Begründung angegeben Stundenumsätze des Berliner Taxigewerbes?
Innerhalb der Taxibranche herrschte große Erleichterung, als die für die Ausgabe von Taxikonzessionen zuständige Senatsverwaltung bekanntgab, ab 16.2.2026 einen so genannten Beobachtungszeitraum von zunächst zwölf Monaten einzuführen und während dieser Zeit keine weiteren Taxigenehmigungen mehr zu erteilen (Taxi Times berichtete). Zu diesem Zeitpunkt lagen dem zuständigen „LABO“ 2.500 Anträge vor, obwohl Ende Januar 2026 in Berlin schon wieder über 6.600 Taxis konzessioniert waren.
In diesem Zusammenhang kam nun allerdings die Frage auf, ob der zum 16. Februar eingeführte Beobachtungszeitraum auch für jene Anträge gilt, die vor dem 16. Februar eingeführt worden waren. Dies wird von der Senatsverwaltung auf Nachfrage von Taxi Times bestätigt. „Anträge auf Ersterteilung sowie auf Erweiterung einer Genehmigung sind betroffen“, schreibt die Behörde.
Begründet hatte die Verwaltung den vorläufigen Konzessionsstopp damit, dass die aktuelle wirtschaftliche Lage der Taxibranche die Zulassung weiterer Konzessionen nicht rechtfertige. Ein Großteil des Gewerbes könne derzeit nicht kostendeckend arbeiten. „Die Erlöse pro Stunde verzeichnen seit Jahren einen negativen Trend im Ergebnis einer nachteiligen Nachfrage- und Kostenentwicklung“, konstatierte die Behörde in einer Pressemeldung Mitte Februar.
Etwas detaillierter begründet das LABO die Maßnahme auf deren eigener Website: „Alle im Gesetz angelegten Indikatoren weisen ins Negative”, heißt es dort. So hätten beispielsweise die Bruttoumsätze in 2025 mit durchschnittlich 20,50 Euro pro Betriebsstunde ein so niedriges Niveau erreicht, dass ein kostendeckender Betrieb in vielen Fällen nicht mehr zu erwarten sei. “Rechnerisch wäre ein Bruttostundenumsatz von ca. 32,80 EUR erforderlich”, konstatiert das LABO, nachzulesen hier.
Doch woher nimmt die Behörde diese Zahlen? Auf Nachfrage von Taxi Times verweist das LABO auf Voruntersuchungen, die von einem externen Sachverständigenbüro ermittelt wurden. „Der ausgewiesene Stundenumsatz von rund 20,50 EUR für das Jahr 2025 ergibt sich aus der Auswertung anonymisierter Taxameterdaten (über 20 Mio. Datensätze) der Jahre 2019 bis 2025, die eine empirische Betrachtung der tatsächlich erzielten Bruttoumsätze pro Einsatzstunde im Berliner Taxigewerbe ermöglichen“, teilt das LABO schriftlich mit.
Zum Wert von 32,80 Euro gibt das LABO an, dass man diesen als betriebswirtschaftliche Referenzgröße auf Grundlage einer Kostenkalkulation für einen durchschnittlichen Taxibetrieb ermittelt habe. In diese Berechnung seien unter anderem Personalkosten auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns einschließlich Lohnnebenkosten sowie weitere betriebliche Aufwendungen wie Fahrzeug-, Versicherungs- und Betriebskosten eingeflossen, aus denen sich der betriebswirtschaftlich erforderliche Umsatz zur nachhaltigen Sicherung eines wirtschaftlich tragfähigen Betriebs ableiten lasse. Zur Einordnung seien unter anderem auch Referenzwerte aus Hamburg herangezogen worden. „Die dortige Genehmigungsbehörde hat jüngst einen erforderlichen Umsatz von „mindestens 32 €“ pro Stunde ermittelt“, verweist das LABO auf die Zahlen der Hamburger Genehmigungsbehörde.
Bei solch einer empirisch ermittelten Datenbasis stellt sich nun natürlich die Frage, ob die Verwaltung die Erkenntnisse regelmäßig überprüft und inwiefern dann eine Verlängerung des Beobachtungszeitraums in Frage kommt. Auch hierzu äußert sich die Verwaltung gegenüber Taxi Times transparent und eindeutig: „Während des einjährigen Beobachtungszeitraums wird überprüft, ob die Voraussetzungen für das objektive Hindernis weiterhin bestehen oder entfallen sind und somit eine Marktstabilisierung eingetreten ist. Diese Bewertung erfolgt unter Einbeziehung des Sachverständigenbüros, das die entsprechenden Erhebungen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Gewerbes fachlich begleiten und auswerten wird. Vor Auslaufen des Beobachtungszeitraums wird auf Grundlage der dann vorliegenden Daten eine aktualisierte Gefährdungsprognose erstellt. Auf dieser Basis ist dann zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine Kontingentierung der Anzahl der in Berlin zugelassenen Taxis erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu gewährleisten.“ jh
Beitragsfoto: KI-generiert









Gleichzeitig stellt sich aus Sicht vieler Taxifahrer die Frage, inwieweit bei der Bewertung der wirtschaftlichen Lage auch die starke Präsenz von Mietwagen aus dem Berliner Umland berücksichtigt wurde. In der täglichen Praxis beobachten wir eine sehr große Anzahl von Mietwagenfahrzeugen aus Brandenburg und anderen Regionen, die über Plattformen wie Uber oder Bolt in Berlin Fahrten durchführen. Dies führt zu einer erheblichen zusätzlichen Konkurrenzsituation und wirkt sich unmittelbar auf die Umsätze des Berliner Taxigewerbes aus.
Vor diesem Hintergrund wäre es aus meiner Sicht wichtig zu klären,
– ob und wie diese Mietwagenverkehre in den zugrunde gelegten Analysen berücksichtigt wurden,
– welche Maßnahmen zur Kontrolle der gesetzlichen Rückkehrpflicht vorgesehen sind,
– und inwiefern diese Faktoren in die Gefährdungsprognose für das
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Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Berliner Taxifahrer
‚Beobachtungszeitraum – was soll denn das schon wieder sein?‘ – werde ich bei meinen Gesprächen immer wieder gefragt. Ein Bürokratiemonster?
Die Ertragslage der einzelnen Taxibetriebe und der Gesamtbranche ist von Fall zu Fall und je nach Region äußerst unterschiedlich. Siehe Hamburg oder die große Gesamtheit der Republik.
Die kriminelle Konkurrenz durch Fake-Taxis, getarnt als Mietwagen ist derzeit das drängendste Problem und nicht mit dem Beobachtungszeitraum für Taxikonzessionen (BZR-T) lösbar. Trotzdem grade jetzt unbedingt nötig.
Mietwagen ist nicht Taxi.
Hab ich hier oft genug ausführlich beschrieben.
Die Konzessionsschwemme ist unerträglich und auch ein Versagen der Kommunen, denn diese Entwicklung war vorhergesagt!
Die unzureichende Verfolgung dieser Straftaten ist wie eine Aufforderung an UberBolt&Co so weiter zu machen. Also müssen auch diese Plattformen in das PbefG einbezogen werden.
Ein BZR-T läßt diese Komponente ausser Acht. Ist von seiner Definition leider auf die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Taxigewerbes begrenzt. Und ist viel zu langsam in der jetzigen Situation. Dabei ist die Kriminalitätsbekämpfung im Mietwagengewerbe genauso Aufgabe der Kommunen wie auch das MBE.
Die Neuanträge auf Taxikonzessionen sind offenbar ohne glaubwürdigen Geschäftsplan angenommen worden, ohne die Vorgeschichte der Antragsteller und ihren Hintergrund zu prüfen, ohne die Überkapazitäten des Taxigewerbes zu berücksichtigen.
Seit einem Dutzend Jahren tanzen UberBolt&Co als Verursacher und Anstifter zu illegalem Verhalten uns allen auf der Nase herum.
Wie lange soll diese systematische Missachtung unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats weiter gehen? Falsch verstandener Bürokratieabbau führt zu Gesetzlosigkeit, effiziente schlanke Verwaltung stützt unsere Demokratie. Genauso wie effiziente schnelle Rechtsprechung.
DAS ist die Verantwortung unserer Politiker!
Die müssen sich endlich mal auch in wirksamen Taten gegen diese Globalplattformen zum Wohle unserer Sozialen Marktwirtschaft aufstellen. Nicht nur wieder mal sinnleere Sprüche von ‚Neuer‘ Sozialer Marktwirtschaft in die Luft blasen!