Die Bundesregierung hat gestern den Evaluationsbericht zur Modernisierung des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. Michael Oppermann beklagt „wenig Erkenntnisgewinn“ und bilanziert: „Bericht geht an den eigentlichen Problemstellungen vorbei.“
Das Ende der Fünf-Jahres-Frist zur Evaluation der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist fast erreicht. Die Bundesregierung hat pünktlich ihren Evaluationsbericht vorgelegt. Dieser bringt nach Einschätzung des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) insgesamt wenig Erkenntnisgewinn. So heißt es dort unter anderem: „Eine zentrale Erkenntnis der Evaluation ist, dass die vorhandene Datenlage zur Bewertung des Umsetzungsstands beim § 64c PBefG derzeit unzureichend ist.“ Positiv hebt der Bundesverband aber hervor, dass in einem Exkurs das Betreibermodell ÖPNV-Taxi Eingang in den Bericht gefunden hat. Dies unterstreiche die große Bedeutung des Taxigewerbes auch im Bereich der Poolingverkehre und zeige auf, dass hier große Potenziale liegen.
Insgesamt stellt BVTM-Geschäftsführer Michael Oppermann dem Bericht aber mit außergewöhnlich kritischen Worten ein geradezu vernichtendes Zeugnis aus: „Der Evaluationsbericht der Bundesregierung ist ein Offenbarungseid. Auf insgesamt 205 Seiten kommt die Bundesregierung nach fünf Jahren zu der Erkenntnis, dass ihr die Daten fehlen, um die Auswirkungen ihres Gesetzes valide zu beurteilen. An den eigentlichen Problemstellungen im Markt geht der Bericht zudem komplett vorbei, denn das Spannungsfeld zwischen Plattformen auf der einen und dem Taxigewerbe auf der anderen Seite – schon bei der Reform 2021 der wesentliche Punkt der Auseinandersetzung – wird gar nicht beleuchtet.“
Das PBefG war 2021 nach langem politischem Ringen novelliert worden: Der Bundestag beschloss die Reform am 5. März 2021, ihre wesentlichen Teile traten zum 1. August desselben Jahres in Kraft. Mit der Novelle wurden unter anderem der Tarifkorridor für Taxis, die Möglichkeit kommunaler Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen sowie mit dem gebündelten Bedarfsverkehr eine dritte „Verkehrsart“ eingeführt. Schon zum vierten Jahrestag des Gesetzes hatte der BVTM eine ernüchternde Bilanz gezogen: Außer den Taxi-Festpreisen sei in der Praxis kaum etwas von den neuen Regeln angekommen. Dass die Bundesregierung nun einen Evaluationsbericht vorlegt, ist gesetzlich vorgegeben: Paragraf 66 PBefG verpflichtet das Bundesverkehrsministerium, die Wirkung der Novelle fünf Jahre nach deren Inkrafttreten zu evaluieren.
Zusätzlichen politischen Druck hatte zuvor bereits das Abgeordnetenhaus von Berlin aufgebaut, der Stadt, die mit München und dem Ballungsraum Köln/Ruhrgebiet am stärksten vom Mietwagenproblem betroffen ist: Auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU und SPD forderte das Landesparlament den Berliner Senat einstimmig auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Rahmen der PBefG-Evaluierung nötige Anpassungen im Gesetz sowie in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vorgenommen werden. Zu den Forderungen, die die Handschrift von Tino Schopf tragen, zählten unter anderem ein öffentlich einsehbares, zentrales Register konzessionierter Mietwagenunternehmen, eine Konkretisierung der Voraussetzungen für eine Gefährdung öffentlicher Verkehrsinteressen in § 51a PBefG, die Ausweitung der behördlichen Aufsicht nach § 54 PBefG auf app-basierte Vermittlungsplattformen, digitale Übermittlungspflichten für deren Fahrtendaten nach § 54a PBefG, vom Bundesministerium zu erarbeitende „Allgemeine Grundsätze zum PBefG“ sowie die Streichung der Ausnahmemöglichkeit von der Wegstreckenzählerpflicht für plattformbasierten Mietwagenverkehr in der BOKraft.
Gleichzeitig mit der Vorlage des Evaluationsberichts durch die Bundesregierung hat der BVTM gestern ein Positionspapier für Anpassungen am Rechtsrahmen vorgestellt. Oppermann: „Wir brauchen endlich klare Verhältnisse. Seit der Reform sind fünf Jahre vergangen, und noch immer sind die neuen Regeln auf der Straße nicht vollständig angekommen. Der Gesetzgeber muss nochmal nachsteuern, um seiner Reform von 2021 zu voller Wirksamkeit zu verhelfen.“
In dem Acht-Punkt-Papier mit dem Titel „Klare Verhältnisse bei Taxi und Mietwagen“ fordert der Bundesverband zunächst eine schärfere Abgrenzung der beiden Verkehrsformen: Wer Fahrgäste ad hoc befördere, benötige eine Taxigenehmigung samt Tarif-, Betriebs- und Beförderungspflicht, alle anderen Geschäftsmodelle seien dem Mietwagen zuzuordnen. Beim Instrument der Mindestbeförderungsentgelte sieht der Verband weiterhin Konkretisierungsbedarf: Zwar erlaube das PBefG deren Festlegung zum „Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen“, doch mache gerade dieser unbestimmte Rechtsbegriff es Kommunen schwer, die Einführung rechtssicher zu begründen. Als Orientierung verweist der BVTM auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig, wonach es bereits ausreicht, dass „eine nachvollziehbare Tatsachenbasis dafür, dass ohne Tätigwerden mit einiger Sicherheit eine Beeinträchtigung von öffentlichen Verkehrsinteressen eintreten würde“ – dieser Maßstab solle künftig ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen werden.
Zudem fehle bislang ein Referenzwert für die Höhe der Entgelte selbst: „Kommunen haben ein Werkzeug, aber keine Bedienungsanleitung. Sie brauchen einen Regelfall, an dem sie sich orientieren können“, heißt es im Positionspapier. Um die Einführung in der Praxis voranzubringen, soll zudem eine Befassungspflicht für Großstädte verankert werden: „Manchmal hilft es, wenn man weiß, was von einem erwartet wird. Deshalb wollen wir, dass alle Großstädte […] sich obligatorisch mit dem Thema Mindestbeförderungsentgelte befassen müssen und diese einführen ‚sollen‘. […] ‚Soll‘ statt ‚Kann‘ für Großstädte schafft Klarheit.“
Weitere Forderungen betreffen eine verbesserte Anwendbarkeit der PBefG-Instrumente für kommunale Behörden, eine flächendeckende, verpflichtende Kartenakzeptanz im gesamten Gewerbe sowie einheitliche bundesweite Standards bei Festpreisen.
Auch zu autonomen Fahrzeugen bezieht der Verband Stellung: „Die Robotaxis kommen. Sie sind keine Bedrohung für das Taxigewerbe, sondern eine Weiterentwicklung – wenn auch die Robotaxis nach den Taxiregeln spielen“, heißt es im Papier; sie sollten kommunal über Kontingente, Tarife und Bediengebiete steuerbar sein.
Fazit des BVTM: „Es braucht keine grundlegende, weitere Novelle des Personenbeförderungsrechts. Vielmehr muss es jetzt darum gehen, die 2021 beschlossenen Ideen und Regeln so nachzubessern, dass sie auch in der Realität ankommen“, erläutert Oppermann. Wörtlich heißt es hierzu im Positionspapier: „Schon durch wenige, minimalinvasive Verbesserungen ist es möglich, dem Grundgesetz der Mobilität zu mehr Wirkung zu verhelfen. Die vorgeschlagenen Veränderungen verbessern deutschlandweit spürbar das Leistungsangebot für die Fahrgäste, schaffen Klarheit für die Unternehmen und geben den Kommunen mehr Souveränität in der Gestaltung des Mobilitätsangebots.“ ar
Beitragsbild: Titelseiten eines Teils des Evaluationsberichts (BAST) und das Positionspapiers (BVTM); Collage: Taxi Times






