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Weitere Taxitarifänderungen mit Sonderregelungen

von Axel Rühle
12. August 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Überblick: Angepasste Taxitarife, eingeführte Fest- und Mindestpreise

Auch in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben mehrere Landkreise und Städte ihre Taxitarife seit Jahresbeginn angehoben oder planen dies noch in diesem Jahr. Besonderheiten: Vier Degressionsstufen, 10 Euro Fehlfahrt-Pauschale, Wurstmarkttage und 50-kg-Mindest-Gepäckmitnahmepflicht.

Die Taxi-Times-Übersicht „Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand“ wird laufend aktualisiert, wobei bei weit über 600 Taxitarifen in Deutschland und Österreich nahezu täglich irgendwo ein Taxitarif angepasst wird. Da die Seite sowohl von Taxiunternehmen als auch von Behörden genutzt wird, erhält unsere Redaktion inzwischen häufig Hinweise auf Aktualisierungen von Taxiunternehmern und Fahrern, von Verbänden und auch von Genehmigungsbehörden, so beispielsweise von Behörden aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und dem Landkreis Verden/Aller, von Zentralenchefs aus Hannover und Lippstadt, einem Taxiunternehmer aus Amberg und einem Taxi-Times-Adventskalender-Gewinner aus Sindelfingen.

Einige Tarifanpassungen gab es dieses Jahr unter anderem in Sachsen-Anhalt. Im Landkreis Harz gilt seit dem 15. Februar 2026 ein neuer Taxitarif mit einem Anfangs-Kilometerpreis von 3,90 Euro, ab dem 6. Kilometer 2,90 Euro. Zudem wurde hier eine weitere, außergewöhnliche Degressionsstufe eingeführt: Ab dem 26. Kilometer sinkt der Kilometerpreis ein zweites Mal, wenn auch nur um 20 Cent.

Im Landkreis Börde tritt zum 1. Oktober eine bereits beschlossene Änderungsverordnung in Kraft – die letzte Anpassung liegt hier gut sechs Jahre zurück. Strukturell neu ist außerdem die erstmalige Einführung einer Kilometerdegression ab dem sechsten Kilometer, die die bisherige Fassung nicht kannte.

Auch in weiteren sachsen-anhaltischen Tarifordnungen, die in den vergangenen Jahren aktualisiert wurden, finden sich ungewöhnliche Detailregelungen. Der Landkreis Stendal etwa berechnet bei Nichtantritt einer Fahrt den doppelten Grundbetrag und listet einen expliziten Katalog von Gründen auf, bei denen keine Wartezeit berechnet werden darf – etwa technischer Mangel, Unfall, gesetzliche Hilfeleistung oder eine Polizeikontrolle.

Der Landkreis Mansfeld-Südharz wiederum verpflichtet Taxiunternehmen ausdrücklich dazu, auch bei voller Fahrzeugbesetzung mindestens 50 Kilogramm Gepäck befördern zu können, und schreibt für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets eine Preisuntergrenze vor: Der Gesamtpreis darf nicht günstiger sein als eine Fahrt nur bis zur Gebietsgrenze. Auch der Tarif der Landeshauptstadt Magdeburg berechnet bei Nichtantritt stattdessen eine einheitliche Pauschale von 10,00 Euro.

Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld tritt die nächste Tarifänderung am 24. August in Kraft. Der dortige Tarif hat sogar vier Degressionsstufen (Änderung des Kilometerpreises bei Kilometer 2, 5 und 10). Fehlfahrten bekommen eine Pauschale.

In Niedersachsen haben die kreisfreie Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg ihre Taxitarife zum 1. April 2026 gemeinsam novelliert. Auf Basis einer Zweckvereinbarung aus dem Jahr 2006 beschließt der Rat der Hansestadt formal beide Verordnungen zugleich, so dass Stadt und Landkreis durchgehend identische Entgelte haben. Für den Landkreis Nienburg/Weser berichtete die lokale Presse von einem gestiegenen Grundpreis Anfang 2026; die zugrundeliegende Verordnung selbst ist online noch nicht zugänglich, weshalb diese Angabe unbestätigt bleibt. Auch für den Landkreis Schaumburg und für Stadt und Landkreis Göttingen kündigt die Presse für Herbst 2026 Erhöhungen an, die aber noch nicht durch einen Kreistags- oder Ratsbeschluss samt Veröffentlichung im Amtsblatt bestätigt sind.

Deutlicher als bisher hervorgehoben haben wir in der Tarifübersicht die Sonderstellung der Landeshauptstadt Hannover innerhalb der Region Hannover, einem „Kommunalverband besonderer Art“ auf Landkreisebene, von denen es bundesweit nur drei gibt. Hier wurden beide Tarife im August letzten Jahres zuletzt angepasst.

In Rheinland-Pfalz hat die Stadt Trier ihre Taxitarifverordnung zum 1. August 2026 erneuert und die bisherige Fassung von 2022 abgelöst. Neben dem Standardtarif I existiert ein eigener Tarif II für Großraumtaxis und rollstuhlgerechte Fahrzeuge mit deutlich höherem Grundpreis von 11,00 Euro sowie ein Tarif III speziell für Krankenfahrten mit einem Festpreis-Kilometersatz von 3,50 Euro ohne Staffelung. Die Verordnung führt außerdem einen Tarifkorridor ein (§ 2a): Bei vorheriger Bestellung, etwa telefonisch oder per App, dürfen Festpreise vereinbart werden, die höchstens 20 Prozent über und 5 Prozent unter dem Tarif I (ohne Wartezeit) liegen. Anfahrten sind in diesem Korridor kostenfrei. Sehr detailliert ist zudem die Regelung der Anfahrtskosten außerhalb des „engeren Stadtgebiets“: Statt eines einheitlichen Kilometersatzes listet die Verordnung für über 20 benannte Ortsteile und Stadtrandlagen jeweils einen eigenen Pauschalbetrag auf, von 3,50 Euro etwa für Tarforst oder die Universität bis zu 15,00 Euro für Ehrang Heide oder Quint; nur für nicht gelistete Orte gilt ersatzweise ein Kilometersatz von 2,00 Euro.

Im Landkreis Bad Kreuznach gilt seit dem 1. Juni 2026 ein neuer Tarif. Die zum Kreis gehörende Stadt Bad Kreuznach hat einen eigenen Tarif (mit eigenem Pflichtfahrgebiet), der zuletzt 2018 geändert wurde.

In der Tarifgemeinschaft der Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis ist zum 1. April 2026 eine neue Fassung in Kraft getreten. Die amtliche Verordnung selbst war nicht einfach auf jeder der vier Landkreis-Portale abrufbar; die konkreten Beträge sind beispielsweise für den Landkreis Altenkirchen bislang hauptsächlich über die Taxiunternehmerseite des VDV-Vorstandsmitglieds Uwe Bischoff in Erfahrung zu bringen – eine Ausnahme in unserer Übersicht, in der wir üblicherweise nur amtliche Seiten verlinken.

Die Stadt Andernach hat die Änderung ihrer Taxentarifordnung am 29. April 2026 bekanntgegeben. Eine typische Schwierigkeit, mit der unsere Redaktion des Öfteren konfrontiert ist: Aus der auf der städtischen Website vorliegenden Lesefassung lässt sich das exakte Datum des Inkrafttretens nicht zweifelsfrei ablesen, da der Inkrafttreten-Paragraf offenbar nicht redaktionell an die neue Fassung angepasst wurde und noch den Wortlaut der vorherigen Änderung zeigt. Um möglichst kein vermutetes Datum anzugeben, haben wir hier nur die Jahreszahl 2026 genannt.

Der Landkreis Bad Dürkheim hat seine Tarife zum 1. August 2026 angepasst. Bemerkenswert ist hier eine schon länger geltende Sonderregelung für die amtlich festgesetzten Wurstmarkttage: An diesen Tagen dürfen ausnahmsweise alle Taxi- und Mietwagenunternehmen des gesamten Landkreises ihre Fahrzeuge in Bad Dürkheim bereitstellen, nicht nur die ortsansässigen Betriebe. Für Weinfeste und sonstige Veranstaltungen sieht die Verordnung zudem ein eigenes Sondergenehmigungsverfahren mit Kennzeichnungsplaketten an der Windschutzscheibe vor. ar

Beitragsbild: Collage Taxi Times

 

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Axel Rühle

Der Berlin-Insider ist Funkkurs-Dozent und ursprünglich Stadtplaner. Seit 1992 ist er im Besitz eines Personenbeförderungsscheins und immer wieder auch im Taxi anzutreffen. Inhaltlich betreut er in Wort und Bild alle Themen rund um die Taxi Times Berlin.

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