Nach Kritik an Rechtsverstößen und dubiosen Praktiken am Taxistandplatz vor dem Wiener Hauptbahnhof gibt die Zentrale Taxi 40100 Touristen Tipps. Eine Redakteurin eines Stadtmagazins testete die Zustände selbst.
Rund eine Woche nach den ersten Berichten über die Zustände am Taxihalteplatz vor dem Wiener Hauptbahnhof hat sich die größte Wiener Taxivermittlung zu Wort gemeldet. In einer Aussendung vom 19. August distanziert sich Taxi 40100 ausdrücklich von den kriminellen Fahrern: „Praktiken wie diese schaden nicht nur dem Taxigewerbe, sondern der gesamten Stadt“, stellt Generalsekretärin Eveline Hruza klar. Wer am Hauptbahnhof unmittelbar am Standplatz einsteige, solle auf eine Fahrt zum Taxameterpreis bestehen. Ein am Fahrzeug genannter Pauschalpreis sei „ein deutliches Warnsignal“. Hruza betont: „Kein Lenker darf einen frei erfundenen Fantasiepreis als Fixpreis verkaufen.“ Im Zweifel rät sie zur Vorabbestellung mit der App oder per WhatsApp, bei der ein fixer und fairer Preis vereinbart werde. Fahrgäste dürften ihr Taxi zudem selbst auswählen und müssten eine inoffizielle Zuteilung durch Personen am Standplatz nicht hinnehmen.
Rechtlich zulässig sind Fixpreise in Wien ohnehin nur bei vorbestellten Fahrten, und auch dort dürfen sie höchstens 20 Prozent nach oben oder unten vom offiziellen Taxitarif abweichen – was bei der außergewöhnlichen Tarifstruktur des Bundeslandes ein kleines Rechenkunststück bedeutet. Online-Medien, die mit eigenen Recherchen zu überhöhten Fixpreisen am Hauptbahnhof den Stein ins Rollen gebracht hatten, ordneten die Reaktion von Taxi 40100 in einem Folgeartikel ein: Vor allem Touristen werde am Standplatz mitunter der dreifache Preis abverlangt. Bisherige Kontrollen durch die Stadt Wien und „Taxi-Innung“ der Wirtschaftskammer hätten daran bislang wenig geändert.
Wie sehr sich die kritisierten Praktiken offenbar etabliert haben, zeigt ein Selbstversuch des Wiener Stadtmagazins „Falter“. Eine Redakteurin begab sich am 11. August zum Taxistandplatz am Hauptbahnhof und wollte sich, wie von Taxi 40100 nun offiziell empfohlen, ihr Taxi selbst aussuchen. Der erste angesprochene Fahrer winkte ab und verwies sie an einen Mann auf der anderen Straßenseite, der die Fahrgäste den Wagen zuteilte – ein klarer Hinweis auf unlautere Machenschaften. Das ihr zugewiesene Großraumtaxi verlangte pauschal 20 Euro, kaum mehr als die 19,60 Euro, die die 40100-App für dieselbe Strecke veranschlagte. Ein Taxameter hatte das Taxi laut Fahrer nicht.
Erst der letzte in der Reihe am Südportal des Hauptbahnhofs nahm sie mit ordnungsgemäß eingeschaltetem Taxameter mit. Der Lenker erklärte, seine Kollegen würden gezielt auf Touristen warten, weil sich bei ihnen 30 bis 35 Euro für dieselbe Fahrt verlangen ließen: „Solche Taxifahrer ruinieren unseren Ruf.“ Konkrete Belege für eine organisierte kriminelle Struktur hinter der Masche fand Falter bei ihrem Test nicht, „fragwürdig“ seien die beobachteten Methoden aber allemal, hieß es im Fazit der Redakteurin.
Ein Taxi ohne Taxameter bedeutet in Österreich nicht automatisch einen Rechtsverstoß. Auf der Informationsseite der Wirtschaftskammer zur Wiener Landesbetriebsordnung (LBO) in ihrer aktuellen Fassung vom 1.1.2024 heißt es im Abschnitt „Taxameter“: „In Fahrzeuge, die ausschließlich für Pauschalfahrten genutzt werden, braucht kein Taxameter eingebaut werden.“ In diesen muss dann auch kein Tarifausdruck, dafür allerdings eine eidesstattliche Erklärung mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitgeführt werden, „die besagt, dass das Fahrzeug ausschließlich für Pauschalfahrten genutzt wird“. Im Abschnitt „Kennzeichnung der Fahrzeuge“ heißt es außerdem: „Fahrzeuge, die ausschließlich für Pauschalfahrten genutzt werden und die mit keinem Taxameter ausgestattet sind, dürfen nicht mit einem Taxischild gekennzeichnet werden.“ In Paragraph 13, Absatz 2, Nr. 1 der LBO heißt es wiederum: „Die Standplätze dürfen nur mit Fahrzeugen bezogen werden, die mit einem beleuchteten Taxischild (§ 6 Abs. 1) gekennzeichnet und mit einem funktionierenden Taxameter (§ 5 Abs. 1 und 3) ausgestattet sind.“ Folglich hätte der Lenker, dessen Auto angeblich kein Taxameter hatte, sich nicht auf dem Halteplatz bereithalten dürfen. In Absatz 3 heißt es außerdem: „Der Fahrgast darf ein beliebiges Fahrzeug aus der Reihe wählen.“ Die Lenker, die die „Falter“-Redakteurin bei ihrem Experiment antraf, begingen also alle mit Ausnahme des letzten in der Reihe verschiedene Rechtsverstöße.
Die Wiener Stadtverwaltung, die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB), die Wirtschaftskammer und die Polizei sind sich der Vorwürfe unterdessen bewusst. Die Taxi-Innung spricht von einzelnen Verstößen durch „schwarze Schafe“. Die meisten Fahrer hielten sich an die Regeln. Die Polizei kontrolliert den Standplatz nach eigenen Angaben gezielt. ÖBB, Behörden und Wirtschaftskammer prüfen zudem bauliche Maßnahmen. Ein Sprecher des Rathauses kündigte für das Taxigewerbe hochwertigere Ausbildungen, strengere Prüfungsstandards, moderne digitale Kontrollinstrumente und höhere Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Fahrzeuge an. Ob und wann diese Ankündigungen die Zustände am Hauptbahnhof tatsächlich verändern, ist offen.
Anlass der aktuellen Diskussion waren Vorfälle, über die auch Taxi Times berichtet hatte. Dabei ging es um Berichte von Fahrgästen über deutlich überhöhte Fixpreise, verweigerte Fahrten und eine offenbar inoffiziell tätige Zuteilerin am Taxistandplatz vor dem Hauptbahnhof. Der Wiener FPÖ-Gemeinderat Thomas Kreutzinger forderte wirksamere Kontrollen und brachte eine Schranken- oder Polleranlage mit Zufahrtsregelung über den Taxilenkerausweis ins Spiel. Die Polizei erklärte hingegen, ihr sei keine Häufung strafrechtlich relevanter Sachverhalte im Zusammenhang mit Taxiunternehmen bekannt. ar
Beitragsbild: Taxis in Wien, Symbolfoto: Axel Rühle





