Im August 2026 regte der Referentenentwurf des Kassenpflichtgesetzes viele Gemüter der Branche auf, da dort vermeintlich wieder einmal Plattformen und Taxigewerbe mit zweierlei Maß gemessen wurden. Gleichzeitig besteht die TSE-Pflicht nun seit mehr als einem halben Jahr und viele Unternehmen möchten nun auch Erfolge sehen. Branchenkenner Edo Diekmann gab dazu beim Niedersächsischen Taxi-und Mietwagentag in Bad Nenndorf aus der Sicht eines Finanzexperten einen Einblick und hatte auch einiges „lotteriehaftes“ zur künftigen Änderung der Belegpflicht zu berichten.
Ein Höhepunkt beim Nedersächsischen Taxi-und Mietwagentag war der von vielen mit Spannung erwartete Vortrag von Edo Diekmann zum Thema der TSE-Umsetzung in Taxis und Mietwagen. Diekmann war lange Jahre im Landesamt für Steuern in Niedersachsen mit der Organisation von Betriebsprüfungen betraut und hegt parallel ein Faible für Kassen und Taxameter. Auch als Pensionär kann er davon noch nicht lassen und hilft dem Taxi- und Mietwagengewerbe immer wieder dabei, die vielfältigen gesetzlichen Regelungen um das Thema Kasse einzuordnen.
Viele der Teilnehmer des Taxitages waren dabei zunächst vor allem daran interessiert, welche TSE-Kontrollen die Finanzbehörden bereits auf den Weg gebracht haben. Immerhin können die Behörden jetzt problemlos sämtliche als Taxi- oder Mietwagenunternehmen gekennzeichneten Unternehmen aufrufen und dahingehend überprüfen, ob diese ihren Meldepflichten bezüglich der verbauten Hardware nachgekommen sind. Immerhin: Es gab es in verschiedenen Regionen entsprechende Aktivitäten.

Einerseits konnte Diekmann viele Gemüter der ehrlich agierenden Taxiunternehmer beruhigen. Er wies darauf hin, dass die Finanzämter schon beim ersten Verstoß gegen die Umsetzungspflichten entweder ein Bußgeld in dreistelliger Höhe verhängen oder zumindest eine Verwarnung aussprechen können. Rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen ab 200 Euro sind dann parallel meldepflichtig an das Gewerbezentralregister mit dem Effekt, dass so die Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage steht. Andererseits benannte Diekmann aber die Personalressourcen der Finanzbehörden, die den Traum einer aus der TSE-Pflicht resultierenden Prüfungsgerechtigkeit für einige doch wieder zerplatzen ließ.
Aber auch Diekmann hatte Fragen mitgebracht, denn – ähnlich wie viele Unternehmen – fragt auch er sich immer noch, wie die TSE denn in der Praxis gehandhabt wird. Was passiert mit nicht tarifpflichtigen Krankenfahrten oder Festpreisfahrten innerhalb eines Tarifkorridors? So vielfältig wie das Gewerbe sind hier auch die Lösungen, oftmals natürlich abhängig davon, welche Hardware und welche Vermittlungssoftware im jeweiligen Betrieb kombiniert wird.
Zwei Mitarbeiter von Hale, die als Aussteller anwesend waren, verwiesen zur möglichen Alltagspraxis dazu unter anderem auch auf YouTube als gute Quelle für detaillierte Erklärungen zu den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten. So lässt sich dort beispielsweise auch ein sehr lehrreiches Video darüber finden, wie sich der MCT07-Taxameter mit der automatisierten Festübermittlung von Taxi.de so nutzen lässt, dass eine unternehmerische Nachbearbeitung der Fahrten im Hale-Datencenter obsolet wird.
In seinem eigentlichen Vortrag kam Diekmann dann zu zwei wichtigen Ergebnissen aus dem neuen Kassenpflichtgesetz, welches die Bundesregierung drei Tage zuvor beschlossen und damit auf den Weg der parlamentarischen Diskussion gebracht hatte. Zum einen müssen Mietwagen, die bislang vom Wegstreckenzähler (WSZ) befreit waren, ab dem 1.1.2029 einen Wegstreckenzähler verbauen. Nach der Gesetzesbegründung wird geschätzt, dass 30.000 betroffene Mietwagen einen WSZ nebst TSE einzubauen haben. Ärgerlich sei dabei, dass auch Krankenfahrdienste wohl ausnahmslos von dieser Pflicht betroffen seien, während plattformbasierte Mietwagen immer noch die Chance auf Ausnahmereglungen hätten. Allerdings wird in der Abgabenordnung nach wie vor darauf hingewiesen, dass Befreiungen möglich sind. Welche Sachverhalte darunter fallen können, ist im Vorfeld schwer einzuschätzen.
Der zweite Punkt betrifft die Belegpflicht. Bisher gab es eine gesetzliche Sonderregelung für die Belegerteilungspflicht im Taxi und für Mietwagen. Diese Regelungen widersprachen nach Diekmanns Ansicht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, da Fahrzeuge mit vorhandenem Drucker höheren bürokratischen Regelungen unterworfen waren als Fahrzeuge ohne Belegdrucker. Der aktuelle Gesetzesentwurf schafft die beiden Erleichterungsregelungen nun zum 01.01.2028 ab. Damit gilt für Taxi und Mietwagen die gleiche Regelung wie für „normale“ Kassen und der digitale Bon soll möglichst zum Regelfall werden. Kunden müssen den digitalen Beleg jedoch nicht annehmen oder abrufen.
Genau bei diesem Punkt hat Diekmann Bedenken. Denn so sinnvoll aus Sicht der Steuerverwaltung die Bereitstellungspflicht für den elektronischen Beleg auch sei, erscheine deren Umsetzung zum Jahreswechsel 2027/2028 doch sehr ambitioniert. Er hätte kein Problem mit einer nötigenfalls auch mehrjährigen Umstellungsphase. Die bisherige „Belegangebots-Kultur“ bei Verkäufen/Dienstleistungen im niedrigen Eurobereich hält er für stark ausbaufähig. In dieser Form, nämlich dass es einen Beleg nur aufgrund ausdrücklichen Kundenwunsches gibt, sei dies noch keine Sicherheitssäule für eine sichere Kassenführung.
Diese zeitliche Umstellungsphase könnte man dabei mit einer Beleglotterie ergänzen, schlug Diekmann vor, eine Idee, die schon in diversen Staaten wie beispielsweise Portugal, Kroatien oder Malta realisiert ist. Auch Österreich war kurz davor, diese Lotterie zum Oktober 2026 einzuführen. Das Finanzministerium habe jedoch kalte Füße bekommen, als der Boulevard titelte: „Auf Kosten der Steuerzahler werden 4 Millionen Gewinne für die Beleglotterie ausgeschüttet.“ Dabei müsse man solche Schlagzeilen eigentlich aushalten können und den Medien einfach nur die Sinnhaftigkeit der Beleglotterie erklären – die es doch vielfach in Europa gäbe.
Wie funktioniert eine Beleglotterie? Um einen Anreiz dafür zu setzen, dass Konsumentinnen und Konsumenten beim Bezahlen eine Rechnung verlangen, wird für einen begrenzten Zeitraum eine Lotterie angedacht. Als Los sollten ordentliche Belegausdrucke oder ein elektronischer Beleg dienen, die die Teilnehmer zuvor für einen beliebigen Einkauf erhalten haben und über eine spezielle App für die Gewinnverlosung einreichen können. Monatlich können dann beispielsweise 100 Gewinnerinnen und Gewinner gezogen werden, die jeweils 2.500 € erhalten sollten.
Zusätzlich wären für Österreich zweimal jährlich Bonusziehungen mit zwei Gewinnen zu je 250.000 € möglich gewesen. Die Preise sollen von Steuern und Abgaben befreit sein. Teilnehmen können dabei alle volljährigen Personen, die geeignete Kassenbelege einreichen. Leider konnte diese Idee auch noch keine Mehrheiten in Deutschland mobilisieren – sie scheint vielen nicht seriös genug für den Umgang mit Steuergeldern zu sein. Eigentlich schade, denn Gewinnträume können seit jeher viele Menschen positiv begeistern.
Diekmann klärte in seinem spannenden Vortrag viele Punkt aus dem Steuerdschungel für die Teilnehmer nachvollziehbar auf. Zudem ließ er durchblicken, dass auch er als ehemaligem Teil des Systems bei weitem nicht alle Entscheidungen aus Berlin für wirklich zweckdienlich hält. Da es aus Branchensicht in dieser Form leider nur den einen Edo Diekmann gibt, bleibt daher zu hoffen, dass er seine Begeisterung für seine Themen noch möglichst lange beibehält und das Gewerbe auch immer wieder mal daran teilhaben lässt.
Beitragsfoto: Symbolbild: Konnten sich bislang die klassischen Mietwagen vom Wegstreckenzähler befreien lassen, ist das in Zukunft nicht mehr möglich. Quelle: KI-generiert






