Zum letzten Urteil des Verwaltungsgerichts München meldet sich nicht nur das Taxigewerbe zu Wort, sondern auch ein neuer Verband, der etwas Grundlegendes nicht verstanden hat.
Man kennt die Argumente der Plattformvermittler zu genüge. „Mobilität für Alle“ und „PBefG modernisieren“. Diese Forderungen werden dann auch von sogenannten Verbänden in den Medien und gegenüber der Politik gebetsmühlenartig wiederholt. War es bislang zuvorderst Wirfahren.de, vertreten von Thomas Mohnke, der zugleich auch als Uber-Generalunternehmer in Deutschland agiert, hat jetzt auch Bolt sich einen Bundesverband „zugelegt“.
Der „Bundesverband der Personenbeförderung“, kurz BVPB, hat mit Miran Ali als Vorstand den Generalunternehmer von Bolt hinter sich. Ali ist bekannt als Geschäftsführer der Mars Holding GmbH, welche hinter vielen von Bolt vermittelten Mietwagen steckt. Was dem Anschein nach als Gewerbevertretung auftritt, ist also aller Wahrscheinlichkeit nach ein interessengesteuerter Lobbyismusverband, dem nicht (nur?) der einzelne Fahrer oder der Mietwagenunternehmer am Herzen liegt, sondern (zuvorderst?) die Interessen von Bolt.
Dieser Verein hat im Zuge des Gerichtsurteils rund um das Münchner Mindestbeförderungsentgelt (MBE) eine Pressemitteilung in Umlauf gebracht, deren Thesen und Zahlen bedauerlicherweise auch in einer dpa-Meldung ungeprüft wiedergegeben wurden. Dass Taxi Times mit einem kritischen Auge einen Blick auf diese Pressemitteilung wirft, ist selbstredend. Neben den bereits gewohnten Floskeln und Worthülsen oder Zahlen, die ohne einen direkten Zusammenhang nicht bewertbar sind, sticht ein Punkt ganz besonders hervor, denn er enttarnt, was Bolt von seinen angeschlossenen Mietwagenunternehmen erwartet und gibt damit indirekt zu, Sozialdumping und nicht auskömmliche Bezahlung als Standard vorauszusetzen.
Konkret werden die Fahrpreise vor Einführung des Mindestbeförderungsentgelt mit denen nach der Einführung verglichen. Für eine Fahrt vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen Franz-Josef-Strauß nennt Bolt einen Fahrpreis in Höhe von 39 Euro vor der Einführung des MBE und mit MBE 106 Euro. Eine Strecke, die laut der aktuellen Taxitarifordnung das Taxi günstiger fährt. Die Tour kostet zum Festpreis mit dem Taxi 96 Euro. Der von Bolt angegebene aktuelle Preis in Höhe von 106 Euro bedeutet allerdings nicht, dass die Fahrten vom Fahrtenvermittler auch teurer angeboten werden können. Zur Erinnerung: Bolt nutzt Surge-Pricing, setzt also ein höheres Beförderungsentgelt bei hoher Nachfrage an.
Viel interessanter ist aber der niedrigere Preis. Für 39 Euro hatte Bolt bislang die Fahrten angeboten und zugleich mit dem Vergleich deutlich gemacht, wo man wieder hinmöchte. Für 39 Euro wird eine Fahrt von rund 40 Kilometern (einfacher Weg) angeboten, der im besten Fall zwischen 35 Minuten und einer Stunde reine Fahrtzeit beansprucht. Von dieser Fahrt muss der Mietwagenunternehmer nicht nur den Fahrer bezahlen, sondern auch die KFZ-Steuer, die Wartung, TÜV und Abgasuntersuchung, die Bolt-Provision in Höhe von 25 Prozent und natürlich die spezielle Mietwagenversicherung. Allein mit den reinen Fixkosten ist es auch nicht getan: Da sich Mietwagen nicht, wie Taxis, bereithalten dürfen, ist immer noch eine Anfahrt mit einzukalkulieren. Und auch wenn der Fahrer seinen Fahrgast am Flughafen abgesetzt hat, muss er noch dem Weg zu seinem Betrieb mit einkalkulieren (Rückkehrpflicht).

In konkreten Zahlen bedeutet das: Bei einem Fahrpreis von 39 Euro brutto bleiben dem Mietwagenunternehmer nach Abzug der Umsatzsteuer (19 Prozent) und der angenommenen Bolt-Provision (25 Prozent) lediglich 24,58 Euro Nettoerlös.
Für die rund 40 Kilometer lange Fahrt entstehen Kosten von insgesamt 26,61 Euro. Darin enthalten sind der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde, die Arbeitgeberabgaben sowie anteilige Kosten für Kraftstoff, Fahrzeugverschleiß, Leasing, Versicherung und Verwaltung.
Selbst wenn der Fahrer am Flughafen sofort einen Anschlussauftrag erhält und keine Leerfahrt zurückfahren muss, entsteht allein bei dieser Hinfahrt ein rechnerischer Verlust von 2,03 Euro.

Natürlich darf man auch nicht vergessen, dass für Mietwagen eine Rückkehrpflicht besteht und die Fahrer sich nicht am Flughafen bereitstellen dürfen. In der Kalkulation bedeutet das, dass bei einem angenommenem Rückweg (der Einfachheit halber wieder zum Münchner Bahnhof, denn irgendwo dort sollte sich der Betriebssitz befinden) der Unternehmer die Fahrt mit 28,64 Euro bezuschusst. Der Unternehmer erwirtschaftet also nur einen Verlust.
Zwei Gewinner gibt es dennoch: Einerseits der Fahrgast, der unglaublich günstig zum Flughafen gekommen ist – andererseits – wer hätte es gedacht – Bolt natürlich, denn die angenommene 25 prozentige Provision in Höhe von 8,19 Euro für den einfachen Weg wäre dennoch dort gelandet. Und nicht nur für diese Fahrt, sondern für viele Fahrten, denn bei diesen Preisen hat die App natürlich eine hohe Nachfrage. Bolt verdient so also sehr oft 8,19 €, während jeder einzelne Mietwagenunternehmer, der diese Fahrt ausführt, 28,64 Euro draufzahlen muss.
Natürlich geschehen auch hin und wieder mal Wunder und eine direkte Anschlussfahrt wird rechtzeitig vermittelt, dann sieht die Rechnung natürlich anders aus. Reich wird der Unternehmer aber auch jetzt nicht, denn das Ergebnis hat sich verdoppelt auf MINUS 4,06 Euro. Vermutlich sogar noch mehr, denn ohne Wartezeit wird der Fahrer nicht auskommen.
Eine Rechnung, die auch auf dem Papier seinen Wert behält. Für alle Menschen, die sich der Realität nicht verschließen wollen, ist das Ergebnis nicht nur offensichtlich, sondern auch ein deutliches Zeichen dafür, dass die Plattformen sich einen feuchten Kehricht um ihre Fahrer oder Unternehmer kümmern. Zuletzt hatte es sogar in München eine Demonstration vor einem Uber-Büro gegeben. Dort hatten Mietwagenunternehmer, deren Betriebe pikanterweise im Umland angesiedelt sind, gegen zu hohe Provisionszahlungen demonstriert. Letztlich wollen die Plattformvermittler im Wettbewerb bestehen und möglichst viele Kunden auf die App locken. Preisdumping ist immer dann notwendig, wenn der Wettbewerber mitdumpt. Das zeigen auch im Umkehrschluss die exorbitanten Preise, wenn eine sehr hohe Auslastung besteht (zum Beispiel dann, wenn es kein Taxi-Parallelangebot mehr gibt, weil die Taxler aufgeben mussten). Dann wird auch der Fahrgast, der sich so über die niedrigen Preise gefreut hat, plötzlich ausgenommen wie eine Festtagsgans und wird dann zwangsläufig ebenfalls auf die Verliererseite wechseln müssen.
Langfristig profitiert von diesem System also nur der Fahrtenvermittler, während der ausführende Mietwagenunternehmer zum dauerhaften Rechtsbrecher werden muss, denn das Überleben der Mietwagenunternehmer zu den von Bolt erwünschten billigen Fahrtentgelten ist nur möglich, wenn man den Staat und damit auch den Steuerzahler bescheißt und Sozialabgaben einbehält, oder bei der Arbeitszeit oder den Fahrzeugen schummelt.
Das zu verhindern ist wiederum Aufgabe der Politik und genau darum geht es bei der Festlegung von Mindestpreisen. Die Münchner Kommunalpolitiker haben das in der Mehrzahl längst erkannt und entsprechend gehandelt. Vielleicht sollte sich an ihnen auch der Münchner CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl ein Vorbild nehmen. Pretzl hatte im Oberbayerischen Volksblatt das Urteil als eine „deutliche Niederlage für die Stadt“ beurteilt und eine Lösung explizit mit den Plattformbetreibern gefordert. Wenn es Pretzel wirklich so wichtig ist, dass man mit einem Mietwagen für 39 Euro vom Hauptbahnhof zum Flughafen kommt, dann muss man sich die Frage stellen, ob er der richtige im Amt ist und die Werte der Christlich-Sozialen Union aufrichtig vertreten kann.
Auch den Fahrgästen sollte klar sein, dass sie unterm Strich deutlich mehr zahlen als nur den reinen Fahrpreis. Spätestens, wenn sie im Falle eine Unfalls, der von einem übermüdeten Fahrer verursacht wurde feststellen, dass der Wagen nicht als Mietwagen versichert ist, oder etwas weiter gedacht, wenn die Steuergelder dafür genutzt werden, um Aufstockern, die eigentlich Vollzeit arbeiten, das Portemonnaie zu füllen. Ein Dank gilt auch dem Bolt-nahem ‘Bundesverband der Personenbeförderung’ für seine ungeschminkte Offenlegung, welche Fahrpreise, wenn es nach den Plattformen ginge, als angemessen angesehen werden. sg
Siehe auch: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)
Beitragsfoto: Symbolbild: Wenn ein Mietwagen für 39 Euro vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen fährt, dann zahlt jemand drauf. Foto: KI generiert







