Zum Markteintritt der Uber-Mietwagen in Fulda hat der US-Konzern wie immer die Werbetrommel gerührt und der Lokalpresse seine Märchen erzählt, die brav weitererzählt werden. Kritik gibt es nur wenig.
Ein Kommentar von Axel Rühle
Die Großstädte in Deutschland hat Uber längst erobert – bis auf Hamburg, die einzige Großstadt, in der die Behörden wirklich effektiv arbeiten, so dass das auf Rechtsbruch bestehende Geschäftsmodell der Mietwagenfirmen, die im Auftrag der Plattformfahrdienste illegalen taxigleichen Verkehr ausüben, dort unterbunden wird. Heute ist Uber dabei, die sogenannten Mittelstädte zu fluten. Das sind Städte zwischen 20.000 und 100.000 Einwohnern, also praktisch alles zwischen Dorf und größerer Stadt.
Fulda ist eine typische Mittelstadt: knapp 66.000 Einwohner, größte Stadt und politisches wie kulturelles Zentrum der Region Osthessen und zehntgrößte Stadt des Bundeslandes. Seit Donnerstag können Kunden, denen Billigpreise wichtiger sind als Rechtsstaatlichkeit und seriöse Arbeitsverhältnisse, in Fulda Uber-Fahrten buchen. Von dem neuen Angebot wissen die Kunden unter anderem aus der Fuldaer Zeitung, die rechtzeitig von der PR-Maschine des kalifornischen Fahrdienstes gebrieft wurde und die Märchen, die Uber allen erzählt, unkritisch wiedergibt, wie so viele Medien. Mit Uber-Fahrten sind offensichtlich Mietwagenfahrten gemeint, wie am Aufmacherbild der Meldung zu sehen ist.
Immerhin werden auch die Bedenken des Taxigewerbes thematisiert, gleich in der Überschrift und dann nochmals in den letzten zwei Absätzen des Berichts. Andreas Müller, der zweite Vorsitzende des Vereins Taxi-Zentrale Fulda, bezeichnet den Markteintritt gegenüber dem Blatt als „Katastrophe“. Er fragt sich, wie die Mietwagenunternehmer angesichts der Kosten mit Uber-Fahrten überhaupt ausreichend Geld verdienen können – eine Frage, die längst beantwortet ist: üblicherweise durch Fahrerausbeutung, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug. Auch Taxiunternehmerin Maria Melillo-Lucas lehnt eine Zusammenarbeit mit Uber ab und bezweifelt, dass sich das Angebot durchsetzen wird. Dass die Zeitung beide zu Wort kommen lässt und ihre kritischen Aussagen wiedergibt, ist als kritisch im Vergleich zu manch anderem Lokalblatt zu würdigen.
Ansonsten aber darf Uber seine üblichen Werbebotschaften weitgehend unwidersprochen verbreiten. So berichtet die Zeitung von angeblich 50.000 Bestellversuchen, die Uber innerhalb von zwölf Monaten in Fulda registriert haben will, obwohl dort noch gar keine Fahrten angeboten wurden. Diese Zahl stammt ausschließlich vom Konzern. Wie sie zustande gekommen ist, wie viele verschiedene Nutzer dahinterstehen und wie viele davon tatsächlich eine Fahrt buchen wollten, bleibt offen. Auch wiederholte Preisabfragen oder erfolglose Versuche einzelner Nutzer könnten die Zahl in die Höhe treiben. Trotzdem wird sie als Beleg für eine große Nachfrage präsentiert.
Ebenso kritiklos übernimmt das Blatt die Behauptung, Uber wolle bestehende Mobilitätsangebote ergänzen und zusätzliche Möglichkeiten schaffen. Dabei stellt sich die Frage, welchen zusätzlichen Nutzen es (außer Dumpingpreisen für die Kundschaft) bringt, wenn Fahrgäste, die bisher ein Taxi bestellt hätten, künftig einen Mietwagen buchen. Zusätzliche Mobilität wird dadurch nicht entstehen, wohl aber zusätzlicher Konkurrenzdruck auf ein Gewerbe, das im Gegensatz zum Mietwagenverkehr einer Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht unterliegt.
Auch das Versprechen von Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler, den kooperierenden Unternehmen zusätzliche Aufträge und neue Zielgruppen zu verschaffen, bleibt ohne kritische Einordnung. Dass Uber an jeder vermittelten Fahrt saftig verdient, während die ausführenden Unternehmer sämtliche Kosten für Fahrzeuge, Personal, Kraftstoff und Versicherungen tragen, erklärt die Zeitung zwar in einem ergänzenden Infokasten. Welche Auswirkungen die Vermittlungsprovisionen auf die ohnehin knappen Kalkulationen haben, wird dagegen nicht hinterfragt.
Besonders bemerkenswert ist der Infokasten, mit dem die Redaktion ihren Lesern das Geschäftsmodell erklären möchte. Als entscheidenden Vorteil nennt sie, dass Uber keine eigene Fahrzeugflotte unterhalten müsse und seine Plattform deshalb leicht auf weitere Städte ausweiten könne. Das ist aus Sicht des Konzerns zweifellos ein Vorteil. Für die beauftragten Unternehmen und ihre Beschäftigten sieht die Rechnung allerdings anders aus.
Vollends zur Reklame wird die Berichterstattung bei den Fahrpreisen. Ohne eine nachvollziehbare Berechnung oder konkrete Vergleichsbeispiele behauptet die Zeitung, innerstädtische Fahrten dürften erfahrungsgemäß meist weniger als zehn Euro kosten. Ob sich mit solchen Preisen nach Abzug der Uber-Provision, der Fahrzeug- und Personalkosten, der Mehrwertsteuer von 19 Prozent sowie unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften wirtschaftlich arbeiten lässt, bleibt unbeantwortet. Dem Taxigewerbe, kritischen Politikern und Taxi-Times-Lesern ist die Antwort bekannt.
Vor allem aber fehlt eine Erklärung des entscheidenden rechtlichen Unterschieds zwischen Taxis und Mietwagen, die Rückkehrpflicht für Mietwagen nach Paragraf 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die der Bundesgerichtshof erst im Juni dieses Jahres erneut bestätigt hat.
Dass diese Vorschrift nicht nur theoretische Bedeutung hat, zeigen einzelne Erfahrungen anderer Städte. In Köln wurden bei 730 Mietwagenkontrollen im Jahr 2025 insgesamt 304 Verstöße gegen die Rückkehrpflicht festgestellt. Für Kölner Mietwagen leitete die Stadt 366 Bußgeldverfahren ein. Auch Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften sowie zweifelhafte Betriebssitze sind im Plattform-Mietwagengewerbe wiederholt Gegenstand behördlicher Ermittlungen und journalistischer Recherchen gewesen.
Von alledem erfahren die Leser der Fuldaer Zeitung nichts. Stattdessen wird ihnen erklärt, dass für Uber-Fahrten in Deutschland die gesetzlichen Vorgaben des Personenbeförderungsrechts gelten. Das ist zwar richtig, aber wenig aufschlussreich, solange nicht erläutert wird, welche Vorschriften das sind und wie häufig sie andernorts missachtet werden.
Nach Informationen der Zeitung soll zunächst ein bisheriger Taxiunternehmer mit sechs Fahrzeugen Uber-Fahrten in Fulda anbieten. Ob er nur Taxifahrten von Uber vermitteln lassen will (wohl kaum), ob er zusätzlich zu seinen Taxis auch Mietwagen angeschafft hat (schon eher) oder ob er komplett auf Mietwagen umzusteigen gedenkt (fraglich), geht aus dem Artikel nicht hervor. Ob er mit seinen Mietwagen die gesetzlichen Vorgaben einhält, wird sich erst zeigen. Hält er sich an Recht und Gesetz, geht er damit wahrscheinlich schnell pleite, tut er es nicht, kann er sich eine goldene Nase auf Kosten seiner Fahrer und der gesamten Gesellschaft verdienen, die Fahrten unfreiwillig mitbezahlt – in Form von mehr Steuern und höheren Krankenkassenbeiträgen. Deshalb wäre es interessant gewesen zu erfahren, wo sich sein Betriebssitz befindet, wie er die Rückkehrpflicht organisiert und wie er mit den angekündigten niedrigen Fahrpreisen wirtschaftlich arbeiten will.
Die Fuldaer Zeitung hätte also reichlich Gelegenheit gehabt, den Werbeversprechen des Konzerns einige unbequeme Fragen entgegenzusetzen. Stattdessen entsteht einmal mehr der Eindruck, Uber bringe vor allem günstige Preise, moderne Technik und zusätzliche Mobilität in eine Stadt, deren Taxigewerbe sich nun eben an die neue Konkurrenz gewöhnen müsse.
Umso wichtiger ist es, dass jede und jeder im Taxigewerbe selbst die Aufklärung übernimmt. Jeder Taxiunternehmer und jeder Taxifahrer ist gefragt, seine Kundschaft bei jeder passenden Gelegenheit darüber zu informieren, wie das Geschäftsmodell von Uber und Bolt funktioniert, welche Rechtsverstöße bei den angeschlossenen Mietwagenunternehmen nachgewiesen wurden und wer letztlich den Preis für vermeintlich besonders günstige Fahrten bezahlt, also den fehlenden Teil der Kosten, die durch die vom Fahrgast zu entrichtenden Dumpingpreise nicht gedeckt werden.
Jedem Uber- und Bolt-Kunden sollte bewusst gemacht werden, dass er der Gemeinschaft auf der Tasche liegt. Wer ein Smartphone beim Hehler kauft und dafür nur die Hälfte bezahlt, freut sich über das Schnäppchen, doch dass der niedrige Preis auf Kosten von uns allen zustande kommt und jemand durch die zugrunde liegenden Rechtsverstöße geschädigt wird, blendet er dabei aus. Der Vergleich macht deutlich, worum es auch beim Wettbewerb zwischen Taxis und Plattform-Mietwagen geht: Nicht der niedrigste Preis allein entscheidet über ein gutes Angebot, sondern auch die Frage, ob er unter rechtmäßigen und fairen Bedingungen zustande kommt. ar
Siehe auch: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)
Beitragsbild: Taxi Times








