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BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen – jetzt ist Berlin an der Reihe

von Jürgen Hartmann
3. Juni 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten.
8

Foto: Tom Buntrock

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Im mit Spannung erwarteten Urteil zur Wirksamkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen hat sich der Bundesgerichtshof heute klar positioniert. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen wertet den Richterspruch als Stärkung der Städte und Kommunen – und nimmt sofort die Stadt Berlin in die Pflicht. 

„Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags bei fehlendem grenzüberschreitendem Bezug nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt. Durchgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Rückkehrpflicht hat der Senat ebenfalls nicht.“

Mit diesen knappen Sätzen fasst die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) die Grundessenz eines Verfahrens zusammen, das die Kölner Taxigenossenschaft Taxiruf unter Federführung des Vorstands Aleksandar Dragicevic gegen Uber BV und die Kölner SafeDriver ennoo CGN GmbH geführt hat und in den ersten beiden Instanzen vor dem Kölner Landgericht gewonnen hatte. Nun ist auch der BGH der Ansicht der Vorinstanzen gefolgt. Über die Begründung und die Hintergründe des Verfahrens wird Taxi Times in Kürze berichten.

In einer ersten Stellungnahme hat der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM), vertreten durch Geschäftsführer Michael Oppermann, die Deutlichkeit des Urteils begrüßt: „Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Verfahren um die Zulässigkeit der Rückkehrpflicht für Mietwagen in seinem heutigen Beschluss deutlich zurückgewiesen. Damit bestätigt Deutschlands höchstes Zivilgericht abschließend: Die von Uber, Bolt & Co. vorgebrachten verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Einwände sind unbegründet. Das Gericht stellte heute klar: Es handelt sich um einen nationalen Sachverhalt, der nicht am EU-Recht zu messen ist.“

Michael Oppermann; Foto: BVTM

Oppermann wertet dies positiv: „Der BGH war heute unmissverständlich: Deutsche Gesetze gelten – auch für Uber. Damit gibt der Bundesgerichtshof allen Kommunen Rückenwind, die Bahn, Bus und Taxi Vorfahrt gewähren vor privaten Zusatzangeboten.“

Die Rückkehrpflicht, nach der Mietwagen nach Abschluss einer Fahrt grundsätzlich zur Rückkehr an den Betriebssitz verpflichtet sind, sofern kein neuer Auftrag vorliegt, gehöre zu den zentralen Schutzmechanismen des Personenbeförderungsrechts und soll eine faire Koexistenz zwischen dem Taxi als Teil des ÖPNV und den privaten Fahrdiensten gewährleisten, führt der BVTM weiter aus.

Für den Taxiverband wirkt das heutige Urteil weit über die Rückkehrpflicht hinaus: „Kommunen und Genehmigungsbehörden in ganz Deutschland haben nun die nötige Rechtssicherheit, um bestehende Regeln für die Steuerung des Verkehrsangebots konsequent durchzusetzen.“

Im Hinblick auf die aktuellen Bestrebungen vieler Städte und Kommunen, Mindestbeförderungsentgelte (MBE) für Mietwagen einzuführen, fordert der BVTM nun schnelles Handeln ohne weitere Verzögerungen. Köln und München hatten diesen Beschluss kürzlich verfasst, während der Berliner Senat eine Entscheidung von eben jenem heutigen BGH-Urteil abhängig machen wollte.

„Der Blick hebt sich jetzt von Karlsruhe und richtet sich nach Berlin. Hier müssen nun schnell Entscheidungen getroffen werden. Statt Zögern und Zaudern braucht es Recht und Gesetz. Der BGH hat heute die Voraussetzungen dafür geschaffen“, verstärkt Oppermann den Druck auf die Entscheidungsträger in der Bundeshauptstadt.

Der Bundesverband verweist darauf, dass zahlreiche Städte seit Jahren unter massivem Verdrängungsdruck durch Plattformverkehre leiden. Zuletzt hatte der Zoll in verschiedenen Städten über massive Verstöße und Sozialdumping im Uber-Milieu informiert. Nahezu wöchentlich berichten Medien über eklatante Rechtsverstöße seitens der Plattformpartner, zuletzt die Hessenschau.

Mindestbeförderungsentgelte seien daher laut BVTM ein geeignetes und verhältnismäßiges Instrument, um ruinösen Preiswettbewerb und Sozialdumping zu verhindern.

„Es ist höchste Zeit nicht länger die Augen zu verschließen, sondern den rechtlichen Rahmen mit allen Mitteln durchzusetzen. Wer jetzt noch zögert, ignoriert die Realität auf unseren Straßen“, so Oppermann.

In diese Kerbe schlägt auch der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV): „Das heutige Urteil ist ein klares Stoppsignal für alle Plattform-Anbieter, die versuchen, das bewährte zweigeteilte System aus Taxis und Mietwagen systematisch zu untergraben“, erklärt TMV-Präsident Thomas Kroker. „Wer Mietwagen wie Taxis auf der Straße bereitstellt, bricht das Gesetz. Der BGH hat dem illegalen Bereitstellen im öffentlichen Raum nun endgültig einen Riegel vorgeschoben.“

Thomas Kroker, Präsident des TMV

Nachdem nun die letzte rechtliche Unklarheit beseitigt wurde, sieht der TMV die Kommunen und Ordnungsbehörden in der Pflicht. Der Verband formuliert hierzu drei Kernforderungen: Erstens müsse die Einhaltung der Rückkehrpflicht durch konsequente Kontrollen auf den Straßen flächendeckend überprüft werden. Zweitens müssen Verstöße sanktioniert werden, und illegales Bereitstellen müsse spürbare Bußgelder zur Folge haben.

Last but not least seien auch die Generalunternehmer in die Haftung zu nehmen: „Plattformen und deren Hauptvertragspartner müssen für das Fehlverhalten ihrer Subunternehmer voll einstehen.

„Das Recht hat gesiegt – jetzt muss es auch durchgesetzt werden. Wir erwarten von den Städten und Kommunen, dass sie digitalen Kontrollmöglichkeiten ausschöpfen und illegales Taxieren ohne Konzession konsequent ahnden“, so Thomas Kroker abschließend.

Jörg Füchtenschnieder (links) und Sascha Waltemate; Foto: Taxi Times

Auch der Westfälische Verband VSPV hat bereits ein erstes Statement abgegeben. Jörg Füchtenschnieder, Erster Vorsitzender der Fachsparte Taxi und Mietwagen, spricht von einem guten Tag für alle, die sich an die Regeln halten. Die Rückkehrpflicht sei kein bürokratisches Relikt, sondern die Linie, die den Taxiverkehr als Teil der Daseinsvorsorge vom reinen Marktangebot des Mietwagens trennt. „Wer im öffentlichen Raum auf Aufträge über eine App wartet, betreibt taxiähnlichen Verkehr – auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen, die ihren Betriebssitz anfahren, wie es das Gesetz verlangt“, stellt der Taxiunternehmer klar. „Karlsruhe hat dieser Praxis eine klare Absage erteilt. Das stärkt den ehrlichen Taxi- wie den ehrlichen Mietwagenunternehmer gleichermaßen.

Der VSPV nimmt das Urteil zum Anlass, seine Forderung nach einer Novelle des Personenbeförderungsgesetzes zu wiederholen. Darin müsse Taxi und Mietwagen funktional getrennt und die Rolle des Taxis als Teil der Daseinsvorsorge rechtssicher abgesichert werden. Mit dem für August 2026 erwarteten Evaluierungsbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) öffne sich dafür das entscheidende Zeitfenster. jh

Siehe auch: Eine Sammlung von Artikeln zum Thema Uber & Co. und Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen (MBE)

Beitragsfoto: BGH

Tags: Aleksandar DragicevicBerliner SenatBGHBundesgerichtshofBundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Michael OppermannRückkehrpflichtTaxiruf KölnUrteil
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 8

  1. A.Müller says:
    3 Wochen her

    Es wird sich vermutlich wenig ändern, solange die Kontrollen wegen Personalmangels nur begrenzt stattfinden. Das eigentliche Problem ist aus meiner Sicht die Struktur vieler Mietwagenfirmen: Die Fahrzeuge sind auf hunderte kleiner GmbHs verteilt, teilweise mit nur zwei oder drei Autos pro Gesellschaft, obwohl praktisch alles über dieselben Büros oder Strukturen organisiert wird.

    Ich bin gespannt, wie die Behörden das effektiv kontrollieren wollen. Deshalb glaube ich, dass sich im Berliner Taxigewerbe in den nächsten ein bis zwei Jahren wahrscheinlich nur langsam etwas verändern wird. Viele werden weitermachen, solange das Risiko, erwischt zu werden, als gering eingeschätzt wird und sich das Geschäftsmodell wirtschaftlich weiterhin lohnt.

    Antworten
  2. Frank says:
    3 Wochen her

    Das BGH-Urteil zur Rückkehrpflicht ist zu begrüßen. Allerdings sollte man sich nichts vormachen: Die Rückkehrpflicht existierte bereits vorher. Das eigentliche Problem war nie das Fehlen von Regeln, sondern deren Durchsetzung.

    Die Diskussion über Mindestbeförderungsentgelte zeigt zudem ein weiteres Problem. Solange jede Kommune und jeder Genehmigungsbezirk eigene Regelungen trifft oder über deren Einführung jahrelang diskutiert, bleibt ein permanenter politischer und wirtschaftlicher Druck auf die örtlichen Entscheidungsträger bestehen. Das Ergebnis sind häufig Verzögerungen, Ausnahmen oder Mindestentgelte, die so niedrig angesetzt werden, dass sie ihren eigentlichen Zweck verfehlen.

    Aus meiner Sicht wäre deshalb eine bundesweit einheitliche Lösung der bessere Weg. Die Rückkehrpflicht ist nun höchstrichterlich bestätigt. Der nächste Schritt sollte ein bundesweit geltendes Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen sein.

    Ein solches Mindestbeförderungsentgelt würde die Trennung zwischen Taxi und Mietwagen endlich klar und kontrollierbar machen. Der Gesetzgeber wollte nie zwei nahezu identische Verkehrsformen schaffen, die sich nur dadurch unterscheiden, dass die eine Tarifpflicht, Beförderungspflicht und Betriebspflicht erfüllen muss, während die andere dieselbe Leistung möglichst günstig ohne diese Pflichten anbietet.

    Die historischen Gründe für die Regulierung des Personenverkehrs bestehen unverändert fort. Tarifpflicht, Beförderungspflicht und Betriebspflicht wurden nicht eingeführt, um Wettbewerb zu verhindern, sondern um ruinösen Preiswettbewerb, Rosinenpickerei und die Verlagerung wirtschaftlicher Risiken auf Fahrer und Unternehmer zu begrenzen.

    Wer Personenbeförderung nahezu ausschließlich über den Preis organisiert, erhält am Ende genau die Probleme, die schon vor vielen Jahrzehnten zur Regulierung geführt haben: Unterbietungswettbewerb, sinkende Einkommen der Fahrer, mangelnde Versorgung in schwachen Zeiten und eine Konzentration auf die lukrativsten Fahrten.

    Deshalb sollte der Gesetzgeber den Mut haben, die Trennung konsequent vorzunehmen. Wer Taxi fahren will, soll Taxi fahren und die entsprechenden Pflichten übernehmen. Wer Mietwagenverkehr betreibt, soll sich auf die ursprünglich vorgesehene Funktion als vorbestellter Sonder- und Gelegenheitsverkehr konzentrieren.

    Das heutige Urteil hat die Rückkehrpflicht bestätigt. Jetzt sollte der Gesetzgeber den nächsten Schritt gehen und die wirtschaftliche Trennung zwischen Taxi und Mietwagen bundesweit eindeutig regeln.

    Persönlich halte ich ein bundesweites Mindestbeförderungsentgelt von 100 Euro je Mietwagenfahrt für den einfachsten und rechtssichersten Weg. Die Regel wäre leicht kontrollierbar, würde lokale Sonderwege beenden und die vom Gesetzgeber gewollte Trennung zwischen Taxi und Mietwagen tatsächlich durchsetzen.

    Antworten
  3. Andreas says:
    3 Wochen her

    Warum schaffen es eigentlich andere Länder eine zeitgemäße private Personenbeförderung zu ermöglichen. Überall auf der Welt sind Plattformen wie Uber erlaubt und florieren. Es entstehen rund herum Innovationen, verschiedene Komfortklassen und damit auch Preise. Mehr Menschen können diesem Job nachgehen und sich Geld verdienen. Es ist wunderbar. Hier bei uns wird das Taxigewerbe aber protegiert und ist seit jeher der breiten Bevölkerung aufgrund absurd hoher Preise vorenthalten. Das macht den Markt künstlich klein, ist dem Verbraucher zum Nachteil und schützt ein starres, angestaubtes Geschäftsmodell, das sich weigert einen echten Wettbewerb einzugehen.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Wochen her

      Lieber Andreas, danke für diese Frage: Wir versuchen es mal, so einfach wie möglich zu erklären: Individuelle Personenbeförderung in einem Pkw verursacht einen Grundstock an Betriebskosten, bevor überhaupt der erste Meter gefahren ist. Deshalb muss die Beförderung einen Mindestpreis haben, weil sonst ein wirtschaftliches Betreiben der Dienstleistung Personenbeförderung nicht möglich ist. Wer für Uber fährt (als Subunternhemer), will und muss damit Geld verdienen, wie Sie es so schön ausdrücken. Aber er muss damit eben auch wirklich Geld verdienen und nicht Geld mitbringen. Die Dumpingpreise, mit denen Uber und Bolt-Fahrten derzeit angeboten werden, verhindern in Deutschland (und übrigens auch in vielen anderen Ländern) das Geldverdienen. Erlauben Sie uns zur Verdeutlichung einen Vergleich: Wenn man Ihnen als Verbraucher irgendwo einen Teller Döner mit Pommes und Salat und einem Softgetränk für 1,20 € anbietet: Macht Sie das nicht skeptisch, wie das eigentlich sein kann? Ob das Fleisch wirklich gesund ist, die Pommes nicht in ranzligen alten Öl frittiert worden, ob der Mitarbeiter, der Ihnen das alles zubereitet, auch wirklich den Mindestlohn erhält? Im Mietwagengeschäft ist es so, dass die Uber- und Bolt-Partner durch die Dumpngpreise, zu denen Sie die Fahrten ausführen müssen, zur Umgehung von rechtlichen Regelungen und zu Sozialversicherungsmissbrauch gezwungen werden. Dies ist das Ergebnis zahlreicher Kontrollen der Uber- und Bolt-Partner in den letzten Jahren. Sowohl der Sub-Unternehmer wie auch dessen Angestellte werden durch Dumpingpreise in prekäre Arbeitsverhältnisse gewzungen. Das ist das Pänomen in allen Branchen, in denen große Plattformen mit Dumpingpreisen agieren. Das ist nicht wunderbar, wie Sie es beschreiben, das ist unmenschlich.
      Und damit kommen wir zur Aufgabe eines demokratischen Staates: Wenn ein Staat feststellt, dass sich innerhalb eines Geschäftsfelds eine Schattenwirtschaft etabliert hat, dann muss eben dieser Staat die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit diese Schattenwirtschaft, die zu Lasten der Allgemeinheit geht (und die damit auch Sie persönlich zu einem Bruchteil mitbezahlen), wieder gestoppt wird. Das ist die Aufgabe von jedem demokratischen Staat auf dieser Welt und kein deutsches Phänomen. Lieber Andreas, wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Erläuterungen Ihre Verständnisfrage beantworten.

      Antworten
  4. Kocher says:
    3 Wochen her

    Die Rückkehrpflicht ist eine Pflicht, die noch nie eingehalten wurde, mithin eine Pseudopflicht, andernfalls funktionierte das Betrugsmodell von Uber etc. auch nicht. Der juristische Nachklapp ist genauso irrelevant wie alle anderen Urteile, die bisher gegen das Wirken von Uber und seine angeschlossenen Mafia-Gehilfen ergangen sind, sie sind eine formale Fassade ohne Bedeutung, welche die seit Jahren laufende Zerstörung des Taxigewerbes nicht aufhalten wird; Gesetze, die nicht durchgesetzt werden, sind Makulatur, egal von welcher juristischen Instanz sie bestätigt werden.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Wochen her

      Danke für diesen Einwand: Hier geht es aber konkret um eine erfolgreiche Klage gegen Uber und dessen Generalunternehmer. Und darin wird ganz klar definiert, dass beide in die Verantwortung genommen werden dürfen, wenn es zu Verstößen gegen die Rückkehrpflicht kommt. In Köln ist damit nun die juristische Klarheit geschaffen, dass die Verstöße sanktioniert werden können. Und wenn dies auch nur bruchteilhaft durchgeführt wird, kann Uber als Konsequenz nur die Fahrtenvermittlung stoppen.

      Antworten
  5. Kocher says:
    3 Wochen her

    Kleine Fachkunde für die Redaktion: Das gab es alles schon vorher, einschließlich der angeführten „Konsequenzen“ (steht im Übrigen auch schon in der Überschrift des Artikels). Der systematische Rechtsbruch ist Teil des sogenannten Geschäftsmodells. Das sollte vielleicht auch an dieser Stelle mal in allen Details ausgeführt werden, Stichworte: Steuerbetrug, Aushebelung der Gerichtsbarkeit, Missbrauch digitaler Identitäten, digitale Sabotage bei Razzien (Kill Switch), standesrechtliche Konsequenzen bei gekauften „Rechtsexperten“ (Beihilfe zu einer kriminellen Vereinigung), Strafrecht gegen Bußgeldlogik etc. Also dann, an die Arbeit.

    Antworten
    • Redaktion says:
      3 Wochen her

      Lieber Taxi-Times-Leser! Wir freuen uns, dass wir Ihre Arbeitsanweisung an uns – quasi im vorauseilenden Gehorsam – bereits erfüllt haben, sogar hundertfach. Schauen Sie einfach mal auf diese Meldung: https://taxi-times.com/organisierte-schwarzarbeit-medien-klaeren-zunehmend-ueber-uber-und-bolt-auf/
      Am Ende dieser Meldung listen wir sämtliche Beiträge auf, die bei Taxi Times zum Thema Verstöße von Uber bzw. deren Partnern erschienen sind. Somit haben wir Ihren Auftrag bereits erfüllt. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Arbeit wertvoll ist, dann haben wir jetzt auch eine Bitte an Sie: Honorieren Sie doch bitte unsere Arbeit mit einem Premium-Abonnement: Hier ist der Link zur Bestellseite: https://taxi-times.com/abo/
      Also, um es in Ihren Worten zu formulieren: An die Arbeit und das Bestellformular ausfüllen.

      Antworten

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