In Deutschland wird die PR-Trommel für einen Uber-Start im Ruhrgebiet unablässig gerührt. Gleichzeitig verlor Uber erst letzten Freitag vor einem britischen Berufungs-Arbeitsgericht einen wichtigen Prozess: Uber-Fahrer sind auch in Großbritannien keine Selbstständige, sondern wie Arbeitnehmer zu behandeln. Uber hat eine zweite Revision angekündigt.
Ungeachtet der Kritik ist Uber in Deutschland weiterhin bemüht, nach außen hin den Saubermann zu geben und lässt keine Gelegenheit aus, um in die Presse zu kommen. In der WAZ der Funke Mediengruppe lässt sich Ubers Deutschland-Chef Christoph Weigler zitieren: Das „Privatfahrermodell“ sei in Deutschland, ebenso wie Paris, London, Wien und Zürich „kein Thema mehr“. In Zukunft „sollen“ Uber-Fahrer einen Personenbeförderungsschein haben. Man prüfe dafür die Zusammenarbeit mit „Chauffeur-Unternehmen“ oder mit Ubers „bestehenden Partnern“, und plane auch Angebote wie „Uber Eats“ – was anderswo bereits an mangelnder Profitabilität gescheitert ist.
Uber Deutschland bemüht sich um positive Presse
Dabei wolle man dem Taxi keine Konkurrenz machen, sagt Weigel in der WAZ, und den ÖPNV ergänzen, obwohl er auch behauptet, eine Fahrt mit Uber sei „durchschnittlich“ um 30 Prozent billiger als mit dem Taxi. Aufgeklärt, warum ausgerechnet bei Schwachlast-Zeiten der Kunde mit sehr niedrigen Preisen gelockt wird, wenn er dann doch auch bequem den Bus nehmen könnte, wird der Leser nicht. Im Artikel geht es widersprüchlich weiter: So wird einerseits ausgesagt, dass (nur Ubers?) „digitale Technologie für Effizienz“ sorge, und dadurch der Kunde durch niedrigere Preise profitieren würde. Nicht aufgeklärt wird der Leser, warum diese Effizienz dann bei hoher Nachfrage oder geringer Konkurrenz ausgerechnet nicht gegeben sein soll. Denn wenn Massentransportmittel nicht fahren, oder überlastet sind, Taxis ausgelastet sind, wird Uber teurer. Diese Widersprüche in Ubers Argumentationen sind nicht aufzulösen, aber die fachfremde Presse kümmert es anscheinend wenig.
Derzeit würde man die Märkte in Deutschland sondieren und das Ruhrgebiet stünde dabei „ganz oben auf der Liste“, denn im Ruhrgebiet gäbe es noch nicht so viele Innovative Mobilitätskonzepte und es würden, so „Weigels Eindruck“, mehr mit dem PKW gefahren, als in anderen Regionen Deutschlands. Schließlich ginge es Uber darum, dass die Menschen nicht mehr mit ihrem eignen Wagen fahren.
Bis zu 40.000 britische Fahrer sind wie Angestellte zu behandeln
In London hat Uber in einer selbst angestrengten Revision eine schwere Schlappe eingefahren: Uber-Fahrer sind keine Selbstständigen, sondern haben die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer. Die Gewerkschaften begrüßten Unisono das Urteil des Gerichtes als wegweisend. Es bestätigte damit dem Beschluss des Arbeitsgerichtes vom letzten Jahr, gegen das Uber Berufung eingelegt hatte. Ursprünglich waren es zwei Fahrer, die mit Hilfe der Gewerkschaft GMB gegen das amerikanische Unternehmen geklagt hatten. Ihnen wurden die typischen Leistungen für Arbeitnehmer, wie Krankenversicherung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub von Uber vorenthalten. Inzwischen haben sich der Klage 66 weitere Fahrer angeschlossen. Uber argumentierte, die Fahrer seien Selbstständige, so wie es bei Londonern Taxifahrern häufig der Fall sei.
Die Berufungskammer des Arbeitsgerichtes bestätigte jedoch die bereits als gerechtfertigt angesehenen Ansprüche der 68 Uber-Fahrer. Die Gewerkschaften IWGB, GMB und die Kläger sagten, das Urteil gelte dem Prinzip nach für alle Fahrer in Großbritannien. Die Rechtsanwaltskanzlei lud weitere Fahrer dazu ein, sich an der Sammelklage zu beteiligen. Uber will nämlich noch einmal in Revision gehen – zwei Instanzen inklusive dem höchsten britischen Gerichtshof „Supreme Court“ stehen Uber noch offen. Gewerkschaftsvertreter der GMB riefen Uber jetzt dazu auf, dass Gesetz endlich zu respektieren und nicht „Jedermanns Zeit damit zu verschwenden, den verlorenen Fall auch noch vor den Supreme Court zu ziehen“.
Für Uber ist das ein schwerer Schlag, denn damit ist das Geschäftsmodell grundsätzlich in Frage gestellt. Erhebliche Kosten können daraus entstehen und unter Umständen ist Uber dann sogar verpflichtet, die Mehrwertsteuer abzuführen. In Großbritannien hat Uber den größten Markt in Europa und beschäftigt nach eigenen Angaben 40.000 Fahrer. Dabei steht Ubers Zukunft im britischen Königreich ohnehin auf dem Spiel: In London, wo allein 30.000 Menschen für den Giganten aus Übersee fahren, hat Uber nur durch eine weitere Klage eine rechtliche Gnadenfrist erhalten. Uber klagt gegen die Entscheidung der Stadtverwaltung, die Betriebsgenehmigung zu versagen. Bis die Richter über das Uber-Verbot entschieden haben, darf Uber vorerst weiter seinen umstrittenen Geschäften nachgehen. prh
Symbolfoto: Landgericht München
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