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Akzeptanz und Abrechnung digitaler Bahntaxi-Gutscheine – offen für alle

von Remmer Witte
23. Juni 2025
Lesedauer ca. 5 Minuten.
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Akzeptanz und Abrechnung digitaler DB-Gutscheine – offen für alle
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Die Deutsche Bahn ist der wohl wichtigste Großkunde für das Taxigewerbe in Deutschland. Doch beim Informationsfluss zur Akzeptanz und Abrechnung hakt es oftmals noch, gerade bei kleinen Unternehmen. Ziel der Branche muss jedoch die Akzeptanz der Voucher immer und überall von jedem Taxi sein, egal ob als Papier-Gutschein oder auch ganz digital.

Taxi ist wertvoll, unter anderem, weil die Branche eine flächendeckende Bedienung garantieren und somit in jedem Winkel des Landes eine mobile Versorgung sicherstellen kann. Dies wird gerade auch von Großkunden sehr geschätzt. Seit Jahrzehnten nutzt beispielsweise die Deutsche Bahn AG (DB) die flächendeckende 24/7-Verfügbarkeit des Taxis als Backup, wenn Bahnreisende aufgrund von Verspätungen noch vor ihrem Zielbahnhof stranden und weiterbefördert werden müssen. Gewinner sind dabei alle Beteiligten, denn die DB kann ihre Kunden auch dann zum Zielbahnhof befördern, wenn es in ihrem eigenen Transportsystem hakt. Die Reisenden kommen doch noch schnell ans Ziel und das Taxigewerbe erzielt attraktive Umsätze.

Nachdem die Auftragsvergabe dieser lukrativen Fahrten früher analog von den Servicepoints der Bahnhöfe organisiert wurde und die Taxiunternehmen diese Fahrten dann jeder für sich mit der DB abrechnen konnte, wurde dieser vormals sehr aufwändige Prozess vor einigen Jahren digitalisiert. Der Zentralenverbund Taxi Deutschland entwickelte gemeinsam mit der DB und dem Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) und FMS als Anbieter für eine digitale Vermittlungssoftware einen Workflow, bei dem die DB zum einen vom Riesenaufwand der Einzelabrechnungen vollständig entbunden wird und zum anderen sichergestellt ist, dass lediglich die direkten Fahrstrecken zwischen Start- und Zielbahnhof abgerechnet werden. Dieser digitale Workflow wurde auf den Namen TaBeA getauft.

Abrechnungsbasis des ausschreibungspflichtigen Großauftrages der DB ist dabei ein bundesweit einheitlicher Kilometerfahrpreis, den DB und BVTM aushandeln und regelmäßig an die veränderlichen Kosten durch Mindestlohn oder Inflation anpassen. Nur durch die flächendeckende Verfügbarkeit des Transportmittels Taxi ist das Gewerbe dabei in der Lage, auskömmliche Fahrpreise vereinbaren zu können, denn bisher kann kein Mitbewerber den 24/7-Service der ca. 50.000 Transportgefäße für die gesamte Republik toppen und so mit deren Ausschreibungsangebot konkurrieren.

Um dem Anspruch der Verfügbarkeit von ca. 50.000 Transporteinheiten aber auch gerecht zu werden, müssen die Zentralen und Verbände dafür sorgen, dass alle Taxis in Deutschland für diesen Auftragspool grundsätzlich auch verfügbar sind. Jeder Taxler in Deutschland sollte daher willens und in der Lage sein, diese digital vermittelten Aufträge anzunehmen (Anleitung siehe hier). Und er oder sie sollte wissen, wie sie dann abgerechnet werden können.

Für die großen Zentralen in den Metropolen war es dabei zunächst noch leicht, erst einmal ihre Unternehmer zu schulen und für diese neue digitale Auftragsübernahme fit zu machen, zumal es in den großen Städten ja auch relativ häufig vorkommt, dass gestrandete Fahrgäste zu Lasten der DB weiterbefördert werden müssen. Ganz anders sieht da allerdings an kleineren Bahnhöfen oder auch für unabhängige Einzel- oder Kleinunternehmen in Stadt und Land aus, für die Digitalisierung bisher eher etwas weiter hinten auf ihrer Prioritätenliste stand und bei denen gestrandete Bahnreisende mit Kostenübernahme-Vouchern der DB auch eher selten am Taxi stehen. Nachdem die branchenintern umgangssprachlich oft als „QR-Code-Gutscheine“ benannten digitalen Kostenübernahmeerklärungen der DB inzwischen flächendeckend überall auftauchen, weil die DB sie nun nicht mehr nur durch die Servicepoints am Bahnhof, sondern auch direkt im Zug durch die Zugbegleiter erstellen lässt, tut sich bundesweit jedoch ein enormes Informationsdefizit im Gewerbe auf.

Vielleicht war es auch etwas kurzsichtig von Teilen der TaBeA-Entwicklungsgemeinschaft, die offensichtlich zunächst davon ausging, dass es ausreichend sei, wenn nur der digitalisierte Teil der Unternehmerschaft von diesem enormen Auftragsvolumen profitieren könnte. Man meinte offensichtlich, dabei auf die vermeintlich wenigen kleinen und oder unabhängigen Unternehmer ohne digitales Auftragsvermittlungssystem, welches diese QR-Codes verarbeiten kann, verzichten zu können. Dies scheint sich jetzt zu rächen, da Reisende und DB-Mitarbeiter vermehrt berichten, dass einzelne Taxler vor Ort „von Tuten und Blasen“ vermeintlich keine Ahnung hätten, wenn ihnen ein digitaler DB-Gutschein präsentiert wird.

Gleichzeitig gibt es auch Unternehmer, die die ausgehandelten Kilometerfahrpreise als zu gering einschätzen bzw. die Notwendigkeit der Erhebung von Abrechnungsgebühren nicht anerkennen wollen und deswegen QR-Code-Gutscheine generell ablehnen. Gerade dieser Punkt erscheint schon vor dem Hintergrund inakzeptabel, dass es im Sinne einer vielfach geforderten Transparenz ja Sinn ergibt, zunächst den gesamten Fahrpreis im Gutschein auszuweisen. Dass dann für Fremdabrechnungen von der Abrechnungszentrale anteilig eine Gebühr für diese Dienstleistung einbehalten wird, sollte dann jedoch nachvollziehbar erscheinen – Arbeit kostet nun einmal Geld.

Auch die Diskussion darum, ob der DB-Tarif generell auskömmlich sei oder nicht, erscheint müßig, wenn man statt des Bauchgefühls den Taschenrechner sprechen lässt. Pro gefahrenem Kilometer zahlt die DB aktuell innerhalb des Pflichtfahrgebietes den örtlichen Taxitarif, der sich ja der Gestaltung durch die Vertragspartner sowieso entzieht. Für die relevanten Fernfahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes aber sind 1,06 Euro netto vereinbart, wobei sowohl der Weg mit Fahrgast zu dessen Zielbahnhof als auch die anschließende Leer-Rückfahrt berechnet wird. Somit wird jede Fahrt also mit 2,52 Euro brutto pro Besetztkilometer vergütet.

Geht man nun davon aus, dass bei einer Fernfahrt eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 km/h in der Regel erreicht oder überschritten wird, erzielt man mit diesem Tarif einen Umsatz von mehr als 63 Euro pro Arbeitsstunde. Da aber der erhöhte Treibstoffverbrauch für diese 50 Fahrkilometer wohl kaum mehr als 10 Euro zusätzlich kosten wird, erübrigt sich bei einem sich so ergebenden Durchschnittsumsatz von somit mehr als 50 Euro pro Stunde sicherlich jede Diskussion um die Ökonomie dieses Fahrpreises, da er weit über den üblichen Durchschnittsumsätzen pro Stunde liegt, die im Taxialltag ansonsten bundesweit erzielt werden, selbst wenn dafür auch noch eine Bearbeitungsgebühr für die Abrechnung erhoben wird. Beide leider gewerbeintern immer wieder vorgetragenen Argumente gegen die Übernahme von Bahnfahrten halten einem Faktencheck somit nicht Stand.

Konkurrenz war dabei gestern. Heute gilt die Devise „gemeinsam sind wir stark“, denn erst durch eine bundesweite kompetente Dienstleistungsbereitschaft kann sich das Taxigewerbe diesen Großauftrag auch langfristig gegen die Plattformer sichern. Es ist also das gemeinsame Interesse von kleinen und großen Taxlern in der Stadt und auf dem Land sowie der verschiedenen Zentralen und Systemanbieter, dass eben alle ca. 50.000 Taxis in Deutschland in der Lage sind, Fahrten für die DB zu übernehmen, egal ob sie dies nun regelmäßig oder auch erstmalig tun. Das TaBeA-System ist darauf ausgelegt, dass alle die digitalen Fahraufträge der DB durchführen und abrechnen können: Sowohl diejenigen, die über ihre Vermittlungssoftware die QR-Codes einlesen und die vorgelegten Voucher so selbständig aktivieren können, als auch diejenigen, die bisher ohne entsprechende Systeme unterwegs sind.

Wissenswert ist allein, dass es drei verschiedene Formen der DB-QR-Code-Voucher gibt: die bekannten DIN-A4-Voucher, die bei den Servicepoints erstellt werden, die Thermopapier-QR-Code-Voucher, die in den Zügen von den Zugbegleitern ausgedruckt und ausgehändigt werden und neuerdings die papierlosen QR-Code-Voucher, die direkt auf das Smartphone der Reisenden übermittelt werden. Alle drei Varianten enthalten sowohl die exakte Fahrstreckenangabe (Fahrtantritt und ‑ziel), die Anzahl der mitfahrberechtigten Fahrgäste sowie auch den Nettofahrpreis, der dafür abgerechnet werden kann. Ist nichts anderes angegeben, ist dabei immer der Bahnhof am Zielort das Fahrziel.

Mit Vorlage dieses Vouchers bzw. alternativ der Angaben, die dem papierlosen Voucher – beispielsweise auch durch ein Foto des Displays – entnommen wurden (wichtig für die nichtdigitalisierte Abrechnung ist vor allem die TXB-Auftragsnummer), lässt sich diese Fahrt dann auch von nicht digitalisierten Betrieben bei der jeweiligen Abrechnungszentrale zeitnah versilbern. Die Anschrift dieses zuständigen Abrechnungspartners lässt sich dazu beispielsweise der Internetseite des BVTM (auch von Nichtmitgliedern) entnehmen. Weitere Details werden in einer gesonderten Meldung behandelt. rw

Hinweis der Redaktion: Alle Beiträge zum Thema Bahntaxi-Gutschein finden Sie unter diesem Link. In der Print-Ausgabe 2. Quartal 2025 finden Sie zudem ein Interview mit den Vertretern des Taxigewerbes der „BIEGE TaBeA-Plattform 2025“. In diesem Interview verraten Robert Abel, Marten Clüver, Michael Oppermann und Jens Schmiljun, wie schwer die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn waren und zu welchen Konditionen man die Ausschreibung für die nächsten fünf Jahre gewinnen konnte. Sie können diese Ausgabe über diesen Link als Einzelheft bestellen.

Beitragsbild: TaBeA – Foto und Collage Remmer Witte

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)Deutsche BahnDigitalisierungTaBeA
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Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

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Kommentare 1

  1. Peter Mahlzahn says:
    2 Wochen her

    Die klassischen elementaren Fehler, die so unglaublich viele Fahrer und Unternehmer begehen, werden hier gut aufgezählt. Das Taxi sägt am eigenen Axt. Solche „Experten-Fahrer“ haben wir hier auch vor Ort, die sich bei Fernfahrten von Großkunden zum vereinbarten Festpreis über den km-Preis beschweren, weil dieser ja unter dem Tarif sei. Alles unfassbar schade …

    Antworten

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