Die Taxi-Gutscheine der Deutschen Bahn enthalten inzwischen (fast) alle einen QR-Code und müssen digital aktiviert und abgerechnet werden. Trotzdem können auch nicht digitalisierte Taxler diese Gutscheine annehmen und abrechnen. Die notwendigen Informationen hat Taxi Times hier zusammengetragen.
Auftragsannahme: Jeder DB-Gutschein mit QR-Code stellt eine gültige Kostenübernahmeerklärung dar. Auch Taxifahrer, die den QR-Code nicht einscannen können, dürfen diese Fahrt durchführen und abrechnen!
Es gibt drei verschiedene Formen der DB-QR-Code-Voucher:
– die bekannten DIN A4-Voucher, die bei den Servicepoints erstellt werden,
– die Thermopapier-QR-Code-Voucher, die im Zug vom Zugbegleiter ausgedruckt und ausgehändigt werden und
– die papierlosen QR-Code-Voucher, die direkt auf das Smartphone der Reisenden übermittelt werden.
Wichtig dazu: die papierlosen Gutscheine werden in Zukunft wohl eher die Regel als die Ausnahme sein, da die DB diese papierlose Gutscheinvariante favorisiert. Die Unternehmen sind daher angehalten, ihre Mitarbeiter darüber zu informieren und sie anzuweisen, welche Daten davon dann als abrechnungsrelevant übernommen werden müssen (am einfachsten natürlich per Foto des Smartphonedisplays des Kunden).
Alle drei Varianten der DB-QR-Code-Voucher legen den Ort des Fahrtantritts, das Fahrziel und die Anzahl der mitfahrberechtigten Fahrgäste fest. Ist nichts anderes angegeben, ist dabei immer der Bahnhof am Zielort das Fahrziel.
Da die Fahrstrecke feststeht, kann für Fernfahrten auch zuvor ein Festpreis als Nettofahrpreis ermittelt und ausgewiesen werden. Dieser richtet sich nach der nächsten Fahrstrecke sowie der jeweils aktuellen Vereinbarung zwischen DB und BVTM. Lediglich für Fahrten innerhalb des örtlichen Pflichtfahrgebietes wird der Fahrpreis nach Taxameter erfragt und übernommen.
Auf dem Voucher steht daher entweder „Gutscheinwert: lt. Taxameter“ – die Fahrpreisrückmeldung erfolgt dann durch die Fahrer oder es wird ein konkreter Festpreis „netto“ ausgewiesen. Dies ist dann der Nettofahrpreis; die gültige Mehrwertsteuer muss zur Ermittlung des Gesamtfahrpreises noch addiert werden.
Mit Annahme des Gutscheins verpflichtet sich der Fahrer, zum angegebenen Gutscheinwert die Fahrt zum angegebenen Fahrtziel durchzuführen. Zusatzgebühren, die vom Fahrgast abkassiert werden, sind unzulässig. Wollen Fahrgäste zu einem anderen Fahrziel gebracht werden, übernimmt die DB keine Mehrkosten.
Abrechnung: Nach Abschluss der Fahrt müssen Gutschein-Fahrten innerhalb von 60 Tagen nach der Ausstellung des Vouchers an die zuständige Abrechnungszentrale übersandt werden, die diese Gutscheine auch für Fremdunternehmer abrechnet. Eine Auflistung ist hier zu finden.
Wurde der Gutschein im Fahrzeug schon mittels eines geeigneten Vermittlungssystems aktiviert und abgeschlossen, wird der Voucher durch die Zentrale freigegeben, mit der die Abrechnungsvereinbarung geschlossen wurde, und ist damit abgeschlossen. Die Auszahlung des Gutscheinwertes erfolgt dann über diese Partnerzentrale.
Wissenswert: Für die Abrechnung von Gutscheinen (Vouchern), die im Fahrzeug nicht über das Einlesen des QR-Codes aktiviert wurden, fällt eine erhöhte Abrechnungsgebühr an. Erhoben werden dafür 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens jedoch 15 Euro. Diese erhöhte Abrechnungsgebühr kann für zukünftige Gutscheine vermieden werden, indem man sich an das System anschließen lässt. Für Systempartner fällt dann nur noch die normale Aufwandsentschädigung in Höhe von 5 Prozent des Gutscheinwertes an.
Voraussetzung für eine solche Anbindung als Systempartner ist ein geeignetes internetbasiertes Vermittlungssystem im Fahrzeug, welches auch eine App zum Einlesen der DB-QR-Codes anbietet, sowie der Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung mit einer berechtigten Taxiabrechnungszentrale.
DB-Fahrten sind attraktive Aufträge. Alle Taxler sollten sich daher gegenseitig unterstützen, dafür optimal zu performen. rw
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Beitragsbild + Foto: Deutsche Bahn (Collage: Remmer Witte)