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Arbeitsvermittlung zahlt Taxi

von Nicola Urban
16. Juni 2017
Lesedauer ca. 1 Minuten.
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Die Arbeitsvermittlung des Landkreises Osnabrück übernimmt einem Bericht der „Osnabrücker Zeitung“ zu Folge das tägliche Taxi eines anerkannten syrischen Flüchtlings zu seiner Arbeitsstelle.

Die Jobvermittlung Maßarbeit lässt einen Flüchtling aus Bad Essen täglich zu seiner 15 km entfernten neuen Arbeitsstelle mit dem Taxi bringen. Der Fahrservice werde Jobbewerbern gestattet, wenn keine anderen „zumutbaren“ Beförderungsmittel existieren. Monatlich macht das in diesem Fall eine stolze Fahrsumme von rund 1.300 Euro aus. Kimberly Lübbersmann, Sprecherin des Bereichs Wirtschaft und Arbeit des Landkreis Osnabrück erklärt die finanzielle Übernahme in dem Zeitungsinterview: „Da er in einem Drei-Schicht-Rotationssystem eingesetzt wird und die Zeiten nur unzureichend mit den öffentlichen Verkehrsmitteln abgedeckt werden, wird für die ersten drei Monate die Beförderung durch ein Taxiunternehmen sichergestellt.“ In dieser Zeitspanne soll sich der Arbeitnehmer zum Beispiel bei den neuen Kollegen um eine Mitfahrgelegenheit kümmern.

Generell gilt die Übernahme der Taxikosten natürlich nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle Jobbewerber, die aus der Arbeitslosigkeit in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden. Geprüft wird allerdings noch, ob eine Fahrt zur Arbeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Fahrrad „zumutbar“ sei. Ist dies nicht der Fall darf auf Staatskosten vorübergehend Taxi gefahren werden. nu

 

Foto: Taxi Times

 

 

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Tags: FahrtkostenStaatTaxi
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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