Der Berliner Mietwagenunternehmer, der wegen illegal durchgeführter Fahrten 500.000 Euro zahlen müsste, hat bis heute nicht gezahlt, betreibt sein Geschäft aber weiter. Die Behörden geben sich gegenseitig die Verantwortung.
Vor einem Jahr berichtete Taxi Times erstmals von einem Berliner Mietwagenunternehmer, der von August 2021 bis März 2022 mehr als 100.000 Fahrten für Uber, Free Now und Bolt mit rund 160 Mietwagen durchgeführt hat, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen. Er wurde deshalb mit einem Bußgeld von 500.000 Euro belegt.
Der Fall ist alles andere als ein Einzelfall, wenn auch die Höhe der Sanktion rekordverdächtig ist. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM), kommentierte bei der verkündung des Strafmaßes: „Das Bußgeld macht deutlich, mit welchem Ausmaß an Dreistigkeit und Illegalität wir es hier mittlerweile zu tun haben. […] Um dem illegalen Treiben von Uber & Co. wirksam Einhalt zu gebieten, müssen Kontrollen systematisch, frühzeitig und konsequent durchgeführt werden. Im Moment ist der Ehrliche der Dumme. So darf es nicht bleiben.“
Der Unternehmer wollte das Bußgeld nicht zahlen und ging vor Gericht – vergebens: Anfang 2023 fiel das Urteil und das Bußgeld wurde rechtskräftig. Damit schien es nur noch eine Formsache und eine kurze Zeitfrage, bis die halbe Million den Besitzer wechseln würde. Die Frist beträgt in solchen Fällen laut Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) regelmäßig zwei Wochen.
Doch der Mietwagenunternehmen bezahlt das Bußgeld nicht, obwohl er gerichtlich dazu verurteilt worden ist. Auf Anfrage teilte die SenMVKU Taxi Times mit, dass aufgrund der Entscheidung vor Gericht nicht mehr das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) das Geld „eintreiben“ muss, sondern die Verantwortung an die Justizkasse übergeht.
Von dort jedoch ging die Sache – nachdem das Gericht sein Urteil gefällt hatte – an die Landeshauptkasse, die in Berlin für die Vollstreckung rechtskräftiger Bußgeldentscheidungen zuständig ist, und die so ziemlich jeder Autofahrer schon als Zahlungsempfänger bei der Überweisung eines Bußgeldbescheids wegen Falschparkens oder zu schnellen Fahrens angegeben hat.
Aktueller Stand ist: Der Verurteilte hat noch nicht bezahlt. LABO und Landeshauptkasse halten sich offenbar gegenseitig für zuständig und stehen laut SenMVKU im Austausch miteinander, um zu klären, wer die Zahlung letztendlich durchzusetzen hat. Bei zahlungsunwilligen oder ‑unfähigen Verurteilten läuft normalerweise nach einer gewissen Zeit der Gerichtsvollzieher auf und beschlagnahmt Geld oder Sachwerte. Eine Zahlungsunfähigkeit ist beim Verurteilten allerdings kaum zu befürchten, da das verhängte Bußgeld bei ungefährer Berechnung der ergaunerten Geldbeträge eher in die Größenordnung Portokasse fallen dürfte. Der Rechtsstaat ist hier also auch gefragt, Stärke zu zeigen und sich nicht von Verbrechern auf der Nase herumtanzen zu lassen. ar
Beitragsfoto: Collage (Geldscheine: Foto Pixabay / fotoblend, Uber-Mietwagen: Foto Axel Rühle)
Irgendwie ist das wieder typisch Berlin und liefert eigentlich schon wieder den Stoff für einen abendlich Fernsehfilm.
Nicht nur, dass sich verschiedene Behörden nicht einig sind über die Zuständigkeit führt dieser Unternehmer auch sein Geschäft weiter. Woher hat dieser Unternehmer seine persönliche Zuverlässigkeit, um ein Unternehmen zur Personenbeförderung weiter zu betreiben ?
Normalerweise sollte neben der Strafe auch sämtlicher Umsatz eingefroren werden, um entgangene Zahlungen an die Krankenkasse, Rentenversicherung usw. zu leisten, einhergehend mit einem langfristigen Berufsverbot.
Für jeden ehrlich arbeitenden Menschen ist das ein Tritt in den Allerwertesten, wenn solche Menschen mit illegalen Methoden besser dastehen und davonkommen.
Und das es nur 100.000 Fahrten gewesen sein sollen kann man ja auch nicht glauben. Nur zehn Fahrten pro Auto und Tag sind bei 30 Tagen á 160 MW schon 48.000 Fahrten in einem Monat.
Wenn es sich hierbei um eine GmbH handelt, würde ich mal denken, dass die GmbH liquidiert wird und die Autos und die Wertgegenstände in die neue GmbH überführt werden. Somit ist es für den Gerichtsvollzieher unmöglich,das Geld irgendwie einzutreiben.Wie auch immer. Und das Geschäftskonto wird natürlich auch geändert am besten nach Dubai verlegt und machen einfach weiter wie gehabt.Das ist allgemeine Geschäftspraxis. Solange wie das Hamburger Modell hier nicht durchgesetzt wird, wird es unmöglich sein dem Einhalt zu gebieten. Hier liegt etwas sehr im Argen.
Uber ist politischer Wille. Die Mittel greifen nach wie vor nicht. Sonst gäbe es kein Uber. Im Gegenteil! Der Zugang für die sogenannten Bullshit-Jobs werden ganz bewusst sehr gering gehalten. Uber, Amazon, DHL, Hermes und Lieferando sind tatsächlich nun systemrelevant. Da wird auch in ferner Zukunft kein Einschreiten der Behörden stattfinden! Vergesst es!
….nach jahrelangen Absprache-, und Annäherungsversuchen seitens des „Senates“ musste leiiiiider festgestellt werden, daß die Anzahl der bestehenden Taxikonzessionen nochmals drastisch nach unten korrigiert werden musste. 😉