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Start Hamburg

Das verdrängte Taxi darf nachts zurückkehren

von Simon Günnewig
13. März 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
1
Das verdrängte Taxi darf nachts zurückkehren
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In Hamburg musste im vergangenen Jahr ein wichtiger Taxistandplatz am Hauptbahnhof weichen. Lange Zeit konnte keine Alternative im Umfeld ausgemacht werden. Jetzt hat man wenigstens einen Kompromiss gefunden.

Wenn wegen baulichen Maßnahmen Taxistandplätze weichen müssen, bedeutet das sowohl für das örtliche Taxigewerbe als auch für die Fahrgäste in neun von zehn Fällen eine Verschlechterung. Meist ist der Ausweichplatz weiter weg als zuvor, was dann eine schlechtere Sichtbarkeit zur Folge hat und für diejenigen Fahrgäste, die mit schwerem Gepäck beladen trotzdem noch den Weg zum Taxi finden, einen längeren Weg bedeutet. Solche langen Wege sind dann nicht unbedingt ein Aushängeschild für eine gelungene Willkommenskultur einer Stadt. Als absolutes Negativ-Beispiel sei an dieser Stelle auf die Situation am Münchner Bahnhof hingewiesen. Dort wurde das Taxi fast komplett aus der Nähe des Bahnhofs verdrängt und eine Besserung ist dort langfristig nicht in Sicht.

Taxis dürfen sich in der Kirchenallee nur von 20 bis 8 Uhr bereithalten. Foto: BVM

Auch in Hamburg kam es im vergangenen Sommer dazu, dass ein Taxistandplatz „Hachmannplatz“, ein Taxiposten für sechs Fahrzeuge, zunächst ersatzlos gestrichen wurde. Der Entfall wurde mit der „notwendigen Ertüchtigung der Bundespolizei“ begründet. Dort wo sich bislang die Taxis aufstellen konnten, sind nun temporäre Containeranlagen errichtet worden. Darüber hinaus sollen auch Stellplätze der Bundes- und Landespolizei geschaffen werden, wofür neben den Taxiplätzen auch weitere Flächen entfallen (Auch hier gibt es übrigens erstaunliche Parallelen zu München, wo Container und Stellplätze für die Bundespolizei den Vorzug vor dem Taxi bekamen).

In der Folge der Hamburger Taxiverdrängung kam es zu einer Kleinen Anfrage im Hamburger Senat. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende bekam daraufhin die Aufgabe, nach einem geeigneten Standplatz zu suchen. Mitte Februar war es dann so weit. Derzeit dürfen sich am neuen Standplatz Kirchenallee gegenüber Nr. 47-57 / Busbucht“ die Taxis bereitstellen.

Allerdings muss an diesem Standplatz beachtet werden, dass er nur im Zeitraum von 20 Uhr abends bis um 8 Uhr des jeweiligen Folgetags genutzt werden darf. Dies kommt zustande, da der Standplatz tagsüber für Stadtrundfahrtbussen reserviert ist. Zunächst soll der Taxiposten eine Testphase durchlaufen, weshalb er auch zurzeit als Provisorium angelegt ist.

Weiterhin weist die Hamburger Genehmigungsbehörde darauf hin, dass jedwede Behinderungen des Verkehrsflusses, beispielsweise bei Blockierung der Hauptfahrbahn der Kirchenallee oder der Zufahrt zum Hauptbahnhof, sowie bei Blockierung der Haltebucht während der Betriebszeiten der Stadtrundfahrtbusse eine Aufhebung des Taxistandplatzes nach sich ziehen würde.

Beitragsfoto: Der neue Taxistandplatz Kirchenallee wird tagsüber ausschließlich von Bussen genutzt. Foto: BVM

Tags: BahnhofBehörde für Verkehr und MobilitätswendeBVMHamburgTaxipostenTaxistand
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 1

  1. Dietrich Schildt says:
    3 Monaten her

    Früher war alles genauso schlecht! Warum sollte sich bei Rot/Grün auch etwas verbessern? Taxis brauchen die Bürger nur wenn es schneit und Glätte herrscht, es stark regnet oder der ÖPN strikt, wie nächsten Donnerstag. Ansonsten machen wir uns keinen Kopf, wo die Fahrzeuge abbleiben. Aber wir werden euch finden, wenn es eine Anzeige für unerlaubtes Bereitstellen zu schreiben gibt! Die Taxihasser sind überall! Im Senat, in den Behörden, bei der Polizei und bei den Autofahrern.

    Antworten

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