Die Europäische Kommission hat neue „Leitlinien“ zur Regulierung von Taxis und Mietwagen veröffentlicht. Das Dokument zielt auf eine gut funktionierende und nachhaltige „Personenbeförderung auf Anfrage“.
Die Leitlinien vom Freitag, dem 4. Februar, ursprünglich Teil des im Dezember 2021 veröffentlichten „Green Deal“, des EU-Pakets zur städtischen Mobilität, verzögerten sich aufgrund von Übersetzungsproblemen. Weiter als „Leitlinien“ kann die EU-Kommission nicht gehen, weil die Taxi- und Mietwagenregulierung wegen „Subsidiarität“ von den EU-Mitgliedsstaaten, Regionen und Gemeinden geregelt wird. Das bedeutet beispielsweise, dass eine Empfehlung, die Rückkehrpflicht für Mietwagen aus Emissionsgründen zu streichen, im deutschen Taxigewerbe kaum begeisterte Fans finden wird.
Kurz skizziert die Brüsseler EU-Kommission die Entstehungsgeschichte der Leitlinien: „In den letzten Jahren hat sich der Markt für Personenbeförderung stark verändert, vor allem durch technologische Entwicklungen und den Aufstieg von Ride-Hailing.”
„Die Mitgliedstaaten stehen vor der Herausforderung, Strategien zu entwickeln, die neue Arbeitsweisen, Geschäftsmodelle und Marktteilnehmer im Personenverkehr auf Abruf berücksichtigen,” erläutert die Kommission. „Mit dem Aufkommen von Ride-Hailing-Unternehmen werden diese auch mit Fragen zur Beschäftigungssituation und den sozialen Rechten der Fahrer konfrontiert. Gleichzeitig muss der gesamte Verkehrssektor seine Emissionen begrenzen und nachhaltiger werden.“
Brüssel zielt darauf, dass Personenbeförderung „nachhaltiger wird und den Bürgern effiziente Dienste bietet, während der Binnenmarkt weiterhin reibungslos funktioniert und die Arbeitsbedingungen und Sicherheitsprobleme angegangen werden.“ Schon 2019 hatte die Kommission den ersten von drei Workshops organisiert, „um die Situation in den verschiedenen Mitgliedstaaten, Regionen und Städten, die bestehenden Probleme, die Interessen der Wirtschaftsakteure und die Positionen und Ansätze der Mitgliedstaaten besser zu verstehen.” Danach fanden zwei weitere Workshops statt, an denen neben den Mitgliedstaaten sowohl das Europäische Taxi- und Mietwagengewerbe als auch die Ride-Hailing-Firmen teilnahmen. Auch andere Interessengruppen wurden konsultiert.
Eckpunkte des 14-seitigen Brüsseler Leitfadens lauten: Taxis gelten als Teil der Personenbeförderung auf Abruf und auch teilweise als Teil des ÖPNV. Dort hat das Gewerbe eine öffentliche Dienstleistungsfunktion. Das Aufkommen von Ride-Hailing-Firmen hat diese Position (teilweise) geändert. Die Kommission erkennt, dass der Leitfaden keine verbindlichen Rechtsvorschriften enthält, fordert aber die Mitgliedstaaten auf, ihre bestehenden Vorschriften für die lokalen On-Demand-Passagiermärkte zu überprüfen, „um sicherzustellen, dass es leicht verfügbare, erschwingliche, zuverlässige, hochwertige und sichere Verkehrsdienste für die Bürger gibt”.
Die EU empfiehlt eine Vereinfachung zum Berufszugang in der Personenbeförderung. Detaillierte geographische Kenntnisse seien nicht länger erforderlich – ein Routenplaner genüge. Um Unternehmer zu werden, müssen die Anforderungen einfach sein und sich auf die fiskalische Leistungsfähigkeit, gutes Benehmen und die ordnungsgemäße Einhaltung der Steuervorschriften beziehen. Andere Anforderungen wie minimale oder maximale Flottengröße, Anzahl der Mitarbeiter und Lizenzen sind laut der Kommission schwierig zu rechtfertigen.
Vor allem soll Personenverkehr „grüner” werden. Bedarfsabhängige Beförderungsflotten müssen nachhaltiger werden, weshalb die EU vorschlägt, Fahrzeuge an Emissionsanforderungen zu koppeln, indem zusätzliche Genehmigungen für emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge zur Verfügung gestellt oder der Kauf solcher Fahrzeuge finanziell unterstützt werden soll.
Eine für Deutschland heikle „Leitlinie“ist der Vorschlag, die Rückkehrpflicht für Mietwagen abzuschaffen. Die Kommission schlägt vor, dass Städte zentrale Bereiche festlegen, in denen Fahrer (ohne eigene Taxistände?) warten können, um die Zahl der Leerfahrten zu reduzieren. Auch die Aufnahme von Fahrgästen auf der Rückfahrt – insbesondere bei Flughafenfahrten – sollte erlaubt sein. Die EU will auch hier die Zahl der leer gefahrenen Kilometer reduzieren. Zulassung von Pooling und Vermietung pro Sitzplatz sollen dafür sorgen, dass Fahrzeuge effizienter benutzt werden.
Für Fahrer soll es flexiblere Arbeitsbedingungen geben. Die Mitgliedstaaten müssten die Arbeitszeitvorschriften für Fahrer prüfen. Auch ist die Kommission der Ansicht, dass „flexible Arbeitsmuster wie die Abschaffung und/oder Lockerung langer Schichten, Nacht- und Wochenendschichten und die Zulassung von Teilzeitschichten den Taxiberuf attraktiver machen könnten“.
Brüssel empfiehlt auch eine bessere Integration des Taxi- und Mietwagenverkehrs in den öffentlichen Verkehr. Darüber hinaus stellt die Kommission fest, dass „On-Demand-Dienste den öffentlichen Verkehr ergänzen und nicht ersetzen sollten“. wf
Beitragsfoto: Pixabay
EU empfiehlt “ . . . die Abschaffung und/oder Lockerung langer Schichten, Nacht- und Wochenendschichten . . . attraktiver machen . . . “ Ein toller Vorschlag von weltfremden Traumtänzern; schon jetzt können Fahrer von einer 10-Stunden-Schicht nur die Hälfte als Arbeitszeit aufschreiben weil es sonst mit dem Mindestlohn nicht hinkäme.
Lieber Taxi-Times-Leser, was Sie hier beschreiben, wäre glatter Betrug des verantwortlichen Taxiunternehmers.
Warten am Taxistand ist Arbeitszeit und muß bezahlt werden!
Wenn das mit der Rückkehrpflicht gekippt wird ist es aus. Warum sollte einer dann noch Taxi fahren! Mietwagen uber und co sind günstiger. Inwiefern gilt dieser Entwurf als sicher? Bzw. dient Deutschland als Vorlage?
Lg
Sehr geehrter Taxi-Times-Leser, wie im Beitrag beschrieben, haben diese Leitlinien rein rechtlich nur Empfehlungscharakter, da man gleichzeitig in diesen Leitlinien das „Subsidiaritätsprinzip“ bestätigt hat. Das bedeutet, dass die Regelungen zur gewerblichen Personenbeförderung weiterhin den einzelnen Staaten vorbehalten bleiben. Und hier hält Deutschland (noch) an der Rückkehrpflicht fest.
Zitat: „Taxis gelten … auch teilweise als Teil des ÖPNV“
Dann soll man doch hier mal eine Trennung einführen, wobei der ÖPNV-Teil zu subventionieren ist. Taxis können diese Unterstützung erhalten – Mietwagen eben nicht.
Wie aber trennt man diese Fahrten, woran erkennt man, ob es eine ÖPNV- oder eine Normalfahrt ist ?
An den zurückgelegten Kilometern !
Bis zum 8. Kilometer werden die Fahrten subventioniert, darüber hinaus wird der Fahrpreis wie gehabt berechnet. Ausnahme: Krankenbeförderungen, bei denen ein Kostenträger die Fahrt bezahlt, sind von der Subventionierung gänzlich ausgenommen, wie auch der Taxitarif nicht auf sie anzuwenden ist. Das sind Versicherungsleistungen ! sollen Versicherungen etwa subventioniert werden ?
Gleichzeitig ist die Tarifpflicht für Taxen ab dem 16. Kilometer aufzuheben – damit sie mit den Mietwagen konkurrieren können. Trotzdem kann das Taxameter bei längeren Fahrten weiterlaufen, muss es sogar, um die anfängliche Subventionierung nicht zu verlieren.
Bei der Beantragung oder Übertragung von Taxikonzessionen ist ein Businessplan vorzulegen. Stützt der sich nicht AUSSCHLIESSLICH auf zuvor beschriebene ÖPNV-Fahrten, so ist der Antrag abzulehnen. Mietwagen mit Taxischild obendrauf gibt es schon viel zu viele !
Auch in der Mehrwertsteuer hat sich die Differenzierung widerzuspiegeln. Nur für Fahrten, bei denen der Fahrpreis mit dem Taxameter berechnet wird sind die 7% anzuwenden, bei Pauschalfahrten (ab dem 16. Kilometer möglich) sind es auch beim Taxi 19%.
Damit erledigt sich auch die Rückkehrpflicht für Mietwagen, da sie bei ÖPNV-Fahrten eh nicht mit uns konkurrieren können – der Subvention wegen.
Ach so, der Zuschuss ist im Taxitarif zu berücksichtigen, die Fahrten werden also wesentlich preiswerter (wodurch sich das Fahrgastaufkommen erhöht). Wer jetzt denkt, z.B. mit nicht existierenden Fahrten betrügen zu können oder Fernfahrten verkürzt (das Taxameter also vorher ausschaltet), der verliert den Subventionsanspruch gänzlich. Dann kann er zwar weiterhin noch Taxi fahren, gegenüber dem Fahrgast aber nicht den Normalpreis verlangen, weil der gar nicht mehr im Taxameter steht – dumm gelaufen.
Warum gibt es denn Pausetasten im Taxameter ? Warum werden Pausetasten bei normaler Wartezeit am Taxistand von angestellten Fahrern immer wieder gedrückt ? Weil eine Bezahlung mit dem jetzigen Mindestlohn und den erzielten Umsätzen schon jetzt nicht zu leisten ist. Der angestellte Fahrer „betrügt“ sich selbst um unter Anderem seinem Arbeitsplatz zu behalten. Ansonsten könnte sein Chef den Betrieb in Kürze zusperren und wäre Pleite.
Lieber Uwe,
die Pausentaste befindet sich nicht ‚im Taxameter‘, sondern sie ist Teil des Vermittlungssystems. Sie ist genaugenommen eine Totmann-Taste, durch deren Nichtbetätigung das System erkennt, dass der Fahrer schläft.
Warum sollen Firmen schlafende Mitarbeiter bezahlen ?
Liebe Melinda Bokus, die Pausetaste ist Bestandteil des Insika-Taxameters und meldet eine Pause an den jeweiligen Server. Damit erstellt das Taxiunternehmen unter anderem die Lohnbrechnung ihrer Fahrer. Eine Vermittlung erfolgt über das jeweilige Funksystem unabhängig vom Taxameter. Somit kann auch der Fahrer mit gedrückter Pausetaste am Taxameter einen neuen Auftrag annehmen und die Pause dann sofort abbrechen. Beretstellungszeiten am Taxistand werden so zu unbezahlten Pausezeiten. Im Durchschnitt einer 10 Std. Schicht wird doch ca. 45 Min. auf den nächsten Auftrag am Taxistand gewartet.
Lieber Uwe,
ein Taxameter, welches Insika kann und dazu auch noch senden ? Das kann nur mit zusätzlicher Hardware bewerkstelligt werden. Dann ist das Taxameter kein reines Taxameter mehr, sondern Teil des Insika-Systems, welches unabhängig von der Vermittlung betrieben werden kann.
Ein Fahrer, der sich selbst in Pause schickt, obwohl er arbeitet … ist selbst dran schuld, wenn er weniger verdient und darf nicht klagen. Es sei denn, er wurde dazu angewiesen oder es geschieht automatisch.
Sie wissen aber schon, dass die Fahrer nur anteilig am Umsatz verdienen oder?
Im Vertrag steht natürlich ein Stundenlohn welches natürlich nicht gezahlt wird.
Außerdem wird geschätzt bei 90% der Firmen ein geringerer Bruttolohn angezeigt oder mit Feiertags oder Nachtzuschlägen versucht die Lohnnebenkosten go gering wie möglich zu halten. Natürlich wird dementsprechend auch die Rentenbeträge und Sozialabgaben nicht so gezahlt wie sie gezahlt.
werden sollten.
Aber dem Unternehmer darf man das nicht übel nehmen. Anders wäre eine Bezahlung nach Mindestlohn garnicht möglich bei dem geringen Umsatz und den hohen Kosten.
Danke für Ihren Leserkommentar, aber halten Sie solche Pauschalbeschuldigungen wirklich für sachdienlich?
Ein sehr interessanter Artikel. Nur mal ein Zitat herausgenommen: „um sicherzustellen, dass es leicht verfügbare, erschwingliche, zuverlässige, hochwertige und sichere Verkehrsdienste für die Bürger gibt”. Da sind so viele Aufzählungen drin, die sich nicht miteinander kombinieren lassen.
erschwinglich – hochwertig
leicht verfügbar – sicher
Wenn das Unternehmerschein Abgeschafft würde, das jeder Taxifahrer sein eigenes Taxifahren würde, gebe es auch keine Streitigkeiten finde ich das wäre zumindest gerecht gegenüber Abschaffung der Persohnbeförderungsschein.
Ich finde es auch ungerecht ich kenne welche die haben sich min. 1-2 Jahre die Straßen auswendig gelernt um überhaupt in Berlin Taxi zufahren. Zumindest die Nachweisen können einen richtigen Prüfung hinter sich haben.
Ich möchte gerne wissen unternehmeschein wann genau abschaffung ich bin Taxifahrer wurde ich auch selbststàndig zusein hoffe können sie mir Rabe antworten sie lg
Lieber Taxi-Times-Leser, die Eignungsprüfung für Unternehmer wird NICHT abgeschafft.