Am Freitag soll das Beitragsstabilisierungsgesetz vom Bundestag verabschiedet werden. Dagegen laufen zahlreiche Verbände Sturm. Auch die Krankenfahrdienste inklusive Taxi und Mietwagen werden protestieren. Ihre Warnung: Mit diesem Gesetz wird es mittelfristig niemanden mehr geben, der die kranken Menschen überhaupt noch in die Krankenhäuser fahren kann.
Eines gleich mal vorweg: Deutschland ist reformbedürftig, und es nervt, wenn jedes politische Gesetzesvorhaben immer gleich von allen Seiten zerredet wird, meist schon, bevor es überhaupt erst ernsthaft angegangen wird. Das führt zu Stillstand. Es braucht jetzt Maßnahmen, die schnell und wirksam umgesetzt werden, auch wenn es manch einem wehtun wird.
Trotzdem muss jede gesetzliche Veränderung eine vernünftige rechtliche Basis haben und zu einer nachhaltigen Verbesserung führen. Genau das wird allerdings bei dem geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) von nahezu allen Beteiligten in Frage gestellt. Entsprechend groß wird in dieser Woche der Protest sein, den verschiedene Verbände und Gruppierungen angekündigt haben. Man will damit verhindern, dass ein Gesetz am kommenden Freitag im Bundestag in einer ersten Lesung verabschiedet wird, welches die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 stabil halten und die prognostizierten Finanzierungslücken schließen soll.
Kern des Gesetzentwurfes ist eine Begrenzung der Vergütungs- und Preissteigerungen im Gesundheitswesen auf die Kostenentwicklung mit der Grundlohnrate als Obergrenze, wodurch insbesondere Leistungserbringer, Krankenhäuser, Heilmittelerbringer, Rettungsdienste und Krankentransportunternehmen zu Einsparungen beitragen sollen.
Genau diese Begrenzung ist allerdings der große Kritikpunkt bei allen Betroffenen. Vereinfacht gesagt werden die prognostizierten Entlastungen der GKV um rund 20 Milliarden im Jahr 2027 und bis zu 43 Milliarden Euro im Jahr 2030 stark angezweifelt. Auch die Taxi- und Mietwagenbranche schlägt massiv Alarm.
Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. zählte zu den ersten Verbänden, die unmittelbar nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs Mitte April eine Stellungnahme abgaben. Er warnte vor den fatalen Folgen dieses Gesetzes, denn damit stehe nicht weniger bevor als „das Ende des Taxi- und Mietwagengewerbes auf dem Land“. Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz „würde Krankenfahrten mit Taxen und Mietwagen faktisch abschaffen.“
Der VSPV hat diese Regelung einer umfassenden rechtlichen Analyse unterzogen und kommt zu einem „vernichtenden Befund: Die Regelung ist rechtstechnisch nicht vollziehbar, ihre fiskalische Wirkung ist eine Scheinersparnis, und ihre praktischen Folgen wären für das Taxi- und Mietwagengewerbe im ländlichen Raum existenzvernichtend.“
Stein des Anstoßes ist die Tatsache, dass Entgelte bzw. Vergütungssteigerungen für Krankentransportunternehmen künftig in die allgemeine „einnahmenorientierte Ausgabenpolitik“ der GKV eingebunden werden. Konkret bedeutet das: Die Vergütungen von Rettungsdiensten und Krankentransportunternehmen sollen künftig nur noch entsprechend ihrer tatsächlichen Kostenentwicklung steigen dürfen. Gleichzeitig wird die Grundlohnrate (Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV) als feste Obergrenze für Vergütungssteigerungen festgelegt. Eine bisher mögliche bzw. faktische vollständige Weitergabe von Tariflohnsteigerungen oberhalb der Grundlohnrate soll nicht mehr möglich sein.

Diese Grundlohnrate liegt bei rund 15 Prozent und soll ab 2027 noch einmal um einen Prozentpunt nach unten korrigiert werden. Die Kostenentwicklung im Taxi- und Mietwagengewerbe lag allerdings bei 25 bis 35 Prozent. Da braucht es keine hellseherischen Fähigkeiten, um die Konsequenzen zu erahnen. „Wer unter diesen Bedingungen Krankenfahrten zu Kassenvergütung fährt, fährt auf Verlust. Irgendwann hört er auf zu fahren“, beschreibt es der VSPV. „Wenn das Gesetz so kommt wie geplant, ist das nicht nur das Ende der Krankenbeförderung mit Taxen und Mietwagen auf dem Land – es ist das Ende des Taxi- und Mietwagengewerbes auf dem Land insgesamt“, sagt Sascha Waltemate, Geschäftsführer des VSPV. „Wer den Hauptumsatzträger durch gesetzliche Vergütungsdeckelung unrentabel macht, löscht den Betrieb. Nicht sofort – aber in wenigen Jahren, wenn die Rücklagen aufgezehrt sind und die Unternehmer die Konsequenzen gezogen haben.“ Wo keine Taxis und Krankenfahrdienste mehr verfügbar sind, kommen Patienten auch nicht mehr zu den lebensnotwendigen Behandlungen in Krankenhäuser und Dialysestationen.
Was der VSPV hier in wenigen Worten sehr plastisch beschreibt, belegte er Mitte April in seiner Stellungnahme, die er an das Bundeskanzleramt und vier Ministerien gerichtet hat. Darin wird beispielsweise dargelegt, warum der Entwurf seine prognostizierte Wirkung nicht entfalten kann. Zum einen, weil er nicht berücksichtigt, dass mit den Krankenkassen vereinbarte Sonderentgelte innerhalb des Pflichtfahrgebietes von Taxis nicht gelten, wenn deren Vergütung unterhalb der Wirtschaftlichkeit liegt (was sie auf Basis dieses Gesetzentwurfs dann zwangsläufig tun). Wenn das der Fall ist, dürfen Sonderentgelte nach § 51 des Personenbeförderungsgesetzes nicht genehmigt werden und die Krankenkassen wären verpflichtet, die Fahrtabrechnung zum regulären Taxitarif akzeptieren zu müssen.
Nun könnten die Krankenkassen solche Fahrten dann bewusst auf Mietwagen umleiten, doch auch hier träte dann etwas ein, das der VSPV als „steuerlichen Kaskadeneffekt im Mietwagenbereich“ bezeichnet, den bisher niemand auf dem Schirm hatte. Aufgrund der fehlenden Sondervereinbarung mit Taxis gelten dann bei Mietwagenfahrten nicht mehr sieben Prozent Umsatzsteuer, sondern 19 Prozent.
„Die Differenz von zwölf Prozentpunkten trägt – bei den in der Praxis üblichen Bruttopreisvereinbarungen – die Krankenkasse. Der Entwurf, der GKV-Mittel sparen will, produziert GKV-Mehrkosten“, kehrt der VSPV die Rechnung des Gesetzgebers ins Gegenteil um.

Mit einem bloßen „Ich bin dagegen“ gibt sich der VSPV allerdings nicht zufrieden. In seiner sehr empirischen 47-seitigen Stellungnahme formuliert und begründet er auch Alternativmaßnahmen, „die das Ziel der Beitragssatzstabilisierung mit größerer fiskalischer Wirkung und ohne Normkollisionen erreichen.“ An erster Stelle nennt der Verband die Anhebung der Bundespauschale für die Krankenversicherung von Bürgergeldbeziehenden auf ein kostendeckendes Niveau und beziffert diese Maßnahme mit einer jährlichen Entlastung von rund 9,2 Milliarden Euro. Als zweites schlägt der VSPV eine „Konsolidierung der Kassenstruktur zur Beseitigung der Träger-Ineffizienz“ vor. Was nichts Anderes heißen soll als: Eine deutliche Reduzierung der knapp einhundert gesetzlichen Krankenkassen.
Last but not least plädiert der VSPV für eine Rückführung auf das Äquivalenzprinzip, mit der gleichzeitig die dogmatische Systemwidrigkeit beseitigt wird. „Der Faktor Arbeit wird strukturell entlastet, die Solidarfinanzierung wird auf die maximal breite Basis aller Steuerpflichtigen gestellt, die Versicherung wird zu dem, was sie ihrer Natur nach ist.“
Letzteres wäre sicherlich ein Langzeitprojekt, doch die ersten beiden Maßnahmen ließen sich sehr kurzfristig umsetzen. Von daher hätte man an die Politik schon die Erwartungshaltung haben dürfen, dass man über solche Alternativen nachdenkt und in deren Konsequenz dann auch die zahlreichen Schwachstellen des aktuellen Entwurfs überarbeitet. Doch was man so hört, soll der ursprüngliche Entwurf nahezu unverändert am Freitag im Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Kein Wunder also, dass es vorher noch einmal zu konzentrierten und branchenübergreifenden Protestaktionen kommen wird – an denen sich dann wohl auch die Taxi- und Fahrdienstverbände beteiligen werden. jh
Beitragsfoto: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), verantwortlich für den Referentenentwurf (Polish presidency of the Council of the EU 2025), bekommt Gegenwind von Sascha Waltemate, Geschäftsführer des VSPV (Foto: Taxi Times)








