Es bleiben nur drei Wochen Zeit, um der Bundesregierung klarzumachen, dass der Entwurf ihres GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes den Taxis und Krankenfahrdiensten massiv schadet und den Zweck einer Kostenreduzierung nicht erfüllt. Bleibt die Regierung trotzdem beratungsresistent, kann der Bundesrat eingreifen. Drei Taxi-Landesverbände haben deshalb an ihre Bundesratsvertreter geschrieben.
Das geplante und von nahezu allen Leistungserbringern massiv kritisierte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist verbandsmäßig auf der Bundesebene angesiedelt. Entsprechend agieren die drei Taxiverbände BVTM, TMV und VSPV seit Bekanntwerden des Referentenentwurfs Mitte April und mittlerweile auch verbandsübergreifend mit aller Vehemenz gegen die Pläne, künftige Entgelterhöhungen nur noch auf Basis der Grundlohnrate von aktuell 5,17 Prozent und künftig 4,17 Prozent zu ermöglichen. Damit lassen sich die aktuellen wie auch prognostizierten Kostensteigerungen bei den Taxis und Mietwagen nicht kompensieren und jede Krankenfahrt wird daher noch mehr als bisher zu einem Minusgeschäft.
Parallel zu den Bemühungen auf Bundesebene werden aber auch die Taxiverbände aktiv. Drei von Ihnen, der Fachverband PKW-Verkehr Hessen (FPH), der Landesverband für das Taxi- und Mietwagengewerbe Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e. V. (VSPV) haben ihre Stärken gebündelt und formulierten bereits im April eine umfangreiche Stellungnahme beziehungsweise ihre Forderungen, die dann an verschiedene Adressaten in der Politik versendet wurden.
Als Reaktion auf den Referentenentwurf, der mittlerweile in einer Lesung vom Bundestag auf den Weg gebracht wurde, wandten sich die drei oben genannten Landesverbände Mitte Mai erneut an die Politik, genauer direkt an den Bundesrat. Neben einer 47-seitigen Stellungnahme, die man bereits an die Experten des Bundestags gesandt hat, hob man in dem Anschreiben die drei wichtigsten Kritikpunkte hervor.
Zunächst wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf das selbst gesetzte Ziel der Stabilisierung in zentralen Punkten verfehlt. Tatsächlich verschiebt er die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung einseitig auf den Faktor Arbeit, was in der Folge die Arbeit strukturell verteuert.
Im zweiten Punkt wird bemängelt, dass die Unterfinanzierung von Transferleistungsempfängern zulasten der Beitragszahler und des Mittelstands gehen. „Der Bund erstattet der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin lediglich Pauschalen, die deutlich unter den tatsächlichen Kosten liegen. Die Differenz wird systematisch auf die Solidargemeinschaft der Versicherten sowie auf Arbeitgeber verlagert.“
Als dritten Punkt merken die drei Verbände an, dass die flächendeckende medizinische Mobilitätsversorgung gefährdet ist. Begründet wird das damit, dass die Krankenfahrten in vielen Taxi- und Mietwagenbetrieben bis zu 80 Prozent des Umsatzes ausmachen. Eine Vergütung unterhalb der realen Kostenentwicklung bei Löhnen, Energie, Fahrzeugen und Versicherungen führt zu einer Marktverdrängung und einem Rückzug von Anbietern. Gerade im ländlichen Bereich würde die medizinische Erreichbarkeit mobilitätseingeschränkter Menschen gefährdet.
Kurze Zeit nach dem Versenden der Stellungnahme an den Bundesrat wurde ein nahezu gleichlautendes Schreiben an die entsprechenden Ausschüsse des Bundesrates gesandt. Wie einer Publikation der Ausschüsse zu entnehmen ist, zeigen hier die Einwände der Verbände durchaus erste Erfolge, die jedoch noch nicht ausreichen, um den Gesetzentwurf abzuwenden.
In weiteren Schritten, quasi als Plan B, haben sich der VSPV direkt an Ministerpräsident Wüst (NRW) und der FPH an Ministerpräsident Rhein (Hessen) gewandt und auch dort nochmal auf vier Seiten alle oben beschriebenen Argumente dargelegt. Die Briefe enden mit der nachdrücklichen Bitte, „sich in der kommenden Plenarsitzung des Bundesrates dafür einzusetzen, die vorgesehene starre Bindung der Vergütungen an die Grundlohnrate aus dem Gesetzentwurf zu streichen und sicherzustellen, dass unvermeidbare Kostensteigerungen auch künftig angemessen refinanziert werden können.“ sg
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