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Start Kriminalität

Grenzübertritt mit dem Black Taxi – Taxifahrer als Schleuser im Verdacht?

von Remmer Witte
29. Oktober 2026
Lesedauer ca. 4 Minuten.
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Grenzübertritt mit dem Black Taxi – Taxifahrer als Schleuser im Verdacht?
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Die Übermittlungswege des Fahrauftrags für das Taxi können vielfältig sein, aber was zunächst wie ein gewöhnlicher Auftrag zur Personenbeförderung wirkt, kann nach einer Grenzkontrolle als Schleusungsverdacht enden. Wie professionell die Netzwerke der Drahtzieher arbeiten, zeigte zuletzt die „Black-Taxi-Recherche“ von Report Mainz im Sommer 2026. Aber ist auch jeder Grenzübertritt mit Fahrgästen eine potentielle Schleusung?

Im Nach-Merkel-Zeitalter ist Fakt, dass kaum noch Asylanträge gestellt werden, weil viele Migranten, die irregulär nach Deutschland einreisen, wissen, dass ihre rechtlichen Chancen, Asyl zu erhalten, gegen null gehen. Das bedeutet, dass schon die Einreise nach Deutschland möglichst unbemerkt erfolgen muss, da von Anfang an ein illegaler Aufenthalt in Deutschland das Ziel ist. Diese Menschen müssen dann in Anschluss schwarzarbeiten, als Lkw-Fahrer, auf Baustellen oder in der Gastronomie, und zumeist Löhne weit unterhalb des Mindestlohns akzeptieren, wenn sie überleben wollen.

Die Recherche begann für Report Mainz mit dem Tipp eines ukrainischen Taxifahrers, der illegal für ein Taxiunternehmen arbeitete. Nach seiner Aussage seien die verstärkten Grenzkontrollen kein Problem, man brächte ständig Migranten von Prag nach Deutschland. Report Mainz recherchierte daraufhin, dass mehr oder weniger täglich mögliche Fahrer fürs „BlackTaxi“ auf Telegram gesucht würden. Der Versuch des Report-Teams, sich selbst zum Schein engagieren zu lassen scheiterte jedoch, denn der entsprechende Auftrag wurde storniert, bevor es überhaupt losging. Ein anderer Fahrer sei schneller gewesen, habe es geheißen. Offenbar herrscht Konkurrenzdruck unter den Beteiligten.

Bei dem Geschäftsmodell handele es sich nach dieser Recherche um systematische Schleusung, professionell organisiert, arbeitsteilig strukturiert und europaweit vernetzt. Es gäbe auch mehrere Kanäle, die solche Dienste anböten, allein „BlackTaxi“ habe 1.200 Abonnenten. Im Kanal werden Werbevideos geteilt, wo den möglichen Fahrern auf Russisch schnell und einfach verdientes Geld versprochen werde. Gezahlt werde in Dollar und in Kryptowährung. Der Beitrag auf Report Mainz ist hier nachzusehen. Er endet mit dem denkwürdigen Satz: „Solange Fluchtursachen bestehen, wird es auch Schleuser geben.“

Und genau solche Schleuser starten vereinzelt auch immer wieder Versuche, Kunden mit dem normalen Taxi über die Grenze zu bringen. Ob der Fahrer dann tatsächlich auch als Teil des Netzwerks an der Schleusung beteiligt war oder ganz unschuldig einfach nur den falschen Auftrag übernommen hat, ist eine Frage, die sich nicht immer ganz klar beantworten lässt. Bestimmte Details wie die Auftragserteilung durch Dritte, Sammelfahrten abwechselnder Treffpunkte, oder die Bitte, nach Ankunft ein Foto zu schicken, wirken im Nachhinein für einen Ermittler sehr verdächtig. Trotzdem mag dies für die Fahrerin oder den Fahrer nicht zwangsläufig genauso verdächtig erscheinen, immerhin ist man als Taxler ja einige Wunderlichkeiten gewohnt, denen man nicht immer auf den Grund gehen möchte oder auch sollte.

Welche Deutung zutrifft, lässt sich somit nicht sofort aus einzelnen Fakten ableiten. Entscheidend ist nicht allein, ob der Ablauf aufgrund früherer Verfahren als typisch für Schleusungen einzuordnen ist. Ein erstmals beauftragter Fahrer muss dieselbe Bedeutung nicht zwingend erkennen oder erkannt haben. Für einen vorsätzlichen Schleusungsvorwurf muss die persönliche Vorstellung des Beschuldigten geprüft werden. Hat der Auftraggeber erklärt, die Fahrgäste verfügten über gültige Dokumente? Hat der Fahrer nach Papieren gefragt? Gab es Anlass, an einer solchen Auskunft zu zweifeln? Was war bei der Abholung und während der Fahrt tatsächlich erkennbar? Ebenso wichtig ist die Gegenprüfung: War das Angebot auffällig hoch bezahlt? Sollte gegenüber Behörden eine falsche Geschichte erzählt werden? Wurden Unterlagen bewusst nicht gezeigt? Entlastende und belastende Umstände gehören gleichermaßen in die Bewertung.

2024 wurde ein 52-jähriger Taxifahrer aus einer Chiemsee-Gemeinde zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt, weil er sich durch illegale Schleuserfahrten ein beträchtliches Zubrot verdient hatte. Laut Anklage war er im Sommer 2023 für mindestens zwei Schleuserorganisationen tätig und transportierte vor allem Landsleute bzw. Migranten gegen hohe Schleuserlöhne nach Deutschland. Hier erschien dem Gericht das Mitwissen des Taxlers als erwiesen.

`Ich hatte ein komisches Gefühl´ sei noch kein Geständnis“ schreibt Rechtsanwalt Vincent Trautmann auf Anwalt.de. Trautmann weist darauf hin, dass schon kleine Unterschiede in der Formulierung entscheidend sein könnten: „vielleicht gibt es später noch eine Fahrt“ sei eben nicht dasselbe wie „weitere Fahrten waren bereits vereinbart“. Auf Basis der Aussage, ein Auftrag sei ihm ungewöhnlich vorgekommen, werde schnell der Schluss gezogen, der Fahrer habe die unerlaubte Einreise erkannt. So einfach sei es aber nicht. Denn ein ungutes Gefühl könne sich auf viele Dinge beziehen wie einen unbekannten Auftraggeber, eine lange Fahrt, die Bezahlung oder die persönliche Sicherheit. Nicht jeder Fahrdienst über eine Grenze sei also eine Schleusung. Im Gegenzug schütze die Bezeichnung „Taxi-Auftrag“ nicht automatisch vor einem Strafverfahren.

Die Hintermänner können dabei übrigens selten ermittelt oder sogar in Haftung genommen werden. Das zeigt auch ein Urteil gegen einen ukrainischen Fahrer aus dem Jahr 2023: Eine Gruppe von fünf Geflüchteten hatte über einen Messengerdienst einen Schleuser kontaktiert. Dieser hatte daraufhin ein „Taxi“ geschickt, welches sie über die Grenze nach Deutschland gebracht hat. Das Landgericht Leipzig verurteilte den ukrainischen Fahrer zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Die Hintermänner blieben unauffindbar. Vor Gericht stand allein der Fahrer.

Das Fazit für Taxler und wohl auch andere Autofahrer heißt somit: Vorsicht beim Grenzübertritt! Wer Grenzen überquert und Mitfahrer ohne gültige Ausweispapiere mitreisen lässt, kann sich schnell strafbar machen. Dies gilt nicht nur für gewerbliche Taxifahrer, sondern auch für private Reisende, die sich ihre Mitreisenden beispielsweise über eine Mitfahrzentrale haben vermitteln lassen. rw

Beitragsfoto: Remmer Witte

Tags: FahrtenvermittlungGrenzeHaftstrafeillegale EinwanderungSchleuser
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Remmer Witte

Nach über 40 Jahren als Fahrer, Disponent und Chef im Taxi- und Mietwagengewerbe ist der Niedersachse heute unter anderem für einen taxinahen Dienstleister aktiv. Seine Themen sind die Branchenzukunft und -politik und die kleinen Dinge im Alltag des Gewerbes.

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