Donnerstag, 15. Mai 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start Digitalisierung

Handschriftliche Quittung – Chronik eines angekündigten Todes

von Remmer Witte
23. April 2025
Lesedauer ca. 3 Minuten.
0
Werbung
 

Die Bonpflicht, scherzhaft auch als gesetzlich verordneter Müllzwang tituliert, soll gemäß der anstehenden Koalitionsvereinbarung zwischen CUU/CSU und SPD zeitnah fallen. Gleichzeitig soll aber eine Registrierkassenpflicht umgesetzt werden. Ist das auch der endgültige Tod der handgeschriebenen Quittung im Taxigewerbe? Das wäre dann ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Im vergangenen Herbst zur damaligen Taximesse war eine der wichtigen Nachrichten, dass der Belegerzeugungspflicht gemäß Kassensicherheitsversordnung zukünftig auch auf digitalem Wege entsprochen werden könne. Soll heißen: Kunden müsse also nur ein Beleg in welcher Form auch immer angeboten werden, digital oder als Ausdruck und nicht mehr zwanghaft in Papierform. Wer also in der Lage sei, digitale Quittungen per QR-Code verfügbar zu machen, sei – auch wenn ein Drucker im Fahrzeug verbaut sei – von der leidigen Belegerzeugungspflicht mittels dieses Druckers entbunden.

Die Übermittlung solcher digitalen Belege mittels QR-Code ist inzwischen bei dem Großteil der Systemanbieter für das Taxi- und Mietwagengewerbe möglich. Für diejenigen Unternehmen, die ihren Betrieb also zeitgemäß aufstellen wollen, war dies eine gute Nachricht. Die Befürchtung, spätestens ab dem Jahreswechsel 25/26 auch im Taxi Müllberge produzieren zu müssen, in dem jede Fahrt mit einem gedruckten Beleg quittiert werden müsse, konnte so entkräftet werden.

Solche Müllberge bleiben dem Taxi- und Mietwagengewerbe erspart. Foto: Remmer Witte, mit freundlicher Genehmigung von quickbon.com

Gleichzeitig bedeutete dies jedoch auch, dass die Option, Fahrten alternativ mit handgeschriebenen Quittungsbelegen quittieren zu können, wenn kein Drucker im Fahrzeug verbaut ist, auch weiterhin möglich ist. Initiativen, integrierte Drucker oder digitale Quittungen zum verpflichtenden Standard im Taxi zu machen, scheiterten, wohl auch deswegen, weil die Gesetzeslage rund um die TSE-Verpflichtung auch für das Taxi so schon komplex genug war und damit nicht druckvoll genug bei den Finanzbehörden vermittelt werden konnten.

Zum einen wirken handgeschriebene Quittungen inzwischen allerdings archaisch und völlig aus der Zeit gefallen und schaden so dem Image der Branche. Zum anderen ist Papier bekanntlich geduldig und lässt Belege für Leistungen zu, die so nicht erbracht oder versteuert wurden. Und dies ist nicht ist nur Geschäftskunden, Krankenkassen oder Firmen ein Dorn im Auge, die oftmals quittungsbasiert Auszahlungen geltend machen oder tätigen müssen, sondern natürlich auch den Finanzbehörden.

Insofern darf das Gewerbe mit Spannung wahrnehmen, dass CDU/CSU und SPD in ihrem neuen Koalitionsvertrag unter anderen folgende Punkte hinterlegt haben:

Punkt 1921: Wir schaffen die Bonpflicht ab. Für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro

Punkt 1922: führen wir ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht ein.

Denkt man diese Absichtserklärung zu Ende, könnte dies auch das Ende der handgeschriebenen Quittung im Taxi sein. Denn wenn nun eine Registrierkasse für alle – also Taxi und Mietwagen – verpflichtend ist, dann heißt das auch, dass allein die Registrierkasse diese Quittung ausstellen darf und dann auch mit einer TSE im vorgegebenen DSFINV-K Format elektronisch signieren muss. Die handschriftliche Quittung wäre danach Geschichte, außer vielleicht noch für alleinfahrende Einzelunternehmer, die tatsächlich den Jahresumsatz von 100.000 Euro nicht knacken.

Eine solche Entwicklung, die in vielen Europäischen Nachbarstaaten – wie beispielsweise Österreich schon seit 2017 – die Regel ist, könnte gleichzeitig die vielfach angeprangerten Gesetzeslücken bei der TSE-Pflicht für Mietwagen doch noch auf einem Umweg egalisieren und sie könnte auch dem Taxigewerbe vielleicht noch einen weiteren Anschub geben, sich endlich zeitgemäß mit allen Konsequenzen zu digitalisieren. Aktuell ist ein nicht nummerierter Quittungsblock für den einen oder anderen ja schon fast eine Aufforderung zum Betrug, zumal solche Gelegenheiten, einen vermeintlichen Bargeldverbleib – wenn auch in überschaubarer Höhe – zu dokumentieren, ja immer seltener werden.

Wenn es dem Taxi in Deutschland aber gelingt, sich als die transparente blitzsaubere und kompetente Alternative zum undurchsichtigen mietwagenbasierten Plattformanbieter zu etablieren, dann optimiert dies die Überlebenschancen des Gewerbes. Und ein wichtiger Schritt dazu wäre die branchenübergreifende Digitalisierung inklusive der Abschaffung nicht nachvollziehbarer handschriftlicher Quittungen.

Beitragsfoto: Taxi Berlin

Tags: BonpflichtRegistrierkasseTaxiquittungTSE
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Remmer Witte

Der Prokurist eines Oldenburger Taxibetriebs kann auf über 40 Jahre Erfahrung im Taxigewerbe zurückblicken. Der Niedersachse ist offen für alternative Antriebe und engagiert sich in der Taxi-Erfagruppe.

Ähnliche Artikel

Was Sie schon immer über TSE wissen wollten: 36 FAQ frei verfügbar
Steuern

6 wichtige Fragen zur TSE – wie geht das denn nun konkret?

5. Mai 2025
MOLO-Jahrestagung der Fachsparte Taxi- und Mietwagenverkehr
Verbände & Zentralen

MOLO-Jahrestagung der Fachsparte Taxi- und Mietwagenverkehr

21. März 2025

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Waldner: Inklusion funktioniert nur mit angemessener Vergütung

Hamburg

Zu wenig Umsatz, zu viele Taxis – der Hamburger Plan gegen Taxi-Insolvenzen

München

Nach rassistischen Anfeindungen im Taxi – ein Verfahren eingestellt

Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2024 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnenment
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2020 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.OKMehr