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Kann die Plattformarbeits-Richtlinie noch gerettet werden?

von Wim Faber
6. März 2024
Lesedauer ca. 3 Minuten.
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Kann die Plattformarbeits-Richtlinie noch gerettet werden?
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Die Hintergründe und Reaktionen auf das vorläufige Scheitern der EU-Richtlinie zeigen, wie sehr die Regierungen der einzelnen EU-Staaten ihre Interessen über den Schutz der Arbeitnehmer stellen.

Die Plattformarbeitsrichtlinie der EU, die zunächst an den Enthaltungen von Deutschland, Frankreich, Griechenland und dem Bolt-Heimatstaat Estland gescheitert ist, betrifft lebenserhaltende Maßnahmen und könnte zweigeteilt werden, nachdem die europäischen Regierungen im Dezember gegen eine vorläufige Einigung gestimmt haben. „Besser kein Deal als ein schlechter Deal“, sagten Kritiker gegenüber dem französisch-belgischen Nachrichtenportal Euractiv, das hauptsächlich politische Themen mit Bezug zur Europäischen Union behandelt.

Die Belgier, die am 1. Januar die EU-Ratspräsidentschaft von den Spaniern übernommen hatten, versuchten es mit dem Text noch einmal, stießen laut Euractiv aber schnell an Grenzen, als sie versuchten, auf die Bedenken Frankreichs zu reagieren, einem wichtigen Dossier-Skeptiker, der sich hartnäckig weigerte, über die Juli-Fassung des Textes hinauszugehen. In jener Fassung wurde die Schwelle zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Vermutung der Beschäftigung – ein neuer Mechanismus zur Umklassifizierung selbständiger Plattformarbeiter, die eigentlich Vollzeitbeschäftigte sein sollten – angehoben und der Anwendungsbereich reduziert. Sowohl die Europäische Kommission als auch das EU-Parlament weigerten sich, diesem Ansatz zuzustimmen, und forderten stattdessen einen ehrgeizigeren Mechanismus.

Die Belgier steckten in der Klemme und brachten Ende Januar einen weiteren Text in Umlauf, der die rechtliche Vermutung faktisch auf nicht mehr als eine Reihe hochrangiger Grundsätze verwässerte – in der Hoffnung auf eine Einigung in der elften Stunde. Der Text, der am 8. Februar in den Trilogen verabschiedet wurde, verlangt von den Mitgliedstaaten, in ihren nationalen Systemen eine widerlegbare Rechtsvermutung zu schaffen – ohne näher auf die Einzelheiten ihrer Anwendung einzugehen.

Außerdem wurde dem algorithmischen Management am Arbeitsplatz ein ganzes Kapitel gewidmet – einem der politisch weniger umstrittenen Teile des Textes. Darin wurde ein vollständiges Verbot der Verarbeitung bestimmter Datensätze verankert, darunter der psychologische Zustand, die Religionszugehörigkeit, die Sexualität, aber auch private Gespräche oder andere Informationen, während die Person keine Plattformarbeit ausübt, was im Wesentlichen über die Datenschutz-Grundverordnung der EU hinausgeht. Aber zu diesem Text haben die EU-Botschafter im Februar nein gesagt – und damit höchstwahrscheinlich das Dossier in die nächste Legislaturperiode verschoben.

Während die belgische EU-Ratspräsidentschaft die politische Einigung als Ausgangspunkt für künftige Diskussionen nutzen will, will das Uber-freundliche Paris von Emmanuel Macron eine umfassendere Aktenumgestaltung.

„Was für eine Schande!“, heißt es in einer Erklärung der Fraktion der Sozialdemokraten (S&D), in der auch die Berichterstatterin Elisabetta Gualmini sitzt. „Liberale und konservative Kräfte in Frankreich, Estland, Griechenland und Deutschland haben eine historische Chance verpasst, alle Arbeitnehmer im digitalen Zeitalter zu schützen.“

„Emmanuel Macron hat alles getan, um die Interessen von Uber zu verteidigen, und den Arbeitnehmern in der EU mehr soziale Rechte vorenthalten“, sagte Leïla Chaibi, EU-Abgeordnete der Linken, die den Kampf für eine stärkere Gig-Work-Regulierung im Europäischen Parlament angeführt hat, gegenüber Euractiv. Sie sagte, sie sei „fassungslos“ über das Ergebnis und warnte, dass Plattformarbeiter „sehr, sehr, sehr wütend“ sein würden.

Unterdessen bestreitet Frankreich „jeden Vorwurf, entweder ultraliberal oder euroskeptisch zu sein“, sagte eine französische diplomatische Quelle gegenüber Euractiv. Die neueste Textversion wies zwei kritische Mängel auf, sagte der Diplomat: die rechtliche Unschärfe des Wortlauts, die zu Umsetzungsproblemen geführt hätte, und das Fehlen jeglicher Harmonisierung bei der Anwendung der Rechtsvermutung zwischen den Mitgliedstaaten. „Aber wir sind davon überzeugt, dass ein Deal noch möglich ist“, fügte sie hinzu. wf

Beitragsbild: Gebäude der Europäischen Kommission; Foto: Pixabay (Dimitris Vetsikas)

 

Tags: Emmanuel MacronEU-RichtliniePlattformarbeit
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Wim Faber

Der „Brüsseler Niederländer“ und gelernte Kommunikationsspezialist berichtet seit den 80-er Jahren für eine Reihe von Taxi- und ÖPNV-Fachzeitschriften in Europa, Nordamerika und Australasien über das Taxi und die Mobilität im weitesten Sinne.

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