Nach dem Taxi-Times-Bericht zur Diskussion über die aktuelle Taxiordnung im Landkreis Aurich geht der Mobilitätsverband VSPV noch einen Schritt weiter und kritisiert die Verordnung aufgrund eines falschen Paragraphenbezugs als ungültig.
In der aktuellen Printausgabe berichtet Taxi Times in der Rubrik Taxitarife unter anderem um die im Sommer in Kraft getretene Taxenordnung des Landkreises Aurich, die von den betroffenen Unternehmern zum Teil als existenzbedrohend angesehen wird. So wurde auch der bundesweit gewerbepolitisch aktive Mobilitätsverband VSPV aus Dortmund auf die Thematik aufmerksam, recherchierte noch tiefgehender – und stieß auf ein juristisches Problem.
Zusammen mit zwei neuen Tarifverordnungen für das Festland und für die Insel Norderney hatte der Kreistag am 23. Juni 2026 eine grundlegend überarbeitete Taxenordnung beschlossen. Sie ersetzt die Fassung aus dem Jahr 1984. Manches darin wird als zeitgemäß gelobt, etwa die Pflicht zur Ausstattung mit Navigationsgerät oder Navigations-App und die ausdrückliche Hilfspflicht gegenüber hilfebedürftigen Fahrgästen. Auf Norderney sorgt jedoch vor allem eine Vorgabe zum Nachtverkehr für Unmut: Taxis sind „in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr entsprechend dem im Pflichtfahrgebiet zu erwartenden Bedarf bereitzuhalten“. Taxiunternehmer Joop Meyer sieht darin eine Verpflichtung zu einem unwirtschaftlichen Angebot. Er befürchtet, dass bei einer Durchsetzung dieser Anforderung sein Betrieb komplett eingestellt werden müsste.
Sascha Waltemate, Geschäftsführer des Verbands des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen e. V. (VSPV) kommt in einem Schreiben an den Auricher Landrat Olaf Meinen (parteilos) nun zu einem grundsätzlicheren Ergebnis: Die neue Taxenordnung sei nichtig. Das gelte auch für die Vorgängerverordnung von 1984, die sie ablösen sollte. „Im Landkreis Aurich gilt deshalb gegenwärtig keine wirksame Taxenordnung“, heißt es in dem Schreiben, das der Taxi-Times-Redaktion vorliegt.
Der Kern der Argumentation betrifft die Rechtsgrundlage. Beide Taxenordnungen berufen sich allein auf § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Dieser ermächtigt nach Auffassung des Verbandes jedoch nur zur Festsetzung von Beförderungsentgelten und Beförderungsbedingungen, also zum Erlass von Tarifverordnungen. Was eine Taxenordnung typischerweise regelt, also Taxistände, Dienstbetrieb, Dienstpläne und das Verhalten im Dienst, beruht dagegen auf § 47 Abs. 3 PBefG. Diese Norm werde in den Verordnungen nicht genannt. Das Grundgesetz verlange aber, dass eine Verordnung ihre Rechtsgrundlage angibt. Der Landkreis wäre zum Erlass also durchaus befugt gewesen, habe aber die falsche Vorschrift zitiert. Die beiden Tarifverordnungen seien von dem Mangel dagegen nicht betroffen.
Ein Blick in die Texte zeigt, worauf der Verband abzielt. Die neue Taxenordnung beginnt mit den Worten „Aufgrund des § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 8. August 1990“. Wortgleich beginnen auch die beiden Tarifverordnungen, also für das Festland und für die Insel Norderney, die zeitgleich mit der Taxenordnung beschlossen wurden. Die Fassung von 1984 stützt sich in ihrer Eingangsformel ebenfalls nur auf „§ 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes“. An anderer Stelle nennt sie den § 47 allerdings selbst. Dort heißt es, die Genehmigungsbehörde könne das Bereithalten von Taxen an zusätzlichen Stellen „gem. § 47 (3) Ziff. 1 PBefG gestatten“. Für den VSPV belegt das, dass die Norm schon damals bekannt war. Weil eine solche Nichtigkeit von Anfang an gelte und durch Zeitablauf nicht geheilt werde, habe der Landkreis Aurich nach dieser Argumentation streng genommen seit mehr als 40 Jahren keine wirksame Taxenordnung gehabt. Bis zu einem Neuerlass ergeben sich die Pflichten der Unternehmer und Fahrer laut VSPV allein aus dem PBefG, der BOKraft und den beiden Tarifverordnungen. Bußgelder ließen sich auf keine der beiden Taxenordnungen stützen.
Der Verband belässt es nicht bei der Kritik, sondern liefert gleichzeitig Vorschläge für die Überarbeitung. Für den Neuerlass solle die Eingangsformel § 47 Abs. 3 PBefG nennen. Soweit auch Beförderungsbedingungen geregelt werden, komme § 51 Abs. 1 hinzu, jeweils in Verbindung mit der konkreten Vorschrift der niedersächsischen Zuständigkeitsverordnung.
Darüber hinaus regt der VSPV drei inhaltliche Korrekturen an. Die erste betrifft genau den Punkt, der auf Norderney Besorgnis hervorruft: Die Pflicht, Fahrzeuge so einzusetzen, dass „grundsätzlich alle Personen zeitnah“ befördert werden können, und die nächtliche Bereitstellung nach Bedarf liefen auf eine flächendeckende Versorgungspflicht hinaus. Die Betriebspflicht ergebe sich aber bereits aus dem PBefG, und eine Taxenordnung könne sie ausgestalten, aber nicht erweitern. Zudem seien Begriffe wie „zeitnah“ und „zu erwartender Bedarf“ zu unbestimmt, um mit einem Bußgeld bewehrt zu werden.
Zweitens weist der Verband auf einen Widerspruch zwischen den Verordnungen hin. Die Taxenordnung verlangt: „Beförderungsaufträge sind unabhängig von der Strecke oder dem Entgelt auszuführen.“ Der Festlandtarif sieht dagegen vor: „Der Fahrer einer Taxe ist berechtigt, Fahrten auf schlechten, nicht befestigten Straßen abzulehnen.“
Drittens sei der Geltungsbereich unklar. Die Taxenordnung gilt für die „in Aurich konzessionierten Taxis“. Das lege formal nicht exakt fest, ob damit die Stadt oder der Landkreis gemeint ist, und wie sich das zum eigenen Pflichtfahrgebiet der Insel Norderney verhält. Außerdem verweise die Taxenordnung auf nur eine Tarifverordnung, obwohl es zwei gibt.
Der VSPV bittet den Landkreis, die Nichtigkeit beider Verordnungen zu prüfen. Zugleich bietet er seine Hilfe an: „Am Neuerlass wirken wir gern mit“, schreibt Waltemate und schlägt ein Gespräch mit dem zuständigen Fachdienst vor. Damit bekäme der Landkreis die Gelegenheit, die neue Taxenordnung rechtlich abzusichern und dabei die Bedenken aus dem Gewerbe aufzugreifen. Genau diese Beteiligung am Verfahren hatte Meyer im Gespräch mit Taxi Times vermisst.
Der VSPV hat den Landkreis um eine Rückmeldung bis Ende Oktober gebeten. ar
Beitragsbild: Taxi in Aurich (Foto: Thomas Wulf), Sascha Waltemate (Foto: VSPV)







